
Am Mittelrhein, auf halbem Weg zwischen den Ballungsräumen Köln/Bonn und Mainz/Wiesbaden, liegt Koblenz mit 114.052 Einwohnern. Das Deutsche Eck, an dem Rhein und Mosel zusammenfließen, ist das Wahrzeichen einer Stadt, die seit über 2.000 Jahren als Verkehrsknoten dient. Die Festung Ehrenbreitstein, hoch über dem Rhein gelegen, und das UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal verleihen Koblenz eine touristische Anziehungskraft, die über Rheinland-Pfalz hinausstrahlt. Seit der Bundesgartenschau 2011 mit ihrer Seilbahn über den Rhein hat sich das Stadtbild weiter gewandelt.
Der Immobilienmarkt spiegelt die Lage zwischen zwei Metropolregionen wider. Eigentumswohnungen kosten 3.100 €/m², Einfamilienhäuser 2.700 €/m² – Preise, die über dem rheinland-pfälzischen Durchschnitt liegen, aber unter dem Niveau der benachbarten Rhein-Main-Region bleiben. Die Nachfrage wird gestützt durch Pendler in beide Richtungen, durch Bundeswehrangehörige und durch Käufer, die die Lebensqualität an Rhein und Mosel dem Großstadtleben vorziehen.
Das BGH-Urteil gilt unabhängig davon, ob die Immobilie in einer Metropolregion oder in einer regional bedeutsamen Mittelstadt wie Koblenz liegt. Entscheidend ist der Maklervertrag und die Art seines Zustandekommens. Käufer am Mittelrhein können prüfen lassen, ob ihr Online-Maklervertrag wirksam geschlossen wurde.
Unter Maklergebühr versteht man dasselbe wie Maklerprovision, Courtage oder Provision.
Koblenz nimmt im regionalen Preisgefüge eine mittlere Position ein. Mit 3.100 €/m² für Eigentumswohnungen und 2.700 €/m² für Einfamilienhäuser liegt die Stadt deutlich über dem ländlichen Umland an Mosel und Lahn, zugleich aber unter den Preisen der Rhein-Main-Metropolen. Der Mittelrhein als Standortfaktor, die Anbindung über die Bundesautobahnen A48 und A61 sowie der regionale Arbeitsmarkt tragen zu einem stabilen Nachfrageniveau bei. Der Schängel-Brunnen in der Altstadt steht sinnbildlich für eine Stadt, die trotz ihrer überschaubaren Größe urbane Lebensqualität bietet.
Die übliche Käuferprovision von 3,57 % ergibt bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung rund 8.854 €. Wer am Mittelrhein über einen Online-Makler erworben hat, sollte die Möglichkeit einer Vertragsprüfung auf Grundlage des <a href="/#bgh-urteil" class="font-medium text-blue-600 underline decoration-purple-500/60 hover:no-underline">BGH-Urteils</a> in Betracht ziehen.
Das Landgericht Koblenz (Karmeliterstraße 14-16, 56068 Koblenz) ist für zivilrechtliche Verfahren über 5.000 € Streitwert zuständig. Der Gerichtsbezirk erstreckt sich über weite Teile des nördlichen Rheinland-Pfalz entlang von Rhein und Mosel. Bei Provisionsklagen gegen Makler mit Sitz im Bezirk ist das Landgericht Koblenz die richtige Adresse (§§ 12, 17 ZPO).
Klicken Sie hier, um Google Maps zu laden. Dabei werden Daten an Google LLC übertragen.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Der BGH hat am 09.10.2025 entschieden, dass Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam sind. Erfahren Sie, was das für Ihren Anspruch bedeutet und welche Schritte der BGH dazu festgelegt hat.
BGH-Urteil im Detail →Wer kann zurückfordern? Was kostet es? Wie lange dauert es? Alle Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um BGH-Urteil, Verbraucherstatus und Ablauf finden Sie auf unserer Hauptseite.
Alle Fragen und Antworten →Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklergebühr.