Schwerin – Schloss und See

Maklerlohn zurückfordern in Schwerin

Schwerin, Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns, durchlebt eine Phase der demographischen Stabilisierung. Nach Jahren der Abwanderung, die auf die wirtschaftlichen Umbrüche nach 1990 folgten, hat sich die Einwohnerzahl bei rund 96.000 eingependelt. Die Hauptstadtfunktion mit ihren Verwaltungs- und Regierungseinrichtungen schafft eine Grundnachfrage nach Wohnraum, während das Schweriner Schloss auf seiner Insel, der Dom und die Lage zwischen sieben Seen die Stadt als Wohnstandort attraktiv machen.

Die stabilisierte Bevölkerungszahl stützt ein Preisniveau, das in den vergangenen Jahren moderat gestiegen ist: Eigentumswohnungen werden für durchschnittlich 2.200 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für rund 2.000 €/m². Auch wenn diese Werte im Bundesvergleich niedrig erscheinen, fallen Maklergebühren bei den üblichen Kaufsummen ins Gewicht – besonders für Haushalte in einer Region mit unterdurchschnittlichem Einkommensniveau.

Dass das BGH-Urteil bundesweit gilt, ist für Käufer in Schwerin ein wesentlicher Punkt. Die Marktdynamik einer Stadt hat keinen Einfluss auf die rechtliche Beurteilung des Maklervertrags. Wer in der Residenzstadt über einen unwirksamen Vertrag gekauft hat, kann seine Ansprüche genauso geltend machen wie Käufer in den teuersten Metropolen des Landes.

Die Vergütung des Maklers heißt Maklergebühr, Maklerprovision, Courtage oder Provision.

Bevölkerung, Nachfrage und Preise in Schwerin

Schwerins Bevölkerungsentwicklung hat sich nach der Abwanderungswelle der 1990er und 2000er Jahre stabilisiert. Neue Funktionen als Landeshauptstadt, die Ansiedlung von Behörden und die Attraktivität der Seenlandschaft sorgen für eine Grundnachfrage, die den Markt auf dem heutigen Niveau hält: 2.200 €/m² für Eigentumswohnungen, 2.000 €/m² für Einfamilienhäuser.

Für die Frage der Provisionsrückforderung ist das absolute Preisniveau nachrangig – entscheidend ist die Wirksamkeit des Maklervertrags. Doch auch bei Schweriner Kaufpreisen, die typischerweise zwischen 100.000 und 250.000 Euro liegen, bewegen sich Provisionen in einem Bereich, der eine rechtliche Prüfung wirtschaftlich rechtfertigt.

Rückforderung der Maklergebühr in Schwerin: Überblick und Zahlen

Der Schwerier Immobilienmarkt wird von verschiedenen Maklern bedient. Die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin (über LBS) (Provision: 3,57%), die VR Bank Mecklenburg eG (3,57%) sowie ORANGE Immobilienagentur (Unabhängig) (3,57%) zählen zu den üblichen Anlaufstellen für Immobilienkäufer. Ob die Buttonlösung nach § 312j BGB bei diesen Anbietern eingehalten wurde, lässt sich im Einzelfall prüfen.

MaklerTypProvision
Sparkasse Mecklenburg-Schwerin (über LBS)Sparkasse3,57%
VR Bank Mecklenburg eGGenossenschaftsbank3,57%
ORANGE ImmobilienagenturUnabhängig3,57%

Was kosten Immobilien in Schwerin?

Eigentumswohnung (Ø)3.232 €/m²
Einfamilienhaus (Ø)2.714 €/m²
Wohnungsgröße (Ø)75 m²

Die Immobilienpreise in Schwerin entwickeln sich aktuell weitgehend stabil (0.4%).

Beispielrechnung

Bei einem Kaufpreis von 242.000 € und 3,57 Maklerprovision sprechen wir über einen möglichen Rückforderungsbetrag von rund 8.600 €. In Schwerin liegen die Kaufpreise typischerweise in dieser Größenordnung – die Provision macht also eine spürbare Summe aus.

