
Im Vergleich zum baden-württembergischen Landesdurchschnitt liegt Pforzheim mit 2.700 €/m² für Eigentumswohnungen im unteren Segment des Bundeslandes. Die „Goldstadt" am Tor zum Nordschwarzwald zählt rund 125.500 Einwohner und blickt auf eine Jahrhunderte alte Tradition in der Schmuck- und Uhrenindustrie zurück. Der Gasometer als Veranstaltungsort und der Enzauenpark als innerstädtische Grünfläche setzen Akzente im Stadtbild, das noch von den Folgen der schweren Zerstörung 1945 und dem Wiederaufbau geprägt ist.
Wie steht Pforzheim im Preisvergleich? Mit 2.700 €/m² liegt die Stadt rund 10 % unter dem Bundesdurchschnitt von ca. 3.000 €/m², aber deutlich unter dem Stuttgarter Niveau (3.879 €/m²). Einfamilienhäuser kosten im Schnitt 2.400 €/m². Bei einer 75-m²-Wohnung ergibt sich eine Provision von rund 7.230 € – ein Betrag, der eine Überprüfung der Vertragsgestaltung sinnvoll macht.
Das BGH-Urteil gilt bundesweit, die Durchsetzung erfolgt jedoch lokal. In Pforzheim ist bei Streitwerten über 5.000 € das Landgericht Pforzheim zuständig. Betroffene Käufer können ihre Provisionsvereinbarung auf Wirksamkeit prüfen lassen.
Die Maklergebühr ist auch als Provision, Quotage oder Maklerprovision bekannt.
Pforzheim rangiert mit 2.700 €/m² für Eigentumswohnungen im unteren Drittel der baden-württembergischen Städte – rund 10 % unter dem Bundesdurchschnitt von ca. 3.000 €/m². Einfamilienhäuser liegen bei 2.400 €/m². Im Vergleich: Stuttgart kommt auf 3.879 €/m², Karlsruhe auf rund 3.400 €/m².
Die „Goldstadt" bietet damit Einstiegspreise, die deutlich unter den großen Zentren Baden-Württembergs liegen. Die Nähe zum Schwarzwald und die gute Anbindung an die A8 stützen die Nachfrage. Bei einer Provision von rund 7.230 € für eine durchschnittliche 75-m²-Wohnung ist eine Prüfung nach dem BGH-Urteil wirtschaftlich relevant.
Der BGH hat am 09.10.2025 entschieden, dass Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam sind. Erfahren Sie, was das für Ihren Anspruch bedeutet und welche Schritte der BGH dazu festgelegt hat.
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Alle Fragen und Antworten →Bei Streitwerten bis 5.000 € ist das Amtsgericht Pforzheim zuständig. Bei höheren Streitwerten – was bei Provisionsrückforderungen häufig der Fall ist – entscheidet das Landgericht Pforzheim, Luisenstraße 26, 75172 Pforzheim. Der Streitwert ergibt sich aus der Höhe der gezahlten Provision.
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