Maklergebühr-Zurück.de
BGH-Urteil:Holen Sie sich Ihre Maklergebühr nebst Zinsen zurück - oft 15.000 € und mehr. 2016 bis heute!
Für über 3.200 Makler können wir belegen, wann der Maklervertrag unwirksam war.
10 Sekunden für die Ersteinschätzung! Handeln Sie, um drohende Verjährung zu verhindern!
- Ihre Immobilie bleibt unangetastet
- QuickCheck: risiko- und kostenlos
- Ohne Rechtsschutz? Erfolgshonorar möglich

Rechtsanwalt Felix Thiede
Ausgezeichnet vom HandelsblattBest Lawyers: Ones to Watch: Konfliktlösung
Maklergebühr-Rückforderung prüfen

Das BGH-Urteil einfach erklärt: Ihr Weg zur Rückzahlung der Maklergebühr

Ihre Kanzlei
pyr aidion Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsanwalt Felix Thiede, LL.M. Eur., M.A. Phil.
Ausgezeichnet vom HandelsblattBest Lawyers: Ones to Watch: Konfliktlösung
T: +49 561 49940002E: anwalt@maklergebuehr-zurueck.deLinkedIn-Profilwww.pyraidion.deDie pyr aidion Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine auf die Durchsetzung von Verbraucheransprüchen spezialisierte Kanzlei. Durch den Einsatz modernster IT-Infrastruktur und künstlicher Intelligenz bearbeiten wir eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle mit höchster Effizienz — und geben diesen Kostenvorteil direkt an unsere Mandanten weiter. Unsere forensische Datenbank umfasst bereits über 3.700 Maklerunternehmen und wächst mit jedem neuen Fall. Dieses gebündelte Wissen stärkt die Argumentation in jedem einzelnen Verfahren.
Felix Thiede ist Gründer und Geschäftsführer der pyr aidion Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er ist ein auf Konfliktlösung spezialisierter Partner bei der internationalen Wirtschaftskanzlei gunnercooke*. Er bringt Erfahrung aus weltweit führenden Großkanzleien mit: Skadden, Quinn Emanuel und Ashurst. Unter anderem hat er an hochkomplexen Streitigkeiten mit Streitwerten in Milliardenhöhe mitgewirkt — darunter auch Massenverfahren, sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite.
Felix Thiede erwarb neben dem Jurastudium noch einen Master in Europäischem Recht (LL.M. Eur.) sowie Bachelor und Master in Philosophie.
* Diese Verfahren stehen nicht in Verbindung mit gunnercooke.
Felix Thiede ist international sowie vom Handelsblatt als „Best Lawyers: Ones to Watch“ für seine Tätigkeit als Partner der internationalen Kanzlei gunnercooke im Bereich Konfliktlösung ausgezeichnet. Lesen Sie dazu gern den Handelsblatt-Beitrag „Wer sind Deutschlands beste Anwälte 2026?“ — in der Kategorie „Ones To Watch“ finden Sie ihn über die Suchfunktion.
Der „zahlungspflichtig bestellen“-Button fehlt bei Millionen von Maklerverträgen. Wir setzen neuste IT-Tools ein, um hohe Fallzahlen mit größtmöglicher anwaltlicher Expertise zu bearbeiten. Dadurch sinken die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit so sehr, dass wir mit unseren Mandanten die Vertretung zu gesetzlichen Gebühren vereinbaren können.
Wir arbeiten grundsätzlich zu gesetzlichen Gebühren. Sie erhalten also erstklassige Großkanzlei-Expertise, ohne Großkanzlei-Preise zu bezahlen. Zusätzlich bieten wir in geeigneten Fällen sogar eine Vertretung gegen Erfolgshonorar an, sodass Sie Ihr Kostenrisiko verringern können.
Wie wir arbeiten – und warum Teilen Ihren Fall stärkt!
Datenbank statt Erinnerung.
Unser Team aus Rechtsanwälten und Informatikern hat mit IT-forensischen Methoden bereits über 3.700 Immobilienmakler systematisch geprüft. Für über 3.200 Makler wissen wir, wann der Maklervertrag unwirksam war. Sie müssen sich an nichts erinnern! Hier erfahren Sie mehr über uns.
Stetig bessere Beweislage.
Unsere Datenbank wird mit jedem Fall stärker. Mehr Betroffene bedeuten eine bessere Beweislage – auch für Ihren Fall.
Wenn Sie diese Seite weiterempfehlen, stärken Sie also direkt die Datenbasis, auf der Ihr eigener Fall aufbaut.

Häufige Fragen
So funktioniert es
- In drei Schritten: 1. Kostenlose Ersteinschätzung. 2. Mandatierung. 3. Anspruchsdurchsetzung.
- Für die kostenlose Ersteinschätzung geben Sie lediglich den Namen des Maklerunternehmens und den ungefähren Vertragszeitraum ein. Unsere ständig anhand neuer Fälle „lernende“ Datenbank kennt bereits für über 3.200 Makler Zeiträume, in denen der gesetzlich vorgeschriebene „zahlungspflichtig bestellen“-Button fehlte und wir haben starke Marktkenntnisse. Sie erhalten sofort, kostenlos und unverbindlich eine erste Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.
- Im Anschluss an die Ersteinschätzung können Sie die weiteren Angaben machen, die wir zur Vorbereitung der Mandatierung benötigen. Dafür benötigen wir nur den Nachweis, dass Sie die Provision gezahlt haben, sowie einige Antworten auf einfache Fragen. Hilfreich, aber nicht nötig, sind weitere Unterlagen wie Screenshots, die E-Mail des Maklerunternehmens mit dem Link zum Exposé/Maklervertrag. Die Beauftragung kann zu gesetzlichen Gebühren oder auf Erfolgshonorarbasis erfolgen, selbstverständlich unter Berücksichtigung von Rechtsschutzversicherungen. In Kürze bietet unser Geschäftspartner eine Prozessfinanzierung für ausgewählte Ansprüche an.
- Nach der Mandatierung übernehmen wir alles Weitere: Wir fordern den Makler zur Rückzahlung Ihrer Maklergebühr auf und führen Vergleichsverhandlungen. Ohne Ihre Zustimmung schließen wir keinen Vergleich ab. Viele Makler wollen angesichts der schlechten Erfolgsaussichten kein Gerichtsverfahren. Wenn der Makler doch zu keiner Einigung bereit sein sollte, klagen wir Ihren Anspruch nach Ihrer Freigabe vor Gericht ein. Hierfür greifen wir auf unsere hochkarätige Erfahrung in der Führung komplexer Rechtsstreitigkeiten zurück.
- Unsere Datenbank enthält bereits Informationen zu über 3.700 Maklerunternehmen. Für über 3.200 Makler können wir Zeiträume belegen, in denen der Button, also die Schaltfläche, nicht rechtskonform beschriftet war. Unsere Datenbank lernt mit jedem neuen Fall. Je mehr Betroffene mitmachen, desto stärker wird die Beweislage — auch für Ihren Fall. – Und keine Sorge, sollte unsere Datenbank zu Ihrem Makler noch keine konkreten Daten enthalten, lässt sich ein bestehender Anspruch dennoch erfolgversprechend durchsetzen.
- Durch eine hohe Zahl an Mandanten entsteht ein erheblicher Verhandlungsdruck: Für einen Makler, der sich einer Vielzahl gleichgelagerter Rückforderungen gegenübersieht, ist eine zügige Einigung wirtschaftlich oft die bessere Wahl als zahlreiche Einzelprozesse mit den damit verbundenen Zusatzkosten (Gerichtskosten, eigene und gegnerische Rechtsanwaltskosten). Davon profitieren Sie direkt - durch schnellere Ergebnisse. Zuletzt: Unser Team bringt jahrelange Erfahrung aus weltweit führenden Wirtschaftskanzleien mit — in Verhandlung und vor Gericht. Weil Fälle zur Rückforderung von Maklergebühren sehr ähnlich gelagert sind, profitieren alle unsere Mandanten von einer juristischen Exzellenz, die sonst großen Unternehmen vorbehalten ist.
Hinter maklergebuehr-zurueck.de steht die pyr aidion Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, gegründet von Rechtsanwalt Felix Thiede (LL.M. Eur., M.A. Phil.). Felix Thiede ist zugleich Partner für Dispute Resolution bei der internationalen Wirtschaftskanzlei gunnercooke* und bringt jahrelange Erfahrung aus international führenden Großkanzleien wie Skadden, Quinn Emanuel und Ashurst mit. Die pyr aidion Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verbindet anwaltliche Expertise mit hochspezialisierter Informationstechnologie: Eine selbstentwickelte, stetig lernende Datenbank und automatisierte Prozesse — unter anderem basierend auf künstlicher Intelligenz — ermöglichen es, eine Vielzahl von Fällen effizient und mit höchster Qualität zu bearbeiten. Mehr erfahren Sie unter Ihre Kanzlei und auf unserer Über-uns-Seite.
* Diese Verfahren stehen nicht in Verbindung mit gunnercooke.
Bin ich betroffen?
- Grundsätzlich kann jeder Verbraucher, der eine Immobilie über einen online beauftragten Makler gekauft hat, die Provision zurückverlangen, sofern die genutzte Website keinen „zahlungspflichtig bestellt“ Button verwendet hat. Ob ein „zahlungspflichtig bestellt“-Button oder – was typischerweise der Fall war – ein „Senden“-Button benutzt wurde, finden wir für Sie heraus!
- Ob Ihr Maklervertrag auch unwirksam ist, können Sie über unser Formular prüfen. Wenn wir in unserer Datenbank Daten zu Ihrem Makler haben, können wir Ihnen unsere Einschätzung geben.
Unsere Datenbank wächst stetig weiter und „lernt“ aus jedem neuen Fall. Grundsätzlich haben nur sehr wenige Makler vor dem Urteil des BGH im Oktober 2025 rechtskonforme „zahlungspflichtig bestellen“-Buttons verwendet. - Sie sind dann ein Verbraucher im Sinne des Gesetzes (§ 13 BGB), wenn Sie privat handeln, also nicht für Ihr Geschäft oder Ihren Beruf. Wenn Sie z.B. als Arzt eine Wohnung kaufen, handeln Sie als Verbraucher, weil der Erwerb der Wohnung nicht Ihrer ärztlichen Tätigkeit dient.
- Ja, wenn Sie eine Privatperson sind, haben Sie die Wohnung höchstwahrscheinlich als Verbraucher gekauft. Die meisten privaten Vermieter sind Verbraucher: Wer eine Immobilie kauft und vermietet, ist nicht automatisch Unternehmer, nur weil er Mieteinnahmen hat. Entscheidend ist, ob die Vermietung den Umfang einer normalen privaten Vermögensverwaltung überschreitet. Das hängt davon ab, wie viele Immobilien verwaltet werden und welcher organisatorische Aufwand damit verbunden ist. Wer nur wenige Wohnungen nebenbei vermietet, ist in der Regel Verbraucher. Zur unternehmerischen Tätigkeit wird die Vermietung erst, wenn eine geschäftsmäßige Organisation erforderlich wird – etwa durch ein Verwaltungsbüro, Personal oder professionelle Buchführung.
- Zunächst sind die Erfolgsaussichten wegen der klaren Sach- und Rechtslage ausgesprochen hoch. Grundsätzlich haben nur wenige Makler vor dem Urteil des BGH im Oktober 2025 rechtskonforme „zahlungspflichtig bestellen“-Buttons verwendet. Unsere Datenbank enthält bereits Informationen zu über 3.700 Maklerunternehmen. Für über 3.200 Makler können wir belegen, wann der Button bzw. die Schaltfläche nicht rechtskonform beschriftet war. Dann können Sie regelmäßig die Rückzahlung der Maklergebühr verlangen.
