Oldenburg – Lambertikirche und Innenstadt

Maklergebühr zurückfordern in Oldenburg

Wenn Sie in Oldenburg eine Immobilie über einen Makler gekauft haben, könnte das BGH-Urteil vom 09.10.2025 auch für Sie Bedeutung haben. Online-Maklerverträge, die bestimmte Formerfordernisse nicht erfüllen, können unwirksam sein – mit der Folge, dass die Provision möglicherweise zurückverlangt werden kann.

Oldenburg in der Weser-Ems-Region zählt 162.468 Einwohner und verbindet universitäre Prägung mit kulturellem Angebot. Das Residenzschloss, der Schlossgarten und das Horst-Janssen-Museum gehören zu den Wahrzeichen. Eigentumswohnungen kosten im Durchschnitt 2.900 €/m², Einfamilienhäuser 2.600 €/m² – das liegt über dem niedersächsischen Durchschnitt.

Prüfen Sie, ob Ihr Maklervertrag die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Bei den in Oldenburg üblichen Immobilienpreisen fällt die Maklergebühr spürbar ins Gewicht. Die Verjährungsfristen sollten dabei im Blick behalten werden.

Maklergebühr, Maklerprovision und Courtage sind gängige Bezeichnungen für dieselbe Leistung.

Das BGH-Urteil: Ihr Weg zur Rückzahlung

Der BGH hat am 09.10.2025 entschieden, dass Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam sind. Erfahren Sie, was das für Ihren Anspruch bedeutet und welche Schritte der BGH dazu festgelegt hat.

BGH-Urteil im Detail →

An welches Gericht wenden Sie sich in Oldenburg?

Landgericht Oldenburg

Elisabethstraße 7, 26135 Oldenburg

Für Ihr Anliegen ist das Landgericht Oldenburg zuständig. Die Adresse: Elisabethstraße 7, 26135 Oldenburg. Der erste Schritt ist eine Prüfung Ihres Maklervertrags auf Formwirksamkeit.

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Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen zur Rückforderung

Wer kann zurückfordern? Was kostet es? Wie lange dauert es? Alle Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um BGH-Urteil, Verbraucherstatus und Ablauf finden Sie auf unserer Hauptseite.

Alle Fragen und Antworten →

Was bedeuten die Immobilienpreise in Oldenburg für Ihren Anspruch?

Bei einem Durchschnittspreis von 2.900 €/m² für Eigentumswohnungen ergibt sich für eine 80-m²-Wohnung ein Kaufpreis von rund 232.000 €. Die übliche Maklergebühr von 3,57 % beträgt dann etwa 8.282 €. Sollte der zugrunde liegende Maklervertrag unwirksam sein, kann dieser Betrag möglicherweise zurückgefordert werden.

Der Oldenburger Markt zeichnet sich durch eine solide Nachfrage aus, die von der Universität und der Funktion als Oberzentrum der Weser-Ems-Region getragen wird. Einfamilienhäuser werden durchschnittlich für 2.600 €/m² gehandelt. Der traditionsreiche Lamberti-Markt und die Innenstadtlagen sorgen für besonders hohe Preise im Zentrum. Eine Prüfung Ihres Maklervertrags kann sich gerade bei diesen Beträgen auszahlen.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklergebühr.