
Würzburg ist vor allem für die Verbindung von UNESCO-Welterbe und Weinkultur bekannt. Die Würzburger Residenz, 1744 vollendet und von der UNESCO als eines der bedeutendsten Barockschlösser Europas ausgezeichnet, zieht jährlich Hunderttausende Besucher an. Gleichzeitig ist Würzburg das Zentrum des fränkischen Weinbaus: An den Hängen von Festung Marienberg und entlang des Mains reifen Silvaner und Müller-Thurgau heran. Auf der Alten Mainbrücke, dem informellen Treffpunkt der Stadt, verbinden sich beide Welten – Hochkultur und Alltagsgenuss. Diese Doppelidentität als Kulturstadt und Weinmetropole wirkt sich unmittelbar auf die Nachfrage am Immobilienmarkt aus.
Wer hier kauft, zahlt im Schnitt 3.700 €/m² für Eigentumswohnungen und 3.200 €/m² für Einfamilienhäuser. Das Preisniveau reflektiert die Anziehungskraft einer Stadt, die neben Welterbe und Wein auch eine der ältesten Universitäten Deutschlands – gegründet 1402 – beherbergt. Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung beträgt die übliche Käuferprovision rund 10.568 €, ein Betrag, der die wirtschaftliche Relevanz einer Vertragsprüfung verdeutlicht.
Unabhängig davon, ob die Residenz, die Weinberge oder die universitäre Atmosphäre den Kaufentschluss beeinflusst haben: Das BGH-Urteil eröffnet Prüfungsmöglichkeiten für Käufer, die ihren Maklervertrag online abgeschlossen haben. Die formale Wirksamkeit des Vertrags ist unabhängig von der Attraktivität des Standorts zu bewerten.
Die Begriffe Maklergebühr, Provision und Maklerquotage werden häufig synonym verwendet.
Die Kombination aus UNESCO-Welterbe, Weinkultur und Universitätstradition macht Würzburg zu einem Standort mit besonderer Nachfragestruktur. Eigentumswohnungen werden mit 3.700 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser mit 3.200 €/m² – Preise, die Würzburg in die Spitzengruppe der mittelfränkischen Immobilienmärkte heben und nur von wenigen bayerischen Städten übertroffen werden. Die Universität mit ihren rund 28.000 Studierenden, die Uniklinik als größter Arbeitgeber und der Tourismus stützen die Nachfrage dauerhaft. Innerstädtische Lagen zwischen Dom und Mainviertel sind besonders begehrt.
Bei einer Provision von 3,57 % summiert sich der Betrag für eine durchschnittliche Eigentumswohnung auf rund 10.568 €. In einer Stadt, deren Alleinstellungsmerkmale die Immobiliennachfrage seit Jahren befeuern, wurden zahlreiche Transaktionen über digitale Vermittlungsplattformen abgewickelt. Das <a href="/#bgh-urteil" class="font-medium text-blue-600 underline decoration-purple-500/60 hover:no-underline">BGH-Urteil</a> gibt Käufern die Möglichkeit, die Wirksamkeit solcher Verträge individuell prüfen zu lassen.
Der BGH hat am 09.10.2025 entschieden, dass Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam sind. Erfahren Sie, was das für Ihren Anspruch bedeutet und welche Schritte der BGH dazu festgelegt hat.
BGH-Urteil im Detail →Wer kann zurückfordern? Was kostet es? Wie lange dauert es? Alle Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um BGH-Urteil, Verbraucherstatus und Ablauf finden Sie auf unserer Hauptseite.
Alle Fragen und Antworten →Das Landgericht Würzburg (Ottostraße 3, 97070 Würzburg) ist für zivilrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert über 5.000 € zuständig. Bei Provisionsklagen richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des beklagten Maklers gemäß §§ 12, 17 ZPO. Unterhalb der Streitwertgrenze entscheidet das Amtsgericht Würzburg.
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