Wiesbaden – Kurhaus

Maklergebühr zurückfordern in Wiesbaden

Wiesbadens Immobilienmarkt hat sich über die vergangenen Dekade kontinuierlich verteuert. Die hessische Landeshauptstadt mit ihren 26 Thermalquellen, dem prachtvollen Kurhaus und dem Neroberg war schon immer ein bevorzugter Wohnort – die Preise haben diese Beliebtheit nachgezeichnet. Rund 291.000 Einwohner leben heute in einer Stadt, deren Reputation als Kur- und Verwaltungsstandort die Nachfrage dauerhaft hochhält.

Das aktuelle Preisniveau spiegelt diese Entwicklung: Eigentumswohnungen werden für durchschnittlich 3.700 €/m² angeboten, Einfamilienhäuser für etwa 3.300 €/m². Wer vor einigen Jahren in Wiesbaden gekauft hat, zahlte zwar weniger pro Quadratmeter, doch die Maklergebühr lag auch damals im vier- bis fünfstelligen Bereich. Die Sektstadt rund um Henkell steht exemplarisch für den gehobenen Lebensstil, der die Preise treibt.

Das BGH-Urteil ist für Wiesbadener Käufer besonders interessant, die in den Hochpreisjahren eine Immobilie erworben haben. Die Frage, ob der damals geschlossene Maklervertrag den gesetzlichen Anforderungen genügt, sollte zeitnah geklärt werden. Verjährungsfristen können sonst mögliche Ansprüche zunichte machen.

Im Sprachgebrauch wechseln Maklergebühr, Provision und Maklerquotage einander ab.

Preisentwicklung in Wiesbaden – Trend und Ausblick

Die Preisentwicklung in Wiesbaden ist geprägt von einem langfristigen Aufwärtstrend, der durch die Attraktivität als Landeshauptstadt und Kurstadt getragen wird. Vom Niveau vor fünf Jahren hat sich der Quadratmeterpreis für Eigentumswohnungen spürbar auf heute 3.700 €/m² erhöht; Einfamilienhäuser liegen bei 3.300 €/m². Die Zinserhöhung bremste zwar kurzzeitig die Dynamik, konnte den Trend aber nicht umkehren.

Für die Provisionsfrage ergibt sich daraus ein klares Bild: Käufer, die in den vergangenen Jahren zu den damaligen Preisen erworben haben, zahlten Provisionen, die gemessen an der heutigen Wertentwicklung einen erheblichen Betrag darstellen. Eine Prüfung der Vertragsgrundlage kann daher wirtschaftlich geboten sein.

Zuständigkeit bei Provisionsklagen in Wiesbaden

Landgericht Wiesbaden

Gerichtsstraße 11, 65185 Wiesbaden

Klagen auf Rückforderung von Maklergebühren werden, sofern der Makler seinen Sitz in Wiesbaden hat, vor dem Landgericht Wiesbaden verhandelt. Es befindet sich in der Gerichtsstraße 11, 65185 Wiesbaden.

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Das BGH-Urteil: Ihr Weg zur Rückzahlung

Der BGH hat am 09.10.2025 entschieden, dass Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam sind. Erfahren Sie, was das für Ihren Anspruch bedeutet und welche Schritte der BGH dazu festgelegt hat.

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Häufige Fragen zur Rückforderung

Wer kann zurückfordern? Was kostet es? Wie lange dauert es? Alle Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um BGH-Urteil, Verbraucherstatus und Ablauf finden Sie auf unserer Hauptseite.

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