Villingen-Schwenningen – Stadtansicht

Geld vom Makler zurückholen in Villingen-Schwenningen

Im Vergleich zum baden-württembergischen Durchschnitt positioniert sich Villingen-Schwenningen mit 3.100 €/m² für Eigentumswohnungen im mittleren Bereich – leicht über dem Bundesdurchschnitt von rund 3.000 €/m². Die Doppelstadt auf rund 700 Metern Höhenlage zählt etwa 87.100 Einwohner und entstand 1972 aus der Zusammenlegung zweier bis dahin eigenständiger Städte. Der Münsterturm in Villingen, das Schwenninger Moos als Naturschutzgebiet mit der Neckarquelle und die historische Uhrenindustrie prägen den Charakter.

Was ergibt der Preisvergleich mit Referenzstädten? Villingen-Schwenningen liegt mit 3.100 €/m² zwischen Pforzheim (2.700 €/m²) und Freiburg (5.200 €/m²). Einfamilienhäuser kosten im Schnitt 2.700 €/m². Bei einer 75-m²-Wohnung ergibt sich eine Provision von rund 8.302 € bei 3,57 % – ein Betrag, dessen Überprüfung wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Das BGH-Urteil gilt bundesweit, doch die lokale Durchsetzung liegt beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen bzw. dem Landgericht Konstanz. Käufer in der Doppelstadt sollten ihre Online-Maklerverträge auf formale Wirksamkeit prüfen lassen, bevor Verjährungsfristen ablaufen.

Die Maklergebühr ist auch als Provision, Quotage oder Maklerprovision bekannt.

Immobilienpreise Villingen-Schwenningen im Vergleich

Villingen-Schwenningen liegt mit 3.100 €/m² für Eigentumswohnungen knapp über dem Bundesdurchschnitt von ca. 3.000 €/m². Einfamilienhäuser kosten 2.700 €/m². Im baden-württembergischen Vergleich positioniert sich die Doppelstadt zwischen den günstigeren Standorten wie Pforzheim und den hochpreisigen Universitätsstädten Freiburg und Heidelberg.

Die Höhenlage auf der Baar, die Nähe zum Schwarzwald und die industrielle Tradition der Uhren- und Feinmechanikbranche bestimmen den lokalen Markt. Bei einer Provision von rund 8.302 € für eine durchschnittliche 75-m²-Wohnung kann eine Prüfung nach den Maßstäben des BGH-Urteils wirtschaftlich in Betracht kommen.

Maklergebühr zurückfordern in Villingen-Schwenningen: Lokale Daten und Beispielrechnung

Die Sparkasse Schwarzwald-Baar (Provision: 3,57%) sowie Engel & Völkers (Franchise) (3,57%) gehören zu den etablierten Immobilienmaklern in Villingen-Schwenningen. Ob das BGH-Urteil zum fehlenden „zahlungspflichtig bestellen“-Button auch auf Verträge dieser Anbieter zutrifft, kann individuell geprüft werden.

MaklerTypProvision
Sparkasse Schwarzwald-BaarSparkasse3,57%
Engel & VölkersFranchise3,57%

Preise am Villinger-Schwenninger Immobilienmarkt

Eigentumswohnung (Ø)2.688 €/m²
Einfamilienhaus (Ø)2.688 €/m²
Wohnungsgröße (Ø)75 m²

Die Immobilienpreise in Villingen-Schwenningen entwickeln sich aktuell weitgehend stabil (0.3%).

Beispielrechnung

Rechnen wir es für Villingen-Schwenningen durch: 202.000 € Kaufpreis, 3,57 Provision – das ergibt eine mögliche Erstattung von 7.200 €. Hinzu kommen Zinsen ab dem Zeitpunkt der Zahlung an den Makler.

Kaufpreis: 202.000 €Provision: 3,57Mögl. Rückforderung: 7.200 €

Gut zu wissen: Das Schwarzwälder Doppelzentrum profitiert von der Hochschule Furtwangen und stabiler Nachfrage – mit paritätischer Provisionsaufteilung von je 3,57% und moderater wirtschaftlicher Diversifizierung bleibt der Maklermarkt nachfragegestützt.

Quelle: immoportal.com 01.08.2025. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2026.

Rückforderung in der Region Villingen-Schwenningen

Wegweisendes BGH-Urteil: Maklergebühr prüfen lassen in Villingen-Schwenningen

Das Grundsatzurteil des BGH vom 09.10.2025 betrifft auch Maklerverträge in Villingen-Schwenningen: Ohne den vorgeschriebenen „zahlungspflichtig bestellen“-Button können Online-Verträge unwirksam sein – eine Rückforderung der gezahlten Provision kommt in Betracht.

BGH-Urteil im Detail →

BGH-Urteil, Kosten, Ablauf – Ihre Fragen zu Villingen-Schwenningen

Wer kann zurückfordern? Was kostet es? Wie lange dauert es? Antworten auf die wichtigsten Fragen von Immobilienkäufern in Villingen-Schwenningen – vom BGH-Urteil bis zur Auszahlung.

Häufige Fragen lesen →
Kann ich als Immobilienkäufer in Villingen-Schwenningen meine Maklergebühr zurückfordern?
Ja. Nach dem BGH-Urteil vom 09.10.2025 (I ZR 159/24) können Verbraucher, die in Villingen-Schwenningen eine Immobilie über einen online beauftragten Makler gekauft haben, die Provision zurückfordern, wenn der Maklervertrag ohne „zahlungspflichtig bestellen"-Button zustande kam. Das gilt für Käufe zwischen 2016 und heute – unabhängig davon, ob es sich um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder eine andere Immobilie handelt.
Welches Gericht ist für die Maklergebühr-Rückforderung in Villingen-Schwenningen zuständig?
Für mögliche Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk Villingen-Schwenningen ist das Amts- oder Landgericht Villingen-Schwenningen zuständig. Bei Streitwerten bis 10.000 € entscheidet das Amtsgericht, darüber das Landgericht.
Wie hoch ist die übliche Maklerprovision in Villingen-Schwenningen?
Die übliche Käuferprovision in Villingen-Schwenningen liegt bei 3,57% (Sparkasse Schwarzwald-Baar) bzw. 3,57% (null). Bei einem durchschnittlichen Kaufpreis von 202.000 € und einer Provision von 3,57 ergibt sich ein möglicher Rückforderungsbetrag von rund 7.200 €.
Wie viel Maklergebühr kann ich in Villingen-Schwenningen zurückfordern?
Der konkrete Betrag hängt vom Kaufpreis und der vereinbarten Provision ab. Eine Beispielrechnung für Villingen-Schwenningen: Bei einem Kaufpreis von 202.000 € und 3,57 Provision können Sie rund 7.200 € zurückfordern – zuzüglich Zinsen ab dem Zeitpunkt der Zahlung.
Kann ich auch auf Erfolgshonorarbasis vertreten werden?
In bestimmten Fällen ist eine Vertretung auf Erfolgshonorarbasis nach § 4a RVG möglich. Voraussetzung ist, dass Sie ohne eine solche Vereinbarung von der Rechtsverfolgung absehen würden – etwa weil keine Rechtsschutzversicherung besteht und die Kosten sonst ein Hindernis wären. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, prüfen wir individuell. Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten.

Villingen-Schwenningen: Zuständiges Gericht im Verfahrensrecht

Amtsgericht Villingen-Schwenningen

Lantwattenstraße 6, 78050 Villingen-Schwenningen

Bei Streitwerten bis 10.000 € ist das Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Lantwattenstraße 6, 78050 Villingen-Schwenningen, zuständig. Bei höheren Streitwerten entscheidet das übergeordnete Landgericht Konstanz. Die Provisionshöhe bestimmt den Streitwert und damit die Gerichtszuständigkeit.

Lesen Sie, wie wir Sie bei der Rückforderung Ihrer Maklerprovision unterstützen.

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