
Was zeichnet Siegen als Immobilienstandort aus? Die südwestfälische Universitätsstadt zählt rund 102.400 Einwohner und verbindet historisches Erbe mit akademischem Profil. Als Geburtsort von Peter Paul Rubens und Standort des Oberen Schlosses bietet Siegen kulturelle Substanz; die Universität Siegen prägt seit 1972 das städtische Leben. Das Krönchen auf der Nikolaikirche ist weithin sichtbar und gilt als Wahrzeichen der Stadt.
Wie hoch fallen Provisionen bei Siegener Immobilienpreisen aus? Eigentumswohnungen kosten im Schnitt 2.300 €/m², Einfamilienhäuser rund 2.000 €/m². Bei einer 75-m²-Wohnung ergibt sich ein Kaufpreis von etwa 172.500 € und eine Provision von rund 6.160 €. Auch diese Beträge rechtfertigen eine Prüfung der Vertragsgrundlage.
Welche rechtlichen Optionen stehen zur Verfügung? Das BGH-Urteil kann auch für Käufer in Siegen Relevanz entfalten. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist der Sitz des Maklers. Bei Streitwerten über 5.000 € ist das Landgericht Siegen der zuständige Gerichtsstand.
Die Vergütung des Maklers heißt Maklergebühr, Maklerprovision, Courtage oder Provision.
Was zahlt man für Wohneigentum in Siegen? Eigentumswohnungen liegen bei durchschnittlich 2.300 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.000 €/m². Damit zählt Siegen zu den erschwinglicheren Standorten in Nordrhein-Westfalen – eine Folge der peripheren Lage abseits der Rheinschiene.
Welche Faktoren bestimmen den Markt? Die Universität mit über 15.000 Studierenden sorgt für stetige Nachfrage im Segment der Eigentumswohnungen. Die umliegende Mittelstandsregion Südwestfalen stärkt den Markt für Einfamilienhäuser. Wer dort über einen Makler gekauft hat, sollte seine Provisionsvereinbarung auf Konformität mit den BGH-Vorgaben prüfen lassen.
Welches Gericht ist in Siegen zuständig? Das Landgericht Siegen in der Morleystraße 1, 57072 Siegen. Was wird hier verhandelt? Zivilklagen mit einem Streitwert über 5.000 € – darunter auch Verfahren zur Rückforderung von Maklergebühren im Gerichtsbezirk Südwestfalen.
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Der BGH hat am 09.10.2025 entschieden, dass Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam sind. Erfahren Sie, was das für Ihren Anspruch bedeutet und welche Schritte der BGH dazu festgelegt hat.
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