Hannover – Neues Rathaus und Maschsee

Maklerprovision zurückholen in Hannover

Der Hannoveraner Immobilienmarkt hat in den vergangenen Jahren eine Phase moderater, aber stetiger Preissteigerungen durchlaufen. Die niedersächsische Landeshauptstadt mit ihren rund 532.000 Einwohnern verzeichnet einen Anstieg von +1,6 % und hat damit die Korrekturphase nach dem Zinshoch hinter sich gelassen. Der Maschsee, die Herrenhäuser Gärten und das Neue Rathaus stehen für eine Lebensqualität, die den Markt langfristig stützt.

Aktuell liegen Eigentumswohnungen bei durchschnittlich 2.968 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.599 €/m². Wer vor zwei oder drei Jahren in Hannover gekauft hat, hat unter Umständen noch niedrigere Preise gezahlt – doch die Maklergebühr bemisst sich stets am tatsächlichen Kaufpreis jener Zeit. Auch bei den damaligen Niveaus fielen mehrere Tausend Euro an.

Für Käufer, die in den Jahren seit dem BGH-Urteil eine Immobilie in Hannover über einen Online-Maklervertrag erworben haben, kann eine Prüfung möglicher Rückforderungsansprüche sinnvoll sein. Die Verjährungsfristen laufen, und eine rechtzeitige Einschätzung wahrt die Handlungsoptionen.

Im Vertragsrecht: Maklergebühr; im Alltag oft: Maklerprovision, Courtage oder Provision.

Preisentwicklung in Hannover – Trend und Ausblick

Hannovers Preisentwicklung folgt einem ruhigen Aufwärtstrend. Nach den Boomjahren bis 2022 und der zinsbedingten Korrektur stabilisierten sich die Preise auf dem heutigen Niveau: 2.968 €/m² für Eigentumswohnungen, 2.599 €/m² für Einfamilienhäuser. Der aktuelle Anstieg von +1,6 % signalisiert eine gesunde Erholung ohne spekulative Überhitzung.

Für Käufer, die in den vergangenen Jahren Provisionen gezahlt haben, bedeutet der steigende Trend, dass heutige Rückforderungsbeträge einen zunehmend größeren Anteil an der Wertentwicklung darstellen. Die Messestadt mit ihrer internationalen Ausstrahlung zieht weiterhin Zuzügler an, was die Nachfrage stützt und die Relevanz einer Provisionsprüfung unterstreicht.

Maklercourtage in Hannover: Wem steht eine Rückzahlung zu?

Auf dem Hannoveraner Immobilienmarkt sind unter anderem Die S-Immobilien Vermittlung Hannover GmbH (Provision: 3,57%), die Hannoversche Volksbank Immobilien GmbH (3,57%) sowie City Immobilienmakler (Unabhängig) (3,57%) aktiv. Wie bei vielen Maklern bundesweit erfolgten auch hier die Vertragsabschlüsse überwiegend digital. Das BGH-Urteil zur Buttonlösung kann daher für ehemalige Kunden dieser Makler relevant sein.

MaklerTypProvision
S-Immobilien Vermittlung Hannover GmbHSparkasse3,57%
Hannoversche Volksbank Immobilien GmbHGenossenschaftsbank3,57%
City ImmobilienmaklerUnabhängig3,57%

Was kosten Immobilien in Hannover?

Eigentumswohnung (Ø)3.477 €/m²
Wohnungsgröße (Ø)75 m²

Mit einem Preisanstieg von 3.5% im Vorjahresvergleich zählt Hannover zu den dynamischen Märkten. Die Maklergebühren steigen proportional.

Beispielrechnung

Angenommen, Sie haben in Hannover eine Immobilie für 261.000 € erworben und dabei 3,57 Maklerprovision gezahlt: In diesem Fall beläuft sich die mögliche Rückforderung auf rund 9.300 €. Hinzu kommen gesetzliche Zinsen ab Zahlung.

Kaufpreis: 261.000 €Provision: 3,57Mögl. Rückforderung: 9.300 €

Regionaler Kontext: Niedersachsens Landeshauptstadt mit durchschnittlich 3.589 Euro/m² Wohnungen sah stetige Preisanstiege, Käufer zahlen etwa 128 Euro/m² Maklergebühr (3,57%), mit erheblichen Einsparpotentialen bei Neubau-Vermittlung.

Datengrundlage: ImmoPortal Dezember 2025 (Stand 2026). Angaben ohne Gewähr.

Weitere Städte in der Nähe von Hannover

Rückforderung der Maklergebühr in Hannover: Das BGH-Grundsatzurteil

Der BGH hat entschieden: Fehlt der „zahlungspflichtig bestellen“-Button, ist der Maklervertrag unwirksam. Für Käufer in Hannover kann das eine Rückforderung von bis zu 9.300 € bedeuten.

Alle Details zum Urteil →

Häufige Fragen von Immobilienkäufern aus Hannover

Von der Prüfung Ihres Vertrags bis zur Erstattung der Maklerprovision – unsere FAQ beantworten die häufigsten Fragen, die Immobilienkäufer in Hannover zum BGH-Urteil haben.

Alle Fragen und Antworten →
Kann ich als Immobilienkäufer in Hannover meine Maklergebühr zurückfordern?
Ja. Nach dem BGH-Urteil vom 09.10.2025 (I ZR 159/24) können Verbraucher, die in Hannover eine Immobilie über einen online beauftragten Makler gekauft haben, die Provision zurückfordern, wenn der Maklervertrag ohne „zahlungspflichtig bestellen"-Button zustande kam. Das gilt für Käufe zwischen 2016 und heute – unabhängig davon, ob es sich um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder eine andere Immobilie handelt.
Welches Gericht ist für die Maklergebühr-Rückforderung in Hannover zuständig?
Für mögliche Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk Hannover ist das Amts- oder Landgericht Hannover zuständig. Bei Streitwerten bis 10.000 € entscheidet das Amtsgericht, darüber das Landgericht.
Wie hoch ist die übliche Maklerprovision in Hannover?
Die übliche Käuferprovision in Hannover liegt bei 3,57% (S-Immobilien Vermittlung Hannover GmbH) bzw. 3,57% (Hannoversche Volksbank Immobilien GmbH). Bei einem durchschnittlichen Kaufpreis von 261.000 € und einer Provision von 3,57 ergibt sich ein möglicher Rückforderungsbetrag von rund 9.300 €.
Wie viel Maklergebühr kann ich in Hannover zurückfordern?
Der konkrete Betrag hängt vom Kaufpreis und der vereinbarten Provision ab. Eine Beispielrechnung für Hannover: Bei einem Kaufpreis von 261.000 € und 3,57 Provision können Sie rund 9.300 € zurückfordern – zuzüglich Zinsen ab dem Zeitpunkt der Zahlung.
Kann ich auch auf Erfolgshonorarbasis vertreten werden?
In bestimmten Fällen ist eine Vertretung auf Erfolgshonorarbasis nach § 4a RVG möglich. Voraussetzung ist, dass Sie ohne eine solche Vereinbarung von der Rechtsverfolgung absehen würden – etwa weil keine Rechtsschutzversicherung besteht und die Kosten sonst ein Hindernis wären. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, prüfen wir individuell. Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten.

Zuständigkeit bei Provisionsklagen in Hannover

Landgericht Hannover

Volgersweg 65, 30175 Hannover

Für Provisionsklagen gegen Makler mit Sitz in Hannover ist das Landgericht Hannover zuständig, Volgersweg 65, 30175 Hannover. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Beklagten gemäß §§ 12, 17 ZPO.

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