
Potsdam hat in den vergangenen Jahren eine der dynamischsten Preisentwicklungen unter den ostdeutschen Städten erlebt. Die brandenburgische Landeshauptstadt, berühmt für das UNESCO-Welterbe Schloss Sanssouci, das Filmstudio Babelsberg und das Holländische Viertel, zieht seit der Wende stetig Zuzügler an. Mit rund 178.000 Einwohnern ist die Stadt kompakt, die Nachfrage nach Wohnraum aber hoch – insbesondere in den historischen Quartieren nahe der Parks.
Das Resultat ist ein Preisniveau, das unter ostdeutschen Städten seinesgleichen sucht: Eigentumswohnungen kosten durchschnittlich 4.200 €/m², Einfamilienhäuser rund 3.700 €/m². Wer 2022 oder 2023 hier gekauft hat, hat unter Umständen Spitzenpreise und entsprechend hohe Maklergebühren gezahlt. Die Berlin-Nähe verstärkt den Effekt zusätzlich.
Käufer, die in den preisintensiven Jahren über einen Online-Maklervertrag in Potsdam erworben haben, sollten die Konsequenzen des BGH-Urteils prüfen lassen. Die Höhe der potenziellen Rückforderung steht in direktem Zusammenhang mit dem damals gezahlten Kaufpreis – und der lag in Potsdam oftmals im gehobenen Segment.
Maklergebühr – auch Maklerprovision, Courtage oder Quotage genannt – ist die Vergütung für die Maklertätigkeit.
Das Grundsatzurteil des BGH vom 09.10.2025 betrifft auch Maklerverträge in Potsdam: Ohne den vorgeschriebenen „zahlungspflichtig bestellen“-Button können Online-Verträge unwirksam sein – eine Rückforderung der gezahlten Provision kommt in Betracht.
Zum BGH-Urteil →Wer kann zurückfordern? Was kostet es? Wie lange dauert es? Antworten auf die wichtigsten Fragen von Immobilienkäufern in Potsdam – vom BGH-Urteil bis zur Auszahlung.
FAQ durchlesen →Das Landgericht Potsdam, Jägerallee 9-12, 14469 Potsdam, ist für zivilrechtliche Klagen mit höherem Streitwert im Potsdamer Gerichtsbezirk zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des beklagten Maklers.
Potsdams Preisentwicklung gleicht einer steilen Kurve: Von vergleichsweise moderaten Werten nach der Wiedervereinigung bis zu den heutigen 4.200 €/m² für Eigentumswohnungen hat die Stadt einen enormen Sprung vollzogen. Das UNESCO-Welterbe und die Nähe zu Berlin ziehen kaufkräftige Interessenten an, während das Flächenangebot durch den historischen Stadtgrundriss und Denkmalschutzauflagen begrenzt bleibt.
Einfamilienhäuser werden für durchschnittlich 3.700 €/m² gehandelt – Werte, die in Brandenburg einmalig sind. Die Maklergebühr als Funktion dieser Kaufpreise erreicht Summen, bei denen eine rechtliche Prüfung des zugrunde liegenden Vertrags naheliegend ist. Der Trend deutet darauf hin, dass das Preisniveau weiter steigen wird.
In Potsdam sind mehrere Immobilienmakler aktiv, darunter auch Institute der Sparkassen- und Genossenschaftsgruppe. Die Mittelbrandenburgische Sparkasse (Provision: 3,57%), die Berliner Volksbank Immobilien (3,57%) sowie DAHLER (Franchise) (3,57%) gehören zu den bekanntesten Akteuren auf dem Potsdamer Immobilienmarkt. Ob deren Online-Verträge den Anforderungen des § 312j BGB entsprachen, lässt sich individuell prüfen.
| Makler | Typ | Provision |
|---|---|---|
| Mittelbrandenburgische Sparkasse | Sparkasse | 3,57% |
| Berliner Volksbank Immobilien | Genossenschaftsbank | 3,57% |
| DAHLER | Franchise | 3,57% |
| Eigentumswohnung (Ø) | 5.373 €/m² |
| Wohnungsgröße (Ø) | 75 m² |
Der Potsdamer Markt zeigt mit 6.70% Preiswachstum eine deutliche Aufwärtstendenz. Proportional dazu steigt auch die Höhe möglicher Rückforderungsbeträge.
Ein typisches Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 403.000 € und einer Provision von 3,57 ergibt sich ein möglicher Rückforderungsbetrag von ca. 14.400 € – zuzüglich Zinsen. Für Immobilienkäufer in Potsdam kann sich die Prüfung damit erheblich lohnen.
Gut zu wissen: Die brandenburgische Landeshauptstadt zeigte 2025 ungewöhnliche Stabilität und teilweise Wachstum nach Preiskorrekturen der Vorjahre, mit 111 Bodenrichtwertezonen und steigenden Umsätzen – Brandenburgs Regulative zu Maklerprovisionen werden hier intensiv genutzt, da Käufer verstärkt Einigung suchen.
Preisdaten gemäß ImmoPortal 2025, Stand 2026.
Details zu Ihren Rechten nach dem BGH-Urteil: Maklergebühr zurückfordern.