Osnabrück – Altstadt und Dom

Maklergebühr zurückfordern in Osnabrück

Osnabrück ist vor allem als Friedensstadt bekannt – ein Titel, der weit mehr als historische Kulisse ist. Im Friedenssaal des Rathauses wurde 1648 der Westfälische Friede besiegelt, der den Dreißigjährigen Krieg beendete und die Grundlagen der europäischen Staatenordnung legte. Dieses Erbe wirkt bis heute nach: Osnabrück pflegt seine Friedenstradition durch internationale Konferenzen, den Felix-Nussbaum-Haus als mahnende Erinnerung und eine Stadtkultur, die Dialog und Vermittlung betont. Der Dom St. Peter, die Altstadt an der Hase und der Zoo am Schölerberg ergänzen das Profil einer Stadt mit 164.748 Einwohnern, deren historische Bedeutung sich auf die Attraktivität als Wohnstandort auswirkt.

Wer in Osnabrück kauft, zahlt durchschnittlich 2.700 €/m² für Eigentumswohnungen und 2.400 €/m² für Einfamilienhäuser. Die Preise liegen über dem niedersächsischen Durchschnitt, was auf die wirtschaftliche Stärke der Region, die Hochschulen und die Lebensqualität in der Friedensstadt zurückzuführen ist. Eine Käuferprovision von 3,57 % beläuft sich bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung auf rund 7.711 €.

Unabhängig davon, ob die friedenspolitische Tradition oder andere Faktoren den Kaufentschluss beeinflusst haben: Das BGH-Urteil eröffnet Prüfungsmöglichkeiten für Online-Maklerverträge. Käufer in Osnabrück, die auf digitalem Weg einen Maklervertrag geschlossen haben, können dessen Wirksamkeit individuell prüfen lassen.

Ob Sie von Maklergebühr, Maklerprovision oder Courtage sprechen – die Rückforderung betrifft dieselbe Zahlung.

Das BGH-Urteil: Ihr Weg zur Rückzahlung

Der BGH hat am 09.10.2025 entschieden, dass Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam sind. Erfahren Sie, was das für Ihren Anspruch bedeutet und welche Schritte der BGH dazu festgelegt hat.

BGH-Urteil im Detail →

Häufige Fragen zur Rückforderung

Wer kann zurückfordern? Was kostet es? Wie lange dauert es? Alle Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um BGH-Urteil, Verbraucherstatus und Ablauf finden Sie auf unserer Hauptseite.

Alle Fragen und Antworten →

Rechtliche Zuständigkeit in Osnabrück

Landgericht Osnabrück

Am Schneiderkamp 2, 49074 Osnabrück

Das Landgericht Osnabrück (Am Schneiderkamp 2, 49074 Osnabrück) ist für zivilrechtliche Verfahren mit einem Streitwert über 5.000 € zuständig. Bei Provisionsklagen bestimmt sich der Gerichtsstand nach dem Sitz des beklagten Maklerunternehmens (§§ 12, 17 ZPO). Unterhalb der Streitwertgrenze entscheidet das Amtsgericht Osnabrück.

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Immobilienmarkt Osnabrück – geprägt von der Tradition als Friedensstadt

Die Friedensstadt-Tradition Osnabrücks ist nicht nur historisch bedeutsam, sondern auch ein Standortfaktor für den Immobilienmarkt. Die Stadt zieht Wissenschaftler, Studierende und Fachkräfte an, die das kulturelle Angebot und die Lebensqualität schätzen. Eigentumswohnungen kosten 2.700 €/m², Einfamilienhäuser 2.400 €/m² – ein Preisniveau, das die Nachfrage in einer Stadt widerspiegelt, die als Oberzentrum zwischen Münster und Bremen eine wichtige regionale Funktion erfüllt. Die Altstadt an der Hase und die Quartiere rund um den Neumarkt gehören zu den besonders gefragten Wohnlagen.

Bei einer Provision von 3,57 % und einer 80-Quadratmeter-Wohnung ergeben sich rund 7.711 € – ein Betrag, der eine sorgfältige Prüfung rechtfertigt. Das <a href="/#bgh-urteil" class="font-medium text-blue-600 underline decoration-purple-500/60 hover:no-underline">BGH-Urteil</a> bietet Käufern, die über einen Online-Makler erworben haben, eine konkrete Grundlage zur Überprüfung ihrer Vertragsverhältnisse.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklergebühr.