Münster – Prinzipalmarkt

Maklergebühr zurückfordern in Münster

Wer den Prinzipalmarkt entlanggeht, sieht die geschwungenen Giebel der Kaufmannshäuser, die Arkadengänge mit ihren kleinen Boutiquen und den Turm der Lambertikirche mit den eisernen Wiedertäuferkäfigen. Fahrräder lehnen an jeder Ecke, Studierende strömen über die Promenade – Münster lebt von seinem besonderen Rhythmus aus Tradition und Jugend.

Hinter den sorgsam restaurierten Fassaden verbirgt sich ein hochpreisiger Immobilienmarkt. Eigentumswohnungen werden in Münster für durchschnittlich 3.600 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für 3.200 €/m². Die 60.000 Studierenden, die den Aasee bevölkern und durch das Kreuzviertel radeln, treiben die Nachfrage ebenso wie wohlhabende Familien, die das kulturelle Angebot der Stadt schätzen.

Viele dieser Transaktionen liefen über Online-Maklerverträge. Das BGH-Urteil vom 09.10.2025 stellt deren Wirksamkeit in Frage. Wer in den vergangenen Jahren in Münster über einen solchen Vertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob die gezahlte Provision möglicherweise zurückgefordert werden kann.

Ob Maklergebühr, Maklerprovision oder Quotage – die Rückforderung betrifft dieselbe Zahlung.

Das Gericht in Münster – Ihr Anlaufpunkt

Landgericht Münster

Prinzipalmarkt 3-4, 48143 Münster

Wenn der rechtliche Weg nötig wird, führt er zum Landgericht Münster am Prinzipalmarkt 3-4, 48143 Münster. Das Gebäude steht inmitten der historischen Giebelhäuser – dort, wo 1648 der Westfälische Frieden verhandelt wurde, werden heute zivilrechtliche Streitigkeiten entschieden.

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Das BGH-Urteil: Ihr Weg zur Rückzahlung

Der BGH hat am 09.10.2025 entschieden, dass Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam sind. Erfahren Sie, was das für Ihren Anspruch bedeutet und welche Schritte der BGH dazu festgelegt hat.

BGH-Urteil im Detail →

Häufige Fragen zur Rückforderung

Wer kann zurückfordern? Was kostet es? Wie lange dauert es? Alle Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um BGH-Urteil, Verbraucherstatus und Ablauf finden Sie auf unserer Hauptseite.

Alle Fragen und Antworten →

Münster – ein Markt im Wandel

Die Geschichte des Münsteraner Immobilienmarkts ist eine Geschichte des stetigen Wachstums. Noch vor zehn Jahren lagen die Quadratmeterpreise für Eigentumswohnungen rund 40 % unter dem heutigen Niveau. Der Friedenssaal, in dem 1648 der Westfälische Frieden besiegelt wurde, und der Aasee als innerstädtisches Naherholungsgebiet haben Münster zu einem der begehrtesten Wohnstandorte Nordrhein-Westfalens gemacht.

Mit 3.600 €/m² für Eigentumswohnungen und 3.200 €/m² für Einfamilienhäuser liegt Münster heute deutlich über dem NRW-Durchschnitt. Die Fahrradhauptstadt Deutschlands zieht Menschen an, die Lebensqualität über den Preis stellen. Für Käufer, die dabei eine Maklergebühr entrichtet haben, stellt sich nun die Frage, ob der zugrunde liegende Vertrag den gesetzlichen Anforderungen genügte.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklergebühr.