
Das BGH-Urteil zur Unwirksamkeit bestimmter Online-Maklerverträge entfaltet in München eine besondere wirtschaftliche Dimension. Bei durchschnittlichen Quadratmeterpreisen von 7.482 € für Eigentumswohnungen erreichen Maklergebühren regelmäßig Beträge im hohen fünfstelligen Bereich. Die Frage, ob ein online geschlossener Maklervertrag den gesetzlichen Formanforderungen genügt, wird damit zur finanziell folgenreichsten Einzelentscheidung, die viele Münchner Immobilienkäufer treffen können.
Die örtliche Zuständigkeit für Provisionsklagen gegen Münchner Makler liegt beim Landgericht München I (Prielmayerstraße 7, 80335 München). Die Bayerische Landeshauptstadt mit ihren 1,56 Millionen Einwohnern verfügt über eine spezialisierte Zivilkammerstruktur, die mit immobilienrechtlichen Fragestellungen vertraut ist. Die Streitwerte in München liegen naturgemäß über dem Bundesdurchschnitt.
Der Münchner Immobilienmarkt – 7.482 €/m² für Eigentumswohnungen, 6.000 €/m² für Einfamilienhäuser bei einer Preissteigerung von +1,1 % – bildet die Bemessungsgrundlage für Provisionsansprüche. Die 1158 von Heinrich dem Löwen gegründete Stadt am Marienplatz, bekannt für Frauenkirche und Oktoberfest, ist zugleich Sitz von BMW und Siemens. Diese wirtschaftliche Stärke treibt die Immobilienpreise und damit die Relevanz der BGH-Rechtsprechung.
Die Maklergebühr (auch Maklerprovision, Courtage oder Maklercourtage) kann bei unwirksamem Vertrag zurückverlangt werden.
Eigentumswohnungen: 7.482 €/m². Einfamilienhäuser: 6.000 €/m². Preisentwicklung: +1,1 % im Jahresvergleich. München bleibt der teuerste Wohnimmobilienmarkt Deutschlands. Bei einer üblichen Käuferprovision von 3,57 % ergibt sich für eine 80-Quadratmeter-Wohnung ein Provisionsbetrag von rund 21.370 € – eine Größenordnung, die die wirtschaftliche Tragweite des BGH-Urteils verdeutlicht.
Diese Preise bilden zugleich die Berechnungsbasis für mögliche Rückforderungsansprüche. Je höher der Kaufpreis, desto höher die Provision – und desto erheblicher der mögliche Rückforderungsbetrag. Käufer in München sollten ihre Online-Maklerverträge einer Prüfung unterziehen lassen, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine Rückforderung nach dem <a href="/#bgh-urteil" class="font-medium text-blue-600 underline decoration-purple-500/60 hover:no-underline">BGH-Urteil</a> vorliegen.
Immobilienkäufer in München begegnen regelmäßig Maklern wie Die SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH (Provision: 3,57%), die Raiffeisenbank München-Süd eG (3,57%) sowie Aigner Immobilien (Unabhängig) (3,57%). Wer über eine solche Website einen Maklervertrag abgeschlossen hat, sollte prüfen, ob der „zahlungspflichtig bestellen“-Button korrekt vorhanden war. Wir prüfen für Sie, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden.
| Makler | Typ | Provision |
|---|---|---|
| SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH | Sparkasse | 3,57% |
| Raiffeisenbank München-Süd eG | Genossenschaftsbank | 3,57% |
| Aigner Immobilien | Unabhängig | 3,57% |
| Eigentumswohnung (Ø) | 8.000 €/m² |
| Einfamilienhaus (Ø) | 9.214 €/m² |
| Wohnungsgröße (Ø) | 75 m² |
Die Preisentwicklung in München verläuft mit 2% moderat – die Provisionen bewegen sich auf stabilem Niveau.
Bei einem Kaufpreis von 600.000 € und 3,57 Maklerprovision sprechen wir über einen möglichen Rückforderungsbetrag von rund 21.400 €. In München liegen die Kaufpreise typischerweise in dieser Größenordnung – die Provision macht also eine spürbare Summe aus.
Regionaler Kontext: Der Münchner Immobilienmarkt zeigte 2025 paradox: Zwar 31% mehr Kaufverträge als im Vorjahr, doch Vermarktungszeiten schossen auf 89-105 Tage nach oben – Maklerprovisionen fallen hier trotz längerer Verkaufszyklen an, obwohl Käufer länger mit Unsicherheit leben als früher.
Datengrundlage: Statista/ImmoScout24 2025 (Stand 2026). Angaben ohne Gewähr.
Seit dem BGH-Urteil vom 09.10.2025 steht fest: Online-Maklerverträge ohne „zahlungspflichtig bestellen“-Button können unwirksam sein. Immobilienkäufer in München haben damit Anlass, die Wirksamkeit ihres Maklervertrags prüfen zu lassen.
Mehr zum BGH-Urteil →Viele Käufer in München fragen sich, ob ihr Online-Maklervertrag ohne „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam ist. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Antworten ansehen →Für Provisionsklagen gegen Makler mit Sitz im Bezirk München ist das Landgericht München I zuständig (Prielmayerstraße 7, 80335 München), sofern der Streitwert 10.000 € übersteigt. Unterhalb dieser Schwelle entscheidet das zuständige Amtsgericht. Der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten bestimmt sich nach §§ 12, 17 ZPO. In der Berufungsinstanz entscheidet das Oberlandesgericht München.
Auf unserer Hauptseite finden Sie alles zur Rückforderung der Maklergebühr.