
Würzburg ist vor allem für die Verbindung von UNESCO-Welterbe und Weinkultur bekannt. Die Würzburger Residenz, 1744 vollendet und von der UNESCO als eines der bedeutendsten Barockschlösser Europas ausgezeichnet, zieht jährlich Hunderttausende Besucher an. Gleichzeitig ist Würzburg das Zentrum des fränkischen Weinbaus: An den Hängen von Festung Marienberg und entlang des Mains reifen Silvaner und Müller-Thurgau heran. Auf der Alten Mainbrücke, dem informellen Treffpunkt der Stadt, verbinden sich beide Welten – Hochkultur und Alltagsgenuss. Diese Doppelidentität als Kulturstadt und Weinmetropole wirkt sich unmittelbar auf die Nachfrage am Immobilienmarkt aus.
Wer hier kauft, zahlt im Schnitt 3.700 €/m² für Eigentumswohnungen und 3.200 €/m² für Einfamilienhäuser. Das Preisniveau reflektiert die Anziehungskraft einer Stadt, die neben Welterbe und Wein auch eine der ältesten Universitäten Deutschlands – gegründet 1402 – beherbergt. Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung beträgt die übliche Käuferprovision rund 10.568 €, ein Betrag, der die wirtschaftliche Relevanz einer Vertragsprüfung verdeutlicht.
Unabhängig davon, ob die Residenz, die Weinberge oder die universitäre Atmosphäre den Kaufentschluss beeinflusst haben: Das BGH-Urteil eröffnet Prüfungsmöglichkeiten für Käufer, die ihren Maklervertrag online abgeschlossen haben. Die formale Wirksamkeit des Vertrags ist unabhängig von der Attraktivität des Standorts zu bewerten.
Die Begriffe Maklergebühr, Provision und Maklercourtage werden häufig synonym verwendet.
Die Kombination aus UNESCO-Welterbe, Weinkultur und Universitätstradition macht Würzburg zu einem Standort mit besonderer Nachfragestruktur. Eigentumswohnungen werden mit 3.700 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser mit 3.200 €/m² – Preise, die Würzburg in die Spitzengruppe der mittelfränkischen Immobilienmärkte heben und nur von wenigen bayerischen Städten übertroffen werden. Die Universität mit ihren rund 28.000 Studierenden, die Uniklinik als größter Arbeitgeber und der Tourismus stützen die Nachfrage dauerhaft. Innerstädtische Lagen zwischen Dom und Mainviertel sind besonders begehrt.
Bei einer Provision von 3,57 % summiert sich der Betrag für eine durchschnittliche Eigentumswohnung auf rund 10.568 €. In einer Stadt, deren Alleinstellungsmerkmale die Immobiliennachfrage seit Jahren befeuern, wurden zahlreiche Transaktionen über digitale Vermittlungsplattformen abgewickelt. Das <a href="/#bgh-urteil" class="font-medium text-blue-600 underline decoration-purple-500/60 hover:no-underline">BGH-Urteil</a> gibt Käufern die Möglichkeit, die Wirksamkeit solcher Verträge individuell prüfen zu lassen.
Auf dem Würzburger Immobilienmarkt sind unter anderem Die Sparkasse Mainfranken Würzburg (Provision: 3,57%), die Volksbank Raiffeisenbank Würzburg eG (3,57%) aktiv. Wie bei vielen Maklern bundesweit erfolgten auch hier die Vertragsabschlüsse überwiegend digital. Das BGH-Urteil zur Buttonlösung kann daher für ehemalige Kunden dieser Makler relevant sein.
| Makler | Typ | Provision |
|---|---|---|
| Sparkasse Mainfranken Würzburg | Sparkasse | 3,57% |
| Volksbank Raiffeisenbank Würzburg eG | Genossenschaftsbank | 3,57% |
| Eigentumswohnung (Ø) | 4.102 €/m² |
| Einfamilienhaus (Ø) | 3.471 €/m² |
| Wohnungsgröße (Ø) | 75 m² |
Mit einem Preisanstieg von 3.6% im Vorjahresvergleich zählt Würzburg zu den dynamischen Märkten. Die Maklergebühren steigen proportional.
Angenommen, Sie haben in Würzburg eine Immobilie für 308.000 € erworben und dabei 3,57 Maklerprovision gezahlt: In diesem Fall beläuft sich die mögliche Rückforderung auf rund 11.000 €. Hinzu kommen gesetzliche Zinsen ab Zahlung.
Hintergrund: Die Julius-Maximilian-Universität mit 35.000 Studenten und über 130.000 Einwohnern macht Würzburg zu einer klassischen Universitätsstadt – die Preise verdoppelten sich seit 2011 von 2.021 €/m² auf aktuell 4.217 €/m², was hohe Maklerprovisions-Summen bei stabiler Transaktionsquote bedeutet.
Datengrundlage: immoportal.com 01.12.2025 (Stand 2026). Angaben ohne Gewähr.
Laut BGH-Urteil vom 09.10.2025 können Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam sein. In Würzburg kann sich unter Umständen ein Rückforderungsbetrag von bis zu 11.000 € ergeben – je nach Kaufpreis und Provisionshöhe.
Alle Details zum Urteil →Viele Käufer in Würzburg fragen sich, ob ihr Online-Maklervertrag ohne „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam ist. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Alle Fragen und Antworten →Das Landgericht Würzburg (Ottostraße 3, 97070 Würzburg) ist für zivilrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert über 10.000 € zuständig. Bei Provisionsklagen richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des beklagten Maklers gemäß §§ 12, 17 ZPO. Unterhalb der Streitwertgrenze entscheidet das Amtsgericht Würzburg.
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