Rechtlicher Hintergrund
- Wir gehen davon aus, dass seit dem Jahr 2016 geschlossene Maklerverträge unwirksam sind und ggf. erfolgreich geltend gemacht werden können. Der relevante Zeitraum beläuft sich darum von 2016 bis heute. Ansprüche können für Immobilienkäufe zwischen 2016 und heute bestehen, bei denen ein Immobilienmakler eingeschaltet war, auf dessen Website sich kein „zahlungspflichtig bestellen“ Button befand.
Ja, der Makler muss grundsätzlich Zinsen für die zu Unrecht erhaltene Provision zahlen.
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Kenntnis (§ 195 BGB) und 10 Jahre ohne Kenntnis (§ 199 Abs. 4 BGB). - Laut BGH-Urteil vom 09.10.2025 (Az. I ZR 159/24) sind Maklerverträge in vielen Fällen unwirksam, weil sie die rechtlichen Vorgaben für Verbraucherschutz gemäß § 312j BGB missachten. Kunden von Immobilienmaklern werden typischerweise auf die Website des Immobilienmaklers geleitet, um dort einen Maklervertrag abzuschließen und anschließend das Exposé der Immobilie zu erhalten. Der Button zum Abschluss des Maklervertrages auf dieser Website muss mit „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet sein, was bei sehr vielen Immobilienmaklern nicht der Fall war. Der Maklervertrag ist darum unwirksam und der Kunde kann eine gezahlte Provision zurückverlangen, da für die Zahlung kein Rechtsgrund besteht, § 812 BGB.
- Nein. Sie als Verbraucher müssen sich nicht daran erinnern können, ob der Makler einen Senden-Button oder ähnliches verwendete. Wir finden für unsere Mandanten heraus, ob der Button richtig beschriftet war oder nicht. Dafür setzen wir verschiedene technische und rechtliche Instrumente ein, um festzustellen, ob die Website den gesetzlichen Vorgaben entsprach.
- Die sogenannte Buttonlösung (§ 312j Abs. 3 BGB) verpflichtet Unternehmer im elektronischen Geschäftsverkehr, den Bestellbutton mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ebenso eindeutigen Formulierung zu beschriften. Die Vorschrift basiert auf Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher (Verbraucherrechterichtlinie). Der BGH hat in seinem Urteil vom 09.10.2025 (I ZR 159/24) entschieden, dass Maklerverträge, die online über einen „Senden“-Button oder ähnlich unklar beschriftete Schaltflächen abgeschlossen wurden, endgültig unwirksam sind. Fehlte der „zahlungspflichtig bestellen“-Button auf der Website des Maklers, besteht kein wirksamer Maklervertrag – und die gezahlte Maklergebühr, Maklerprovision oder Courtage kann nach § 812 BGB zurückgefordert werden.
- Maklergebühr, Maklerprovision, Maklercourtage (oft auch einfach Courtage oder Provision) und Maklerlohn bezeichnen alle dasselbe: die Vergütung, die ein Immobilienmakler für die Vermittlung oder den Nachweis einer Immobilie erhält. Der BGH spricht in seinem Urteil (I ZR 159/24) von Maklerlohn – das ist die rechtlich korrekte Bezeichnung. Im Alltag werden jedoch alle genannten Begriffe gleichbedeutend verwendet; rechtlich macht es keinen Unterschied. Unabhängig davon, welchen Begriff Ihr Makler verwendet hat: Wenn der Online-Maklervertrag ohne „zahlungspflichtig bestellen“-Button zustande kam, können Sie die gezahlte Summe nach dem BGH-Urteil zurückfordern. Als Rechtsanwaltskanzlei vertreten wir Sie dabei direkt.
- Ein Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bedarf der Textform (§ 656a BGB), sonst ist er nichtig (§ 125 Satz 1 BGB). Eine E-Mail kann die Textform wahren, und die Vorschrift gilt erst für Verträge ab dem 23. Dezember 2020. Es kommt hier aber stark auf die Einzelheiten an - und vielleicht verwendete Ihr Makler ja auch keinen „zahlungspflichtig bestellen“ Button. Machen Sie den QuickCheck und finden Sie es heraus.
- Lässt sich der Makler von beiden Kaufvertragsparteien Maklerlohn versprechen, müssen sich beide in gleicher Höhe verpflichten (§ 656c BGB). Der Bundesgerichtshof hat das am 6. März 2025 bestätigt (I ZR 32/24; I ZR 138/24). Die sogenannte Halbteilungsregel gilt erst seit dem 23. Dezember 2020. Oft ist es schwer herauszufinden, ob ein Makler die Maklergebühr vom Verkäufer erhalten hat. Solche Beweisschwierigkeiten gibt es bei der Buttonlösung nicht - machen Sie den QuickCheck, vielleicht ist auch Ihr Makler betroffen.
- Bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu (§ 312g Absatz 1 BGB). Die Frist beträgt 14 Tage (§ 355 Absatz 2 BGB). Auch Maklerverträge können Fernabsatzverträge sein (BGH, Urteile vom 7. Juli 2016 – I ZR 30/15 und I ZR 68/15). Das Widerrufsrecht erlischt jedoch spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss (§ 356 Absatz 4 BGB). Ansprüche wegen eines falsch beschrifteten Buttons bestehen viel länger, nach unserer Ansicht sogar 10 Jahre lang. Testen Sie in unserem QuickCheck, ob Ihr Makler vielleicht nicht den richtigen Button verwendete.
Kosten & Risiko
- Zunächst sind die Erfolgsaussichten wegen der klaren Sach- und Rechtslage ausgesprochen hoch. Das verbleibende Restrisiko kann entweder Ihre Rechtsschutzversicherung abdecken, oder Sie können eine Prozessfinanzierung (in Kürze verfügbar) mit unserem Prozessfinanzierungspartner abschließen. Der Prozessfinanzierer übernimmt dann vollumfänglich das Kostenrisiko, und erhält im Erfolgsfall einen Teil der Rückzahlung. In besonders gelagerten Fällen ist es außerdem möglich, das Risiko zumindest teilweise zu reduzieren, indem wir auf Erfolgshonorarbasis tätig werden.
- Die Erstprüfung auf dieser Website, die auf Ihren Angaben im Formular basiert, ist unverbindlich und kostenlos. Für die Prüfung der konkreten Erfolgsaussichten in Ihrem Fall bieten wir Ihnen unsere Vertretung zu den gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an. Diese Kosten trägt grundsätzlich Ihre Rechtsschutzversicherung. Zusätzlich bieten wir in den gesetzlich zugelassenen Fällen eine Vertretung gegen Erfolgshonorar an - weil wir an uns und den Fall glauben!
- Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie in gesetzlich zulässigen Fällen ein Erfolgshonorar mit uns vereinbaren - Sie bezahlen uns dann nur, wenn wir gewinnen, dafür aber mehr. Wenn Sie verlieren, zahlen Sie uns nichts - so sehr glauben wir an unseren Erfolg. Alternativ können Sie unsere Vergütung auch selbst tragen. Zusätzlich wird unser Partnerprozessfinanzierer in Kürze eine Prozessfinanzierung anbieten.
