
Das BGH-Urteil zur Formunwirksamkeit bestimmter Online-Maklerverträge gilt unabhängig von der Größe des Immobilienmarktes. In Kaiserslautern, wo Eigentumswohnungen im Schnitt 2.300 €/m² und Einfamilienhäuser 2.000 €/m² kosten, fallen die absoluten Provisionsbeträge zwar geringer aus als in den Metropolen – die rechtlichen Grundsätze gelten gleichwohl uneingeschränkt.
Das Landgericht Kaiserslautern (Maxstraße 8, 67655 Kaiserslautern) entscheidet über Provisionsklagen mit einem Streitwert ab 5.000 € im Bezirk. Die rund 100.000 Einwohner zählende Stadt in der Westpfalz ist durch die Nähe zur US-Militärbasis Ramstein und die TU Kaiserslautern geprägt. Die Barbarossaburg im Zentrum und die Gartenschau-Anlagen geben der Stadt ein eigenes Gesicht.
Bei einem Kaufpreis von 184.000 € für eine 80-Quadratmeter-Wohnung beläuft sich die Provision auf rund 6.569 €. Auch wenn dieser Betrag unterhalb der Schwellen liegt, die an Standorten wie München oder Frankfurt anfallen, stellt er für viele Erwerber eine relevante finanzielle Größe dar. Eine Prüfung der Vertragsgrundlagen empfiehlt sich unabhängig von der absoluten Höhe des Betrags.
Im Alltag spricht man von Maklerprovision oder Provision; rechtlich von der Maklergebühr.
Eigentumswohnungen: 2.300 €/m². Einfamilienhäuser: 2.000 €/m². Kaiserslautern gehört zu den preislich zugänglicheren Standorten in Rheinland-Pfalz. Die Nachfrage wird wesentlich durch die Universität, die US-amerikanische Militärpräsenz in der Region und die Funktion als Oberzentrum der Westpfalz bestimmt.
Die Provision von 3,57 % ergibt bei einer 80-Quadratmeter-Eigentumswohnung rund 6.569 €. Als Berechnungsbasis für einen möglichen Rückforderungsanspruch nach dem <a href="/#bgh-urteil" class="font-medium text-blue-600 underline decoration-purple-500/60 hover:no-underline">BGH-Urteil</a> ist dieser Betrag durchaus beachtlich. Die Formwirksamkeit des Maklervertrags sollte in jedem Einzelfall geprüft werden.
Zuständig für Provisionsklagen mit einem Streitwert ab 5.000 € ist das Landgericht Kaiserslautern (Maxstraße 8, 67655 Kaiserslautern). Geringere Streitwerte fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des beklagten Maklerunternehmens gemäß §§ 12, 17 ZPO.
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Der BGH hat am 09.10.2025 entschieden, dass Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam sind. Erfahren Sie, was das für Ihren Anspruch bedeutet und welche Schritte der BGH dazu festgelegt hat.
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