
Mannheim ist ein etablierter Immobilienstandort in der Rhein-Neckar-Region. Mit rund 309.400 Einwohnern bildet die Quadratestadt das wirtschaftliche Zentrum der Metropolregion. Der Wasserturm auf dem Friedrichsplatz, das Barockschloss – eines der größten in Europa – und die SAP Arena setzen städtebauliche Akzente. Eigentumswohnungen kosten im Schnitt 3.200 €/m², Einfamilienhäuser 2.800 €/m².
Die Maklergebühr erreicht bei Mannheimer Kaufpreisen erhebliche Beträge. Für eine 75-m²-Eigentumswohnung mit einem Kaufpreis von 240.000 € fällt bei 3,57 % Provision ein Betrag von rund 8.568 € an. Diese Größenordnung macht eine Überprüfung der Vertragsgrundlage wirtschaftlich sinnvoll.
Das BGH-Urteil eröffnet eine rechtliche Prüfungsmöglichkeit für Maklerverträge, die online geschlossen wurden. Die Entscheidung gilt bundesweit; für Makler mit Sitz in Mannheim ist das Landgericht Mannheim am Schlossplatz der zuständige Gerichtsstand. Verjährungsfristen sind zu beachten, weshalb eine zeitnahe Prüfung empfehlenswert ist.
Im Alltag spricht man von Maklerprovision oder Provision; rechtlich von der Maklergebühr.
Mannheim positioniert sich mit 3.200 €/m² für Eigentumswohnungen leicht über dem Bundesdurchschnitt. Einfamilienhäuser kosten durchschnittlich 2.800 €/m². Die Lage am Zusammenfluss von Rhein und Neckar sowie die Funktion als Zentrum der Metropolregion Rhein-Neckar stützen die Preisentwicklung.
Die Quadratestadt profitiert von einer diversifizierten Wirtschaftsstruktur und einer lebendigen Kulturlandschaft. Die systematische Straßenaufteilung und zentrale Lage in Süddeutschland machen Mannheim für Käufer aus mehreren Bundesländern attraktiv. Provisionen aus Online-Maklerverträgen sollten auf Grundlage des BGH-Urteils geprüft werden.
Das Landgericht Mannheim ist für Zivilstreitigkeiten mit einem Streitwert über 5.000 € zuständig. Die Adresse lautet: Schlossplatz 3, 68161 Mannheim. Der Gerichtsstand bestimmt sich nach dem Sitz des beklagten Maklers; der Streitwert ergibt sich aus der Höhe der gezahlten Provision.
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Der BGH hat am 09.10.2025 entschieden, dass Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam sind. Erfahren Sie, was das für Ihren Anspruch bedeutet und welche Schritte der BGH dazu festgelegt hat.
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