Offenbach am Main – Skyline und Main

Maklerlohn zurückfordern in Offenbach am Main

Offenbach am Main befindet sich im Wandel – und das spiegelt sich in den Wohnlagen deutlich wider. Die Innenstadt mit ihrem Mainufer gewinnt durch Stadtentwicklungsprojekte an Attraktivität, während Bürgel als ruhige Wohnlage mit dörflichem Charakter geschätzt wird. Bieber und Tempelsee bieten solide Wohnquartiere für Familien. Die unmittelbare Nachbarschaft zu Frankfurt macht Offenbach, mit rund 138.000 Einwohnern eine der vielfältigsten Städte Hessens, für preissensible Käufer interessant.

Eigentumswohnungen kosten in Offenbach durchschnittlich 3.300 €/m², Einfamilienhäuser rund 2.900 €/m². Verglichen mit dem Frankfurter Niveau sind das moderate Werte, doch die Maklergebühr bewegt sich auch hier im vier- bis fünfstelligen Bereich. Die Preisspanne zwischen aufstrebender Innenstadt und den ruhigeren Randlagen ist dabei erheblich.

Das BGH-Urteil unterscheidet nicht zwischen Immobilien in der City und solchen in Randlagen. Käufer in allen Offenbacher Stadtteilen, die einen Online-Maklervertrag abgeschlossen haben, können ihre Ansprüche prüfen lassen. Die wirtschaftliche Tragweite hängt vom konkreten Kaufpreis ab.

Im Vertragsrecht: Maklergebühr; im Alltag oft: Maklerprovision, Courtage oder Provision.

Wohnlagen und Preise in Offenbach am Main

Das Preisgefälle zwischen den Offenbacher Stadtteilen ist beachtlich. Die Innenstadt profitiert von Neubauvorhaben am Mainufer und der Frankfurt-Nähe; hier steigen die Preise am stärksten. Bürgel und Tempelsee bewegen sich im mittleren Segment, während einzelne Quartiere noch Einstiegspreise unter dem städtischen Durchschnitt von 3.300 €/m² bieten.

Als Frankfurt-Nachbar zieht Offenbach zunehmend Käufer an, die das Preisniveau der Mainmetropole nicht tragen können. Diese Dynamik hält die Nachfrage hoch und festigt die Provisionssummen, die bei Immobilienkäufen anfallen. Eine individuelle Prüfung, ob der jeweilige Maklervertrag den Anforderungen der BGH-Rechtsprechung entspricht, kann sich bei diesen Beträgen als sinnvoll erweisen.

Rückforderung der Maklergebühr in Offenbach am Main: Überblick und Zahlen

Auf dem Offenbacher Immobilienmarkt sind unter anderem Die Servicegesellschaft der Sparkasse Offenbach mbH (Provision: 3,57%), die Frankfurter Volksbank Rhein/Main eG (3,57%) sowie MainImmo Immobilien (Unabhängig) (3,57%) aktiv. Wie bei vielen Maklern bundesweit erfolgten auch hier die Vertragsabschlüsse überwiegend digital. Das BGH-Urteil zur Buttonlösung kann daher für ehemalige Kunden dieser Makler relevant sein.

MaklerTypProvision
Servicegesellschaft der Sparkasse Offenbach mbHSparkasse3,57%
Frankfurter Volksbank Rhein/Main eGGenossenschaftsbank3,57%
MainImmo ImmobilienUnabhängig3,57%

Was kosten Immobilien in Offenbach am Main?

Eigentumswohnung (Ø)4.237 €/m²
Einfamilienhaus (Ø)4.521 €/m²
Wohnungsgröße (Ø)75 m²

Die Preisentwicklung in Offenbach am Main verläuft mit 0.1% moderat – die Provisionen bewegen sich auf stabilem Niveau.

Beispielrechnung

Angenommen, Sie haben in Offenbach am Main eine Immobilie für 318.000 € erworben und dabei 3,57 Maklerprovision gezahlt: In diesem Fall beläuft sich die mögliche Rückforderung auf rund 11.400 €. Hinzu kommen gesetzliche Zinsen ab Zahlung.

Kaufpreis: 318.000 €Provision: 3,57Mögl. Rückforderung: 11.400 €

Regionaler Kontext: Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte Offenbach publiziert jährlich, dass die Stadt Frankfurts Nähe mit kontinuierlich rekordbrechenden Geldumsätzen korrespondiert – Maklerprovisionszahlungen sind hier prozentual auf Großstädteniveau, führen aber zu überproportionalen Absolutbeträgen.

Datengrundlage: Immowelt/Immoportal 2025 (Stand 2026). Angaben ohne Gewähr.

Auch in der Offenbacher Region: Maklergebühr zurückfordern

BGH-Urteil: Was es für Immobilienkäufer in Offenbach am Main bedeutet

Der Bundesgerichtshof hat am 09.10.2025 entschieden: Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button können unwirksam sein. Für Immobilienkäufer in Offenbach am Main bedeutet das Grund, die Wirksamkeit ihres Maklervertrags prüfen zu lassen.

Mehr zum BGH-Urteil →

FAQ: Maklergebühr in Offenbach am Main zurückfordern

Wie wirkt sich das BGH-Urteil auf Maklerverträge in Offenbach am Main aus? Was muss ich tun, um meine Provision zurückzufordern? Alle Antworten finden Sie in unseren FAQ.

Alle Fragen und Antworten →
Kann ich als Immobilienkäufer in Offenbach am Main meine Maklergebühr zurückfordern?
Ja. Nach dem BGH-Urteil vom 09.10.2025 (I ZR 159/24) können Verbraucher, die in Offenbach am Main eine Immobilie über einen online beauftragten Makler gekauft haben, die Provision zurückfordern, wenn der Maklervertrag ohne „zahlungspflichtig bestellen"-Button zustande kam. Das gilt für Käufe zwischen 2016 und heute – unabhängig davon, ob es sich um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder eine andere Immobilie handelt.
Welches Gericht ist für die Maklergebühr-Rückforderung in Offenbach am Main zuständig?
Für mögliche Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk Offenbach am Main ist das Amts- oder Landgericht Offenbach zuständig. Bei Streitwerten bis 10.000 € entscheidet das Amtsgericht, darüber das Landgericht.
Wie hoch ist die übliche Maklerprovision in Offenbach am Main?
Die übliche Käuferprovision in Offenbach am Main liegt bei 3,57% (Servicegesellschaft der Sparkasse Offenbach mbH) bzw. 3,57% (Frankfurter Volksbank Rhein/Main eG). Bei einem durchschnittlichen Kaufpreis von 318.000 € und einer Provision von 3,57 ergibt sich ein möglicher Rückforderungsbetrag von rund 11.400 €.
Wie viel Maklergebühr kann ich in Offenbach am Main zurückfordern?
Der konkrete Betrag hängt vom Kaufpreis und der vereinbarten Provision ab. Eine Beispielrechnung für Offenbach am Main: Bei einem Kaufpreis von 318.000 € und 3,57 Provision können Sie rund 11.400 € zurückfordern – zuzüglich Zinsen ab dem Zeitpunkt der Zahlung.
Kann ich auch auf Erfolgshonorarbasis vertreten werden?
In bestimmten Fällen ist eine Vertretung auf Erfolgshonorarbasis nach § 4a RVG möglich. Voraussetzung ist, dass Sie ohne eine solche Vereinbarung von der Rechtsverfolgung absehen würden – etwa weil keine Rechtsschutzversicherung besteht und die Kosten sonst ein Hindernis wären. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, prüfen wir individuell. Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten.

Zuständiges Gericht für Offenbach und Umgebung

Amtsgericht Offenbach

Kaiserstraße 43, 63065 Offenbach

Unabhängig vom Stadtteil, in dem Sie gekauft haben – zuständig ist das Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 43, 63065 Offenbach am Main. Es verhandelt zivilrechtliche Streitigkeiten im Offenbacher Stadtgebiet bis zur jeweiligen Streitwertgrenze.

Alle Informationen zur Rückforderung Ihrer Maklergebühr finden Sie hier.

Jetzt prüfen