
Schwerin, Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns, durchlebt eine Phase der demographischen Stabilisierung. Nach Jahren der Abwanderung, die auf die wirtschaftlichen Umbrüche nach 1990 folgten, hat sich die Einwohnerzahl bei rund 96.000 eingependelt. Die Hauptstadtfunktion mit ihren Verwaltungs- und Regierungseinrichtungen schafft eine Grundnachfrage nach Wohnraum, während das Schweriner Schloss auf seiner Insel, der Dom und die Lage zwischen sieben Seen die Stadt als Wohnstandort attraktiv machen.
Die stabilisierte Bevölkerungszahl stützt ein Preisniveau, das in den vergangenen Jahren moderat gestiegen ist: Eigentumswohnungen werden für durchschnittlich 2.200 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für rund 2.000 €/m². Auch wenn diese Werte im Bundesvergleich niedrig erscheinen, fallen Maklergebühren bei den üblichen Kaufsummen ins Gewicht – besonders für Haushalte in einer Region mit unterdurchschnittlichem Einkommensniveau.
Dass das BGH-Urteil bundesweit gilt, ist für Käufer in Schwerin ein wesentlicher Punkt. Die Marktdynamik einer Stadt hat keinen Einfluss auf die rechtliche Beurteilung des Maklervertrags. Wer in der Residenzstadt über einen unwirksamen Vertrag gekauft hat, kann seine Ansprüche genauso geltend machen wie Käufer in den teuersten Metropolen des Landes.
Die Vergütung des Maklers heißt Maklergebühr, Maklerprovision, Courtage oder Provision.
Schwerins Bevölkerungsentwicklung hat sich nach der Abwanderungswelle der 1990er und 2000er Jahre stabilisiert. Neue Funktionen als Landeshauptstadt, die Ansiedlung von Behörden und die Attraktivität der Seenlandschaft sorgen für eine Grundnachfrage, die den Markt auf dem heutigen Niveau hält: 2.200 €/m² für Eigentumswohnungen, 2.000 €/m² für Einfamilienhäuser.
Für die Frage der Provisionsrückforderung ist das absolute Preisniveau nachrangig – entscheidend ist die Wirksamkeit des Maklervertrags. Doch auch bei Schweriner Kaufpreisen, die typischerweise zwischen 100.000 und 250.000 Euro liegen, bewegen sich Provisionen in einem Bereich, der eine rechtliche Prüfung wirtschaftlich rechtfertigt.
Das Landgericht Schwerin, Arsenalstraße 9-11, 19053 Schwerin, ist für Zivilklagen mit höherem Streitwert im Gerichtsbezirk zuständig. Klagen auf Rückforderung von Maklergebühren werden hier verhandelt, sofern der Makler seinen Sitz in Schwerin hat.
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Der BGH hat am 09.10.2025 entschieden, dass Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam sind. Erfahren Sie, was das für Ihren Anspruch bedeutet und welche Schritte der BGH dazu festgelegt hat.
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