Villingen-Schwenningen – Stadtansicht

Maklergebühr zurückfordern in Villingen-Schwenningen

Im Vergleich zum baden-württembergischen Durchschnitt positioniert sich Villingen-Schwenningen mit 3.100 €/m² für Eigentumswohnungen im mittleren Bereich – leicht über dem Bundesdurchschnitt von rund 3.000 €/m². Die Doppelstadt auf rund 700 Metern Höhenlage zählt etwa 87.100 Einwohner und entstand 1972 aus der Zusammenlegung zweier bis dahin eigenständiger Städte. Der Münsterturm in Villingen, das Schwenninger Moos als Naturschutzgebiet mit der Neckarquelle und die historische Uhrenindustrie prägen den Charakter.

Was ergibt der Preisvergleich mit Referenzstädten? Villingen-Schwenningen liegt mit 3.100 €/m² zwischen Pforzheim (2.700 €/m²) und Freiburg (5.200 €/m²). Einfamilienhäuser kosten im Schnitt 2.700 €/m². Bei einer 75-m²-Wohnung ergibt sich eine Provision von rund 8.302 € bei 3,57 % – ein Betrag, dessen Überprüfung wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Das BGH-Urteil gilt bundesweit, doch die lokale Durchsetzung liegt beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen bzw. dem Landgericht Konstanz. Käufer in der Doppelstadt sollten ihre Online-Maklerverträge auf formale Wirksamkeit prüfen lassen, bevor Verjährungsfristen ablaufen.

Die Maklergebühr ist auch als Provision, Quotage oder Maklerprovision bekannt.

Immobilienpreise Villingen-Schwenningen im Vergleich

Villingen-Schwenningen liegt mit 3.100 €/m² für Eigentumswohnungen knapp über dem Bundesdurchschnitt von ca. 3.000 €/m². Einfamilienhäuser kosten 2.700 €/m². Im baden-württembergischen Vergleich positioniert sich die Doppelstadt zwischen den günstigeren Standorten wie Pforzheim und den hochpreisigen Universitätsstädten Freiburg und Heidelberg.

Die Höhenlage auf der Baar, die Nähe zum Schwarzwald und die industrielle Tradition der Uhren- und Feinmechanikbranche bestimmen den lokalen Markt. Bei einer Provision von rund 8.302 € für eine durchschnittliche 75-m²-Wohnung kann eine Prüfung nach den Maßstäben des BGH-Urteils wirtschaftlich in Betracht kommen.

Das BGH-Urteil: Ihr Weg zur Rückzahlung

Der BGH hat am 09.10.2025 entschieden, dass Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam sind. Erfahren Sie, was das für Ihren Anspruch bedeutet und welche Schritte der BGH dazu festgelegt hat.

BGH-Urteil im Detail →

Häufige Fragen zur Rückforderung

Wer kann zurückfordern? Was kostet es? Wie lange dauert es? Alle Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um BGH-Urteil, Verbraucherstatus und Ablauf finden Sie auf unserer Hauptseite.

Alle Fragen und Antworten →

Villingen-Schwenningen: Zuständiges Gericht im Verfahrensrecht

Amtsgericht Villingen-Schwenningen

Lantwattenstraße 6, 78050 Villingen-Schwenningen

Bei Streitwerten bis 5.000 € ist das Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Lantwattenstraße 6, 78050 Villingen-Schwenningen, zuständig. Bei höheren Streitwerten entscheidet das übergeordnete Landgericht Konstanz. Die Provisionshöhe bestimmt den Streitwert und damit die Gerichtszuständigkeit.

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Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklergebühr.