Regensburg – Steinerne Brücke und Dom

Geld vom Makler zurückholen in Regensburg

4.300 €/m² für Eigentumswohnungen und 3.800 €/m² für Einfamilienhäuser – Regensburg bewegt sich auf einem Preisniveau, das manchen Beobachter überrascht. Für eine Stadt mit rund 153.000 Einwohnern liegen die Quadratmeterpreise deutlich über dem bayerischen Durchschnitt außerhalb Münchens, bei einer gegenwärtig stabilen Seitwärtsbewegung.

Die Erklärung liegt in einer Kombination aus wirtschaftlicher Stärke und begrenztem Angebot. Die Donau-Metropole mit ihrer seit 2006 als UNESCO-Welterbe geschützten Altstadt, der Steinernen Brücke aus dem 12. Jahrhundert und dem gotischen Dom St. Peter zählt zu den lebenswertesten Mittelstädten Süddeutschlands. Diese Attraktivität treibt die Nachfrage, während der historische Stadtkern kaum Neubaupotenzial bietet.

Ein stabiles Preisniveau bedeutet gleichbleibend hohe Provisionslasten für Käufer. Das BGH-Urteil gibt Erwerbern die Möglichkeit, Provisionszahlungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen – ein Schritt, der sich bei den Regensburger Preisverhältnissen wirtschaftlich bemerkbar machen kann.

Maklergebühr, Provision und Maklerprovision meinen dieselbe Zahlung an den Makler.

Marktdaten Regensburg – Preise, Entwicklung, Einordnung

Eigentumswohnungen notieren in Regensburg bei 4.300 €/m², Einfamilienhäuser bei 3.800 €/m². Die Preisentwicklung verläuft stabil, ohne die Ausschläge, die in vergleichbar attraktiven Städten wie Freiburg oder Heidelberg zu beobachten sind. Regensburg positioniert sich damit als einer der konstant hochpreisigen Märkte in Bayern abseits der Landeshauptstadt.

Bei einer Maklergebühr von 3,57 % ergibt sich für eine 80-Quadratmeter-Wohnung ein Provisionsbetrag von rund 12.279 €. In einer Stadt mit begrenztem Neubauangebot und stabiler Nachfrage fließen diese Summen regelmäßig. Das <a href="/#bgh-urteil" class="font-medium text-blue-600 underline decoration-purple-500/60 hover:no-underline">BGH-Urteil</a> eröffnet Käufern die Möglichkeit, die Wirksamkeit ihres Online-Maklervertrags prüfen zu lassen.

Makler in Regensburg: Wer ist betroffen und was können Sie zurückfordern?

Wer in Regensburg eine Immobilie gekauft hat, hatte oft mit einem der regionalen Makler zu tun. Die Sparkasse Regensburg (Provision: 3,57%), die Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf (3,57%) sowie RE/MAX Regensburg (Franchise) (3,57%) sind typische Beispiele. Die Frage, ob deren Online-Vertrag einen korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button enthielt, ist für die Rückforderung der Provision entscheidend.

MaklerTypProvision
Sparkasse RegensburgSparkasse3,57%
Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-SchwandorfGenossenschaftsbank3,57%
RE/MAX RegensburgFranchise3,57%

Regensburger Immobilienpreise: Die Grundlage für Ihre Rückforderung

Eigentumswohnung (Ø)4.920 €/m²
Einfamilienhaus (Ø)4.564 €/m²
Wohnungsgröße (Ø)75 m²

Die Immobilienpreise in Regensburg sind im Jahresvergleich um 3.50% gestiegen – für Käufer der letzten Jahre fallen die Provisionen entsprechend höher aus.

Beispielrechnung

Ein typisches Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 369.000 € und einer Provision von 3,57 ergibt sich ein möglicher Rückforderungsbetrag von ca. 13.200 € – zuzüglich Zinsen. Für Immobilienkäufer in Regensburg kann sich die Prüfung damit erheblich lohnen.

Kaufpreis: 369.000 €Provision: 3,57Mögl. Rückforderung: 13.200 €

Gut zu wissen: Regensburgs Gutachterausschuss publiziert sein nächstes Marktbericht 2025 (der letzte war 2023), wobei 3-6-Wohneinheiten-Objekte durchschnittlich 2.650 €/m² erzielen – Maklerprovisionen auf diese mittleren Mehrfamilienhäuser sind oft kaum zu verhandeln, da Käufer Vergleichswerte nicht kennen.

Quelle: ImmoPortal 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2026.

Weitere Städte in der Nähe von Regensburg

Gerichtsstand und Zuständigkeit in Regensburg

Landgericht Regensburg

Haidplatz 1, 93047 Regensburg

Das Landgericht Regensburg (Haidplatz 1, 93047 Regensburg) ist für zivilrechtliche Verfahren mit einem Streitwert über 10.000 € zuständig. Bei Makler-Provisionsklagen richtet sich der Gerichtsstand nach dem Sitz des Maklerunternehmens (§§ 12, 17 ZPO). Die Berufung liegt beim Oberlandesgericht Nürnberg.

BGH stärkt Verbraucherrechte – auch in Regensburg

Seit dem BGH-Urteil vom 09.10.2025 steht fest: Online-Maklerverträge ohne „zahlungspflichtig bestellen“-Button können unwirksam sein. Immobilienkäufer in Regensburg haben damit Anlass, die Wirksamkeit ihres Maklervertrags prüfen zu lassen.

BGH-Urteil nachlesen →

BGH-Urteil, Kosten, Ablauf – Ihre Fragen zu Regensburg

Ob Verbraucherstatus, Verjährungsfristen oder der fehlende „zahlungspflichtig bestellen“-Button: Hier finden Käufer aus Regensburg Antworten auf alle relevanten Fragen.

Häufige Fragen lesen →
Kann ich als Immobilienkäufer in Regensburg meine Maklergebühr zurückfordern?
Ja. Nach dem BGH-Urteil vom 09.10.2025 (I ZR 159/24) können Verbraucher, die in Regensburg eine Immobilie über einen online beauftragten Makler gekauft haben, die Provision zurückfordern, wenn der Maklervertrag ohne „zahlungspflichtig bestellen"-Button zustande kam. Das gilt für Käufe zwischen 2016 und heute – unabhängig davon, ob es sich um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder eine andere Immobilie handelt.
Welches Gericht ist für die Maklergebühr-Rückforderung in Regensburg zuständig?
Für mögliche Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk Regensburg ist das Amts- oder Landgericht Regensburg zuständig. Bei Streitwerten bis 10.000 € entscheidet das Amtsgericht, darüber das Landgericht.
Wie hoch ist die übliche Maklerprovision in Regensburg?
Die übliche Käuferprovision in Regensburg liegt bei 3,57% (Sparkasse Regensburg) bzw. 3,57% (Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf). Bei einem durchschnittlichen Kaufpreis von 369.000 € und einer Provision von 3,57 ergibt sich ein möglicher Rückforderungsbetrag von rund 13.200 €.
Wie viel Maklergebühr kann ich in Regensburg zurückfordern?
Der konkrete Betrag hängt vom Kaufpreis und der vereinbarten Provision ab. Eine Beispielrechnung für Regensburg: Bei einem Kaufpreis von 369.000 € und 3,57 Provision können Sie rund 13.200 € zurückfordern – zuzüglich Zinsen ab dem Zeitpunkt der Zahlung.
Kann ich auch auf Erfolgshonorarbasis vertreten werden?
In bestimmten Fällen ist eine Vertretung auf Erfolgshonorarbasis nach § 4a RVG möglich. Voraussetzung ist, dass Sie ohne eine solche Vereinbarung von der Rechtsverfolgung absehen würden – etwa weil keine Rechtsschutzversicherung besteht und die Kosten sonst ein Hindernis wären. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, prüfen wir individuell. Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten.

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