
Mit 208.886 Einwohnern ist Rostock die bevölkerungsreichste Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und zugleich der teuerste Immobilienstandort des Bundeslandes. Eigentumswohnungen kosten durchschnittlich 2.600 €/m² – das sind rund 30 % mehr als der Landesschnitt von etwa 2.000 €/m², aber circa 13 % weniger als der Bundesdurchschnitt.
Der Vergleich zu anderen Ostseestädten zeigt: Rostock liegt preislich unter Lübeck (3.100 €/m²), aber über Stralsund (2.200 €/m²) und Greifswald (2.300 €/m²). Einfamilienhäuser werden für durchschnittlich 2.300 €/m² gehandelt. Der größte Kreuzfahrthafen Deutschlands in Warnemünde und die 1419 gegründete Universität treiben die Nachfrage.
Das BGH-Urteil vom 09.10.2025 entfaltet seine Wirkung bundesweit. Für Makler mit Sitz in Rostock bestimmt sich die Zuständigkeit nach §§ 12, 17 ZPO. Je nach Streitwert ist das Amtsgericht oder das Landgericht Rostock (Wallstraße 2, 18055 Rostock) zuständig.
Maklergebühr – auch Maklerprovision oder Courtage – ist die Vergütung für die Vermittlung.
Am 09.10.2025 hat der BGH klargestellt, dass ein fehlender „zahlungspflichtig bestellen“-Button Online-Maklerverträge unwirksam machen kann. Auch in Rostock könnten Verträge davon betroffen sein.
Mehr zum BGH-Urteil →Von der Prüfung Ihres Vertrags bis zur Erstattung der Maklerprovision – unsere FAQ beantworten die häufigsten Fragen, die Immobilienkäufer in Rostock zum BGH-Urteil haben.
Alle Fragen und Antworten →Das Landgericht Rostock (Wallstraße 2, 18055 Rostock) verhandelt Zivilklagen ab einem Streitwert von 10.000,01 €. Darunter ist das Amtsgericht Rostock zuständig. Die sachliche Zuständigkeit ist für die Prozesskostenberechnung maßgeblich – bei höheren Streitwerten fallen auch die Anwaltsgebühren nach dem RVG höher aus.
Im Ranking der ostdeutschen Großstädte nimmt Rostock einen Spitzenplatz ein: 2.600 €/m² für Eigentumswohnungen liegen über den Werten von Dresden (2.500 €/m²) und Leipzig (2.400 €/m²), aber unter dem Niveau von Potsdam (3.800 €/m²). Die Hansestadt profitiert von der Kombination aus Ostseeküste und Universitätsstandort.
Für die Provisionshöhe ergibt sich daraus: Eine 80-m²-Wohnung zum Durchschnittspreis kostet rund 208.000 €, die übliche Maklergebühr beläuft sich auf etwa 7.426 €. In Warnemünde und den zentralen Lagen um die Marienkirche liegen die Preise deutlich über dem Stadtdurchschnitt, was die potenziellen Rückforderungsbeträge weiter erhöht.
Auf dem Rostocker Immobilienmarkt sind unter anderem Die OstseeSparkasse Rostock (Provision: 3,57%), die VR Bank Mecklenburg eG (3,57%) sowie Immobilienliebling GmbH (Unabhängig) (3,57%) aktiv. Wie bei vielen Maklern bundesweit erfolgten auch hier die Vertragsabschlüsse überwiegend digital. Das BGH-Urteil zur Buttonlösung kann daher für ehemalige Kunden dieser Makler relevant sein.
| Makler | Typ | Provision |
|---|---|---|
| OstseeSparkasse Rostock | Sparkasse | 3,57% |
| VR Bank Mecklenburg eG | Genossenschaftsbank | 3,57% |
| Immobilienliebling GmbH | Unabhängig | 3,57% |
| Eigentumswohnung (Ø) | 4.097 €/m² |
| Wohnungsgröße (Ø) | 75 m² |
In Rostock sind die Immobilienpreise um 2.1% gesunken. Wer in den vergangenen Jahren zu höheren Preisen gekauft hat, hat entsprechend hohe Provisionen gezahlt.
In Rostock werden Immobilien häufig für rund 307.000 € gehandelt. Bei einer Provision von 3,57 liegt der mögliche Rückforderungsbetrag bei ca. 11.000 €. Das ist kein kleiner Betrag – und mit Zinsen wird es noch mehr.
Hintergrund: Mit einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis von 4.304 Euro für Eigentumswohnungen verzeichnet Rostock eines der höchsten Preisniveaus in Mecklenburg-Vorpommern, wobei die städtische Nachfrage durch die Rolle als Landeshauptstadt und Universitätsstandort getrieben wird – ein Faktum, das für Maklerprovisionen bei Käufern besonders relevant ist.
Quelle: ImmoScout24 (01.01.2026). Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2026.
Alle Informationen zur Rückforderung Ihrer Maklergebühr finden Sie hier.