Kaufpreis: 242.000 €Provision: 3,57Mögl. Rückforderung: 8.600 €

Regionaler Kontext: Der Gutachterausschuss Schwerin verzeichnete 2024 einen Anstieg der erfassten Immobilienkaufverträge um 17% auf 535 Transaktionen, was eine Erholung nach den Rückgängen 2022–2023 signalisiert und das wieder anziehende Provisionsaufkommen belegt.

Quelle: immoportal.com 10/2025. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2026.

Auch in der Schwerier Region: Maklergebühr zurückfordern

Zuständigkeit für Provisionsklagen in Schwerin

Landgericht Schwerin

Arsenalstraße 9-11, 19053 Schwerin

Das Landgericht Schwerin, Arsenalstraße 9-11, 19053 Schwerin, ist für Zivilklagen mit höherem Streitwert im Gerichtsbezirk zuständig. Klagen auf Rückforderung von Maklergebühren werden hier verhandelt, sofern der Makler seinen Sitz in Schwerin hat.

Das BGH-Urteil zur Maklerprovision: Chancen für Schwerin

Am 09.10.2025 hat der BGH klargestellt, dass ein fehlender „zahlungspflichtig bestellen“-Button Online-Maklerverträge unwirksam machen kann. Auch in Schwerin könnten Verträge davon betroffen sein.

Alle Details zum Urteil →

Antworten auf die wichtigsten Fragen in Schwerin

Von der Prüfung Ihres Vertrags bis zur Erstattung der Maklerprovision – unsere FAQ beantworten die häufigsten Fragen, die Immobilienkäufer in Schwerin zum BGH-Urteil haben.

Alle Fragen und Antworten →
Kann ich als Immobilienkäufer in Schwerin meine Maklergebühr zurückfordern?
Ja. Nach dem BGH-Urteil vom 09.10.2025 (I ZR 159/24) können Verbraucher, die in Schwerin eine Immobilie über einen online beauftragten Makler gekauft haben, die Provision zurückfordern, wenn der Maklervertrag ohne „zahlungspflichtig bestellen"-Button zustande kam. Das gilt für Käufe zwischen 2016 und heute – unabhängig davon, ob es sich um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder eine andere Immobilie handelt.
Welches Gericht ist für die Maklergebühr-Rückforderung in Schwerin zuständig?
Für mögliche Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk Schwerin ist das Amts- oder Landgericht Schwerin zuständig. Bei Streitwerten bis 10.000 € entscheidet das Amtsgericht, darüber das Landgericht.
Wie hoch ist die übliche Maklerprovision in Schwerin?
Die übliche Käuferprovision in Schwerin liegt bei 3,57% (Sparkasse Mecklenburg-Schwerin (über LBS)) bzw. 3,57% (VR Bank Mecklenburg eG). Bei einem durchschnittlichen Kaufpreis von 242.000 € und einer Provision von 3,57 ergibt sich ein möglicher Rückforderungsbetrag von rund 8.600 €.
Wie viel Maklergebühr kann ich in Schwerin zurückfordern?
Der konkrete Betrag hängt vom Kaufpreis und der vereinbarten Provision ab. Eine Beispielrechnung für Schwerin: Bei einem Kaufpreis von 242.000 € und 3,57 Provision können Sie rund 8.600 € zurückfordern – zuzüglich Zinsen ab dem Zeitpunkt der Zahlung.
Kann ich auch auf Erfolgshonorarbasis vertreten werden?
In bestimmten Fällen ist eine Vertretung auf Erfolgshonorarbasis nach § 4a RVG möglich. Voraussetzung ist, dass Sie ohne eine solche Vereinbarung von der Rechtsverfolgung absehen würden – etwa weil keine Rechtsschutzversicherung besteht und die Kosten sonst ein Hindernis wären. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, prüfen wir individuell. Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten.

Alle Informationen zur Rückforderung Ihrer Maklergebühr finden Sie hier.

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