
Mit 116.456 Einwohnern ist Reutlingen eine der mittelgroßen Städte Baden-Württembergs am Fuß der Schwäbischen Alb. Der Immobilienmarkt liegt mit 3.200 €/m² für Eigentumswohnungen rund 7 % über dem Bundesdurchschnitt, aber unter dem Baden-Württemberg-Schnitt von circa 3.800 €/m².
Verglichen mit der unmittelbar benachbarten Universitätsstadt Tübingen (3.600 €/m²) bietet Reutlingen ein moderateres Preisniveau bei vergleichbarer Infrastruktur. Einfamilienhäuser kosten durchschnittlich 2.800 €/m². Die Spreuerhofstraße, laut Guinness-Buch die engste Straße der Welt, und die gotische Marienkirche prägen das Stadtbild.
Das BGH-Urteil vom 09.10.2025 ist unabhängig vom Standort gültig. Für Klagen gegen Makler mit Sitz in Reutlingen ist das Landgericht Tübingen (Doblerstraße 14, 72074 Tübingen) zuständig, nicht ein Gericht in Reutlingen selbst.
Im Alltag spricht man von Maklerprovision oder Provision; rechtlich von der Maklergebühr.
Im baden-württembergischen Vergleich positioniert sich Reutlingen im unteren Drittel: 3.200 €/m² liegen unter Stuttgart (4.800 €/m²), Tübingen (3.600 €/m²) und Heidelberg (4.200 €/m²), aber über dem Durchschnitt der ländlicheren Kreise der Region. Die Textilindustriegeschichte hat die Stadtentwicklung geprägt und günstigere Gewerbelagen hinterlassen.
Für die Provision bedeutet die Marktposition: Bei einer 80-m²-Wohnung (Kaufpreis rund 256.000 €) beträgt die typische Maklergebühr etwa 9.139 €. Dieser Wert liegt über dem Bundesdurchschnitt, was eine Prüfung des Maklervertrags besonders lohnend erscheinen lässt. Im Vergleich zu den günstigeren Alb-Gemeinden ist das Rückforderungspotenzial in Reutlingen erheblich.
Reutlingen gehört zum Bezirk des Landgerichts Tübingen (Doblerstraße 14, 72074 Tübingen). Dieses ist für Zivilverfahren ab 5.000,01 € Streitwert zuständig. Bei Streitwerten bis 5.000 € entscheidet das Amtsgericht Reutlingen. Die Aufteilung zwischen AG und LG beeinflusst sowohl die Verfahrensdauer als auch die Kostenstruktur.
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Der BGH hat am 09.10.2025 entschieden, dass Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam sind. Erfahren Sie, was das für Ihren Anspruch bedeutet und welche Schritte der BGH dazu festgelegt hat.
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