Karlsruhe – Schloss und Fächerstadt

Maklergebühr zurückfordern in Karlsruhe

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Online-Maklerverträgen hat für Immobilienkäufer in Karlsruhe unmittelbare Auswirkungen. Das BGH-Urteil stellt klar, dass bestimmte digital geschlossene Maklerverträge den gesetzlichen Formerfordernissen nicht genügen – mit der Folge, dass gezahlte Provisionen möglicherweise zurückgefordert werden können. In der Fächerstadt, die als Sitz von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht ein besonderes Verhältnis zur Rechtspflege hat, dürfte diese Rechtsentwicklung auf besondere Aufmerksamkeit stoßen.

Das Landgericht Karlsruhe (Zähringerstraße 66, 76133 Karlsruhe) ist für Provisionsklagen zuständig, soweit der Streitwert 5.000 € übersteigt und der beklagte Makler seinen Sitz im Gerichtsbezirk hat. Die rund 313.000 Einwohner zählende Stadt am Oberrhein verbindet technologische Kompetenz – das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) zählt zu den führenden Forschungsuniversitäten – mit einem lebhaften Wohnungsmarkt.

Eigentumswohnungen werden in Karlsruhe für durchschnittlich 3.500 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für 3.100 €/m². Bei diesen Preisen bewegt sich die Käuferprovision in einem Bereich, der eine Prüfung auf Rückforderbarkeit wirtschaftlich sinnvoll erscheinen lässt. Betroffene sollten ihre Vertragsunterlagen zeitnah sichten, um mögliche Fristversäumnisse zu vermeiden.

Maklergebühr, Courtage und Maklerprovision – drei Begriffe für ein und dieselbe Vergütung.

Das BGH-Urteil: Ihr Weg zur Rückzahlung

Der BGH hat am 09.10.2025 entschieden, dass Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam sind. Erfahren Sie, was das für Ihren Anspruch bedeutet und welche Schritte der BGH dazu festgelegt hat.

BGH-Urteil im Detail →

Gerichtsstand für Provisionsklagen in Karlsruhe

Landgericht Karlsruhe

Zähringerstraße 66, 76133 Karlsruhe

Das Landgericht Karlsruhe (Zähringerstraße 66, 76133 Karlsruhe) ist für Provisionsklagen mit einem Streitwert ab 5.000 € zuständig. Bei geringeren Streitwerten entscheidet das Amtsgericht. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des beklagten Maklers (§§ 12, 17 ZPO). In der Berufungsinstanz urteilt das Oberlandesgericht Karlsruhe.

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Häufige Fragen zur Rückforderung

Wer kann zurückfordern? Was kostet es? Wie lange dauert es? Alle Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um BGH-Urteil, Verbraucherstatus und Ablauf finden Sie auf unserer Hauptseite.

Alle Fragen und Antworten →

Immobilienpreise in Karlsruhe – wirtschaftliche Grundlage der Provision

Eigentumswohnungen: 3.500 €/m². Einfamilienhäuser: 3.100 €/m². Der Karlsruher Markt positioniert sich im soliden Mittelfeld der baden-württembergischen Großstädte, deutlich unterhalb von Stuttgart oder Heidelberg, aber über dem Landesdurchschnitt. Die Käuferprovision von 3,57 % ergibt bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung einen Betrag von rund 9.996 €.

Dieser Betrag stellt die wirtschaftliche Grundlage einer möglichen Rückforderung dar. In einer Stadt, deren juristische Infrastruktur durch BGH und BVerfG geprägt ist, erscheint die Prüfung eines Online-Maklervertrags auf seine Formwirksamkeit besonders naheliegend. Eine frühzeitige Sichtung der Vertragsunterlagen kann Aufschluss darüber geben, ob eine Rückforderung nach dem <a href="/#bgh-urteil" class="font-medium text-blue-600 underline decoration-purple-500/60 hover:no-underline">BGH-Urteil</a> in Betracht kommt.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklergebühr.