
4.300 €/m² für Eigentumswohnungen und 3.800 €/m² für Einfamilienhäuser – Regensburg bewegt sich auf einem Preisniveau, das manchen Beobachter überrascht. Für eine Stadt mit rund 153.000 Einwohnern liegen die Quadratmeterpreise deutlich über dem bayerischen Durchschnitt außerhalb Münchens, bei einer gegenwärtig stabilen Seitwärtsbewegung.
Die Erklärung liegt in einer Kombination aus wirtschaftlicher Stärke und begrenztem Angebot. Die Donau-Metropole mit ihrer seit 2006 als UNESCO-Welterbe geschützten Altstadt, der Steinernen Brücke aus dem 12. Jahrhundert und dem gotischen Dom St. Peter zählt zu den lebenswertesten Mittelstädten Süddeutschlands. Diese Attraktivität treibt die Nachfrage, während der historische Stadtkern kaum Neubaupotenzial bietet.
Ein stabiles Preisniveau bedeutet gleichbleibend hohe Provisionslasten für Käufer. Das BGH-Urteil gibt Erwerbern die Möglichkeit, Provisionszahlungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen – ein Schritt, der sich bei den Regensburger Preisverhältnissen wirtschaftlich bemerkbar machen kann.
Maklergebühr, Provision und Maklerprovision meinen dieselbe Zahlung an den Makler.
Eigentumswohnungen notieren in Regensburg bei 4.300 €/m², Einfamilienhäuser bei 3.800 €/m². Die Preisentwicklung verläuft stabil, ohne die Ausschläge, die in vergleichbar attraktiven Städten wie Freiburg oder Heidelberg zu beobachten sind. Regensburg positioniert sich damit als einer der konstant hochpreisigen Märkte in Bayern abseits der Landeshauptstadt.
Bei einer Maklergebühr von 3,57 % ergibt sich für eine 80-Quadratmeter-Wohnung ein Provisionsbetrag von rund 12.279 €. In einer Stadt mit begrenztem Neubauangebot und stabiler Nachfrage fließen diese Summen regelmäßig. Das <a href="/#bgh-urteil" class="font-medium text-blue-600 underline decoration-purple-500/60 hover:no-underline">BGH-Urteil</a> eröffnet Käufern die Möglichkeit, die Wirksamkeit ihres Online-Maklervertrags prüfen zu lassen.
Das Landgericht Regensburg (Haidplatz 1, 93047 Regensburg) ist für zivilrechtliche Verfahren mit einem Streitwert über 5.000 € zuständig. Bei Makler-Provisionsklagen richtet sich der Gerichtsstand nach dem Sitz des Maklerunternehmens (§§ 12, 17 ZPO). Die Berufung liegt beim Oberlandesgericht Nürnberg.
Klicken Sie hier, um Google Maps zu laden. Dabei werden Daten an Google LLC übertragen.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Der BGH hat am 09.10.2025 entschieden, dass Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam sind. Erfahren Sie, was das für Ihren Anspruch bedeutet und welche Schritte der BGH dazu festgelegt hat.
BGH-Urteil im Detail →Wer kann zurückfordern? Was kostet es? Wie lange dauert es? Alle Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um BGH-Urteil, Verbraucherstatus und Ablauf finden Sie auf unserer Hauptseite.
Alle Fragen und Antworten →Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklergebühr.