Oldenburg – Lambertikirche und Innenstadt

Geld vom Makler zurückholen in Oldenburg

Wenn Sie in Oldenburg eine Immobilie über einen Makler gekauft haben, könnte das BGH-Urteil vom 09.10.2025 auch für Sie Bedeutung haben. Online-Maklerverträge, die bestimmte Formerfordernisse nicht erfüllen, können unwirksam sein – mit der Folge, dass die Provision möglicherweise zurückverlangt werden kann.

Oldenburg in der Weser-Ems-Region zählt 162.468 Einwohner und verbindet universitäre Prägung mit kulturellem Angebot. Das Residenzschloss, der Schlossgarten und das Horst-Janssen-Museum gehören zu den Wahrzeichen. Eigentumswohnungen kosten im Durchschnitt 2.900 €/m², Einfamilienhäuser 2.600 €/m² – das liegt über dem niedersächsischen Durchschnitt.

Prüfen Sie, ob Ihr Maklervertrag die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Bei den in Oldenburg üblichen Immobilienpreisen fällt die Maklergebühr spürbar ins Gewicht. Die Verjährungsfristen sollten dabei im Blick behalten werden.

Maklergebühr, Maklerprovision und Courtage sind gängige Bezeichnungen für dieselbe Leistung.

Mögliche Ansprüche nach dem BGH-Urteil – Relevanz für Oldenburg

Der Bundesgerichtshof hat am 09.10.2025 entschieden: Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button können unwirksam sein. Für Immobilienkäufer in Oldenburg bedeutet das Grund, die Wirksamkeit ihres Maklervertrags prüfen zu lassen.

Zum BGH-Urteil →

An welches Gericht wenden Sie sich in Oldenburg?

Landgericht Oldenburg

Elisabethstraße 7, 26135 Oldenburg

Für Ihr Anliegen ist das Landgericht Oldenburg zuständig. Die Adresse: Elisabethstraße 7, 26135 Oldenburg. Der erste Schritt ist eine Prüfung Ihres Maklervertrags auf Formwirksamkeit.

Ihre Fragen – unsere Antworten für Oldenburg

Ist mein Maklervertrag in Oldenburg betroffen? Welche Provision kann ich zurückfordern? Unsere FAQ klären die zentralen Fragen rund um das BGH-Urteil und den Ablauf der Rückforderung.

FAQ durchlesen →
Kann ich als Immobilienkäufer in Oldenburg meine Maklergebühr zurückfordern?
Ja. Nach dem BGH-Urteil vom 09.10.2025 (I ZR 159/24) können Verbraucher, die in Oldenburg eine Immobilie über einen online beauftragten Makler gekauft haben, die Provision zurückfordern, wenn der Maklervertrag ohne „zahlungspflichtig bestellen"-Button zustande kam. Das gilt für Käufe zwischen 2016 und heute – unabhängig davon, ob es sich um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder eine andere Immobilie handelt.
Welches Gericht ist für die Maklergebühr-Rückforderung in Oldenburg zuständig?
Für mögliche Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk Oldenburg ist das Amts- oder Landgericht Oldenburg zuständig. Bei Streitwerten bis 10.000 € entscheidet das Amtsgericht, darüber das Landgericht.
Wie hoch ist die übliche Maklerprovision in Oldenburg?
Die übliche Käuferprovision in Oldenburg liegt bei 3,57% (Sparkassen-Immobilien (über LBS)) bzw. 3,57% (VR-Immobilien 24 GmbH). Bei einem durchschnittlichen Kaufpreis von 245.000 € und einer Provision von 3,57 ergibt sich ein möglicher Rückforderungsbetrag von rund 8.700 €.
Wie viel Maklergebühr kann ich in Oldenburg zurückfordern?
Der konkrete Betrag hängt vom Kaufpreis und der vereinbarten Provision ab. Eine Beispielrechnung für Oldenburg: Bei einem Kaufpreis von 245.000 € und 3,57 Provision können Sie rund 8.700 € zurückfordern – zuzüglich Zinsen ab dem Zeitpunkt der Zahlung.
Kann ich auch auf Erfolgshonorarbasis vertreten werden?
In bestimmten Fällen ist eine Vertretung auf Erfolgshonorarbasis nach § 4a RVG möglich. Voraussetzung ist, dass Sie ohne eine solche Vereinbarung von der Rechtsverfolgung absehen würden – etwa weil keine Rechtsschutzversicherung besteht und die Kosten sonst ein Hindernis wären. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, prüfen wir individuell. Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten.

Was bedeuten die Immobilienpreise in Oldenburg für Ihren Anspruch?

Bei einem Durchschnittspreis von 2.900 €/m² für Eigentumswohnungen ergibt sich für eine 80-m²-Wohnung ein Kaufpreis von rund 232.000 €. Die übliche Maklergebühr von 3,57 % beträgt dann etwa 8.282 €. Sollte der zugrunde liegende Maklervertrag unwirksam sein, kann dieser Betrag möglicherweise zurückgefordert werden.

Der Oldenburger Markt zeichnet sich durch eine solide Nachfrage aus, die von der Universität und der Funktion als Oberzentrum der Weser-Ems-Region getragen wird. Einfamilienhäuser werden durchschnittlich für 2.600 €/m² gehandelt. Der traditionsreiche Lamberti-Markt und die Innenstadtlagen sorgen für besonders hohe Preise im Zentrum. Eine Prüfung Ihres Maklervertrags kann sich gerade bei diesen Beträgen auszahlen.

Oldenburg: Lokale Makler und die Folgen des BGH-Urteils

In Oldenburg sind mehrere Immobilienmakler aktiv, darunter auch Institute der Sparkassen- und Genossenschaftsgruppe. Die Sparkassen-Immobilien (über LBS) (Provision: 3,57%), die VR-Immobilien 24 GmbH (3,57%) sowie Van Döllen Immobilien (Unabhängig) (3,57%) gehören zu den bekanntesten Akteuren auf dem Oldenburger Immobilienmarkt. Ob deren Online-Verträge den Anforderungen des § 312j BGB entsprachen, lässt sich individuell prüfen.

MaklerTypProvision
Sparkassen-Immobilien (über LBS)Sparkasse3,57%
VR-Immobilien 24 GmbHGenossenschaftsbank3,57%
Van Döllen ImmobilienUnabhängig3,57%

Oldenburger Immobilienpreise: Die Grundlage für Ihre Rückforderung

Eigentumswohnung (Ø)3.265 €/m²
Einfamilienhaus (Ø)3.085 €/m²
Wohnungsgröße (Ø)75 m²

Mit einem Preisanstieg von 5.31% im Vorjahresvergleich zählt Oldenburg zu den dynamischen Märkten. Die Maklergebühren steigen proportional.

Beispielrechnung

Rechnen wir es für Oldenburg durch: 245.000 € Kaufpreis, 3,57 Provision – das ergibt eine mögliche Erstattung von 8.700 €. Hinzu kommen Zinsen ab dem Zeitpunkt der Zahlung an den Makler.

Kaufpreis: 245.000 €Provision: 3,57Mögl. Rückforderung: 8.700 €

Lokaler Hintergrund: Oldenburg und Cloppenburg führen den Niedersächsischen Landesgrundstücksmarktbericht 2025 an mit je 80-100 verkauften Bauplätzen pro Jahr – diese stabilen Neubauumsätze bedeuten, dass Maklerprovision auf Neubau oft vollständig vom Käufer getragen wird, während Gutachterausschuss-Daten diese Trennung nicht ausreichend offenbaren.

Datengrundlage: ImmoPortal 2025 (Stand 2026). Angaben ohne Gewähr.

Maklerprovision zurückfordern – auch rund um Oldenburg

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