München – Frauenkirche und Marienplatz

Maklergebühr zurückfordern in München

Das BGH-Urteil zur Unwirksamkeit bestimmter Online-Maklerverträge entfaltet in München eine besondere wirtschaftliche Dimension. Bei durchschnittlichen Quadratmeterpreisen von 7.482 € für Eigentumswohnungen erreichen Maklergebühren regelmäßig Beträge im hohen fünfstelligen Bereich. Die Frage, ob ein online geschlossener Maklervertrag den gesetzlichen Formanforderungen genügt, wird damit zur finanziell folgenreichsten Einzelentscheidung, die viele Münchner Immobilienkäufer treffen können.

Die örtliche Zuständigkeit für Provisionsklagen gegen Münchner Makler liegt beim Landgericht München I (Prielmayerstraße 7, 80335 München). Die Bayerische Landeshauptstadt mit ihren 1,56 Millionen Einwohnern verfügt über eine spezialisierte Zivilkammerstruktur, die mit immobilienrechtlichen Fragestellungen vertraut ist. Die Streitwerte in München liegen naturgemäß über dem Bundesdurchschnitt.

Der Münchner Immobilienmarkt – 7.482 €/m² für Eigentumswohnungen, 6.000 €/m² für Einfamilienhäuser bei einer Preissteigerung von +1,1 % – bildet die Bemessungsgrundlage für Provisionsansprüche. Die 1158 von Heinrich dem Löwen gegründete Stadt am Marienplatz, bekannt für Frauenkirche und Oktoberfest, ist zugleich Sitz von BMW und Siemens. Diese wirtschaftliche Stärke treibt die Immobilienpreise und damit die Relevanz der BGH-Rechtsprechung.

Die Maklergebühr (auch Maklerprovision, Courtage oder Maklerquotage) kann bei unwirksamem Vertrag zurückverlangt werden.

Immobilienpreise in München – wirtschaftliche Grundlage der Provision

Eigentumswohnungen: 7.482 €/m². Einfamilienhäuser: 6.000 €/m². Preisentwicklung: +1,1 % im Jahresvergleich. München bleibt der teuerste Wohnimmobilienmarkt Deutschlands. Bei einer üblichen Käuferprovision von 3,57 % ergibt sich für eine 80-Quadratmeter-Wohnung ein Provisionsbetrag von rund 21.370 € – eine Größenordnung, die die wirtschaftliche Tragweite des BGH-Urteils verdeutlicht.

Diese Preise bilden zugleich die Berechnungsbasis für Rückforderungsansprüche. Je höher der Kaufpreis, desto höher die Provision – und desto erheblicher der mögliche Rückforderungsbetrag. Käufer in München sollten ihre Online-Maklerverträge einer Prüfung unterziehen lassen, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine Rückforderung nach dem <a href="/#bgh-urteil" class="font-medium text-blue-600 underline decoration-purple-500/60 hover:no-underline">BGH-Urteil</a> vorliegen.

Das BGH-Urteil: Ihr Weg zur Rückzahlung

Der BGH hat am 09.10.2025 entschieden, dass Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam sind. Erfahren Sie, was das für Ihren Anspruch bedeutet und welche Schritte der BGH dazu festgelegt hat.

BGH-Urteil im Detail →

Häufige Fragen zur Rückforderung

Wer kann zurückfordern? Was kostet es? Wie lange dauert es? Alle Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um BGH-Urteil, Verbraucherstatus und Ablauf finden Sie auf unserer Hauptseite.

Alle Fragen und Antworten →

Gerichtsstand für Provisionsklagen in München

Landgericht München I

Prielmayerstraße 7, 80335 München

Für Provisionsklagen gegen Makler mit Sitz im Bezirk München ist das Landgericht München I zuständig (Prielmayerstraße 7, 80335 München), sofern der Streitwert 5.000 € übersteigt. Unterhalb dieser Schwelle entscheidet das zuständige Amtsgericht. Der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten bestimmt sich nach §§ 12, 17 ZPO. In der Berufungsinstanz entscheidet das Oberlandesgericht München.

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Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklergebühr.