Maklergebühr-Zurück.de

Neues BGH-Urteil:Holen Sie sich Ihre Maklergebühr zurück!

Millionen Maklerverträge unwirksam! Maklergebühren von 2016 bis heute sind betroffen!

Nach dem BGH-Urteil vom 09.10.2025 (I ZR 159/24) können Sie Ihre Maklergebühr – auch Maklerprovision oder Courtage genannt – zurückfordern, wenn Sie als Immobilienkäufer zwischen 2016 und heute einen Maklervertrag online abgeschlossen haben, bei dem der Button nicht mit „zahlungspflichtig bestellen" nach § 312j Abs. 3 BGB beschriftet war. Der Maklervertrag ist in diesen Fällen unwirksam, sodass die gezahlte Gebühr nach § 812 Abs. 1 BGB zurückgefordert werden kann.

Warum Sie uns vertrauen können

Prüfung starten

Erhalten Sie Ihre Maklergebühr zurück!

Erhalten Sie jetzt kostenfrei innerhalb von 30 Sekunden eine erste Einschätzung dazu, ob Sie Ihre Maklergebühr – auch Maklerprovision oder Courtage genannt – zurückverlangen können!

Haben Sie eine Immobilie online über einen Makler gekauft?

Hinweis: Bei erfolgsversprechendem Ausgang der Prüfung benötigen wir den Maklervertrag, die E-Mail des Maklers mit dem Exposé sowie einen Zahlungsnachweis, optimalerweise als PDF- oder Bilddatei (Screenshot, notfalls Foto). Bitte halten Sie diese Dokumente bereit. Vielen Dank.

Das BGH-Urteil einfach erklärt: Ihr Weg zur Rückzahlung der Maklergebühr

Häufige Fragen