München – Frauenkirche und Marienplatz

Maklerlohn zurückfordern in München

Das BGH-Urteil zur Unwirksamkeit bestimmter Online-Maklerverträge entfaltet in München eine besondere wirtschaftliche Dimension. Bei durchschnittlichen Quadratmeterpreisen von 7.482 € für Eigentumswohnungen erreichen Maklergebühren regelmäßig Beträge im hohen fünfstelligen Bereich. Die Frage, ob ein online geschlossener Maklervertrag den gesetzlichen Formanforderungen genügt, wird damit zur finanziell folgenreichsten Einzelentscheidung, die viele Münchner Immobilienkäufer treffen können.

Die örtliche Zuständigkeit für Provisionsklagen gegen Münchner Makler liegt beim Landgericht München I (Prielmayerstraße 7, 80335 München). Die Bayerische Landeshauptstadt mit ihren 1,56 Millionen Einwohnern verfügt über eine spezialisierte Zivilkammerstruktur, die mit immobilienrechtlichen Fragestellungen vertraut ist. Die Streitwerte in München liegen naturgemäß über dem Bundesdurchschnitt.

Der Münchner Immobilienmarkt – 7.482 €/m² für Eigentumswohnungen, 6.000 €/m² für Einfamilienhäuser bei einer Preissteigerung von +1,1 % – bildet die Bemessungsgrundlage für Provisionsansprüche. Die 1158 von Heinrich dem Löwen gegründete Stadt am Marienplatz, bekannt für Frauenkirche und Oktoberfest, ist zugleich Sitz von BMW und Siemens. Diese wirtschaftliche Stärke treibt die Immobilienpreise und damit die Relevanz der BGH-Rechtsprechung.

Die Maklergebühr (auch Maklerprovision, Courtage oder Maklercourtage) kann bei unwirksamem Vertrag zurückverlangt werden.

Immobilienpreise in München – wirtschaftliche Grundlage der Provision

Eigentumswohnungen: 7.482 €/m². Einfamilienhäuser: 6.000 €/m². Preisentwicklung: +1,1 % im Jahresvergleich. München bleibt der teuerste Wohnimmobilienmarkt Deutschlands. Bei einer üblichen Käuferprovision von 3,57 % ergibt sich für eine 80-Quadratmeter-Wohnung ein Provisionsbetrag von rund 21.370 € – eine Größenordnung, die die wirtschaftliche Tragweite des BGH-Urteils verdeutlicht.

Diese Preise bilden zugleich die Berechnungsbasis für mögliche Rückforderungsansprüche. Je höher der Kaufpreis, desto höher die Provision – und desto erheblicher der mögliche Rückforderungsbetrag. Käufer in München sollten ihre Online-Maklerverträge einer Prüfung unterziehen lassen, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine Rückforderung nach dem <a href="/#bgh-urteil" class="font-medium text-blue-600 underline decoration-purple-500/60 hover:no-underline">BGH-Urteil</a> vorliegen.

Maklerprovision in München: Lokale Makler und Rückforderungspotenzial

Immobilienkäufer in München begegnen regelmäßig Maklern wie Die SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH (Provision: 3,57%), die Raiffeisenbank München-Süd eG (3,57%) sowie Aigner Immobilien (Unabhängig) (3,57%). Wer über eine solche Website einen Maklervertrag abgeschlossen hat, sollte prüfen, ob der „zahlungspflichtig bestellen“-Button korrekt vorhanden war. Wir prüfen für Sie, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden.

MaklerTypProvision
SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbHSparkasse3,57%
Raiffeisenbank München-Süd eGGenossenschaftsbank3,57%
Aigner ImmobilienUnabhängig3,57%

Immobilienpreise in München im Überblick

Eigentumswohnung (Ø)8.000 €/m²
Einfamilienhaus (Ø)9.214 €/m²
Wohnungsgröße (Ø)75 m²

Die Preisentwicklung in München verläuft mit 2% moderat – die Provisionen bewegen sich auf stabilem Niveau.

Beispielrechnung

Bei einem Kaufpreis von 600.000 € und 3,57 Maklerprovision sprechen wir über einen möglichen Rückforderungsbetrag von rund 21.400 €. In München liegen die Kaufpreise typischerweise in dieser Größenordnung – die Provision macht also eine spürbare Summe aus.

Kaufpreis: 600.000 €Provision: 3,57Mögl. Rückforderung: 21.400 €

Regionaler Kontext: Der Münchner Immobilienmarkt zeigte 2025 paradox: Zwar 31% mehr Kaufverträge als im Vorjahr, doch Vermarktungszeiten schossen auf 89-105 Tage nach oben – Maklerprovisionen fallen hier trotz längerer Verkaufszyklen an, obwohl Käufer länger mit Unsicherheit leben als früher.

Datengrundlage: Statista/ImmoScout24 2025 (Stand 2026). Angaben ohne Gewähr.

Rückforderung in der Region München

Rückforderung der Maklergebühr in München: Das BGH-Grundsatzurteil

Seit dem BGH-Urteil vom 09.10.2025 steht fest: Online-Maklerverträge ohne „zahlungspflichtig bestellen“-Button können unwirksam sein. Immobilienkäufer in München haben damit Anlass, die Wirksamkeit ihres Maklervertrags prüfen zu lassen.

Mehr zum BGH-Urteil →

Häufige Fragen zur Rückforderung in München

Viele Käufer in München fragen sich, ob ihr Online-Maklervertrag ohne „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam ist. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.

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Kann ich als Immobilienkäufer in München meine Maklergebühr zurückfordern?
Ja. Nach dem BGH-Urteil vom 09.10.2025 (I ZR 159/24) können Verbraucher, die in München eine Immobilie über einen online beauftragten Makler gekauft haben, die Provision zurückfordern, wenn der Maklervertrag ohne „zahlungspflichtig bestellen"-Button zustande kam. Das gilt für Käufe zwischen 2016 und heute – unabhängig davon, ob es sich um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder eine andere Immobilie handelt.
Welches Gericht ist für die Maklergebühr-Rückforderung in München zuständig?
Für mögliche Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk München ist das Amts- oder Landgericht München I zuständig. Bei Streitwerten bis 10.000 € entscheidet das Amtsgericht, darüber das Landgericht.
Wie hoch ist die übliche Maklerprovision in München?
Die übliche Käuferprovision in München liegt bei 3,57% (SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH) bzw. 3,57% (Raiffeisenbank München-Süd eG). Bei einem durchschnittlichen Kaufpreis von 600.000 € und einer Provision von 3,57 ergibt sich ein möglicher Rückforderungsbetrag von rund 21.400 €.
Wie viel Maklergebühr kann ich in München zurückfordern?
Der konkrete Betrag hängt vom Kaufpreis und der vereinbarten Provision ab. Eine Beispielrechnung für München: Bei einem Kaufpreis von 600.000 € und 3,57 Provision können Sie rund 21.400 € zurückfordern – zuzüglich Zinsen ab dem Zeitpunkt der Zahlung.
Kann ich auch auf Erfolgshonorarbasis vertreten werden?
In bestimmten Fällen ist eine Vertretung auf Erfolgshonorarbasis nach § 4a RVG möglich. Voraussetzung ist, dass Sie ohne eine solche Vereinbarung von der Rechtsverfolgung absehen würden – etwa weil keine Rechtsschutzversicherung besteht und die Kosten sonst ein Hindernis wären. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, prüfen wir individuell. Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten.

Gerichtsstand für Provisionsklagen in München

Landgericht München I

Prielmayerstraße 7, 80335 München

Für Provisionsklagen gegen Makler mit Sitz im Bezirk München ist das Landgericht München I zuständig (Prielmayerstraße 7, 80335 München), sofern der Streitwert 10.000 € übersteigt. Unterhalb dieser Schwelle entscheidet das zuständige Amtsgericht. Der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten bestimmt sich nach §§ 12, 17 ZPO. In der Berufungsinstanz entscheidet das Oberlandesgericht München.

Auf unserer Hauptseite finden Sie alles zur Rückforderung der Maklergebühr.

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