- In geeigneten Fällen bieten wir Ihnen eine erfolgsbasierte Vergütung an. Wir werden dann nur außergerichtlich für Sie tätig, also ohne vor Gericht zu gehen: Wir ziehen Ihre Forderung beim Makler ein. Ein Honorar bekommen wir nur, wenn wir Erfolg haben — wenn der Makler also ganz oder teilweise zahlt, Ihre Forderung anerkennt oder sich mit Ihnen vergleicht. Haben wir keinen Erfolg, bekommen wir kein Honorar. Weil wir nicht vor Gericht gehen, entstehen dabei keine Gerichtskosten, und Sie müssen auch keine Anwaltskosten der Gegenseite erstatten. Außergerichtlich haben Sie damit kein Kostenrisiko.
Wir fordern Ihr Geld für Sie zurück, und zwar nur außergerichtlich — ohne vor Gericht zu gehen. Dafür vereinbaren wir ein Erfolgshonorar: Sie zahlen also nur, wenn wir Ihren Anspruch außergerichtlich durchsetzen, und haben kein Kostenrisiko — auch weil Sie ohne Gerichtsverfahren keine Gerichtsgebühren oder gegnerische Anwaltskosten erstatten müssen. Dieses Risiko übernehmen wir — darum ist das Erfolgshonorar höher als die gesetzliche Vergütung für die außergerichtliche Vertretung (die gesetzliche Vergütung müssten Sie auch ohne Erfolg zahlen). Zum Beispiel kann unser Honorar 5.102,55 EUR betragen, wenn wir für Sie eine Zahlung von 25.000 EUR durchsetzen. Haben wir nur teilweise Erfolg — etwa durch einen Vergleich mit dem Makler —, zahlen Sie das Erfolgshonorar nur anteilig. Haben wir keinen Erfolg, bekommen wir kein Honorar.
Beispiel: Streitwert 25.000 EUR
Regulär Erfolgsbasiert Sie verlieren Eigene Anwaltskosten 1.457,87 EUR 0,00 EUR Gesamtrisiko 1.457,87 EUR 0,00 EUR Sie gewinnen Rückerstattung 25.000,00 EUR 25.000,00 EUR Erfolgshonorar (brutto) – −5.102,55 EUR Sie erhalten 23.542,13 EUR 19.897,45 EUR Erstattet der Makler Ihnen Anwaltskosten, gehört Ihnen dieses Geld. Eine Erstattung setzt in der Regel voraus, dass sich der Makler schon in Verzug befindet, wenn wir zum ersten Mal für Sie tätig werden. Wir werden für Sie nur außergerichtlich tätig, also ohne vor Gericht zu gehen. Dabei entstehen keine Gerichtskosten, und Sie müssen auch keine Anwaltskosten der Gegenseite erstatten. Erstattet der Makler Ihnen Anwaltskosten, erhalten Sie dieses Geld.
- Nein, der Maklervertrag und der Kaufvertrag über Ihre Immobilie sind voneinander völlig unabhängig. Sie behalten Ihre Immobilien und müssen dem Makler auch keinen Ausgleich oder Ersatz zahlen. Sie erhalten im Erfolgsfall einfach Ihre Provision zurück, mit Zinsen.
Ablauf & Dauer
- Sollte es zu einer außergerichtlichen Zahlung durch den Makler kommen, liegt die Verfahrensdauer bei wenigen Wochen bis Monaten. Eine außergerichtliche Zahlung halten wir in vielen Fällen für wahrscheinlich. Den Makler träfe sonst ein hohes Risiko, dass er das Gerichtsverfahren verliert. Dann muss der Makler zusätzlich zur Rückzahlung der Provision auch noch die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.
- Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, dann variiert die Dauer stark von Gericht zu Gericht. Durchschnittlich haben einfach gelagerte Verfahren eine Dauer von neun bis zwölf Monaten. Sollte es ein Berufungsverfahren geben, muss ungefähr mit weiteren zwölf bis 18 Monaten gerechnet werden. Kommt es schließlich zur Revision vor dem BGH, vergehen nochmals zwölf bis 18 Monate. Allerdings ist Ihr Anspruch (auch) während der Gerichtsverfahren gut verzinst!
Stand: 08.08.2026
