
Wer in Hamburg eine Eigentumswohnung kauft, zahlt im Durchschnitt 4.658 €/m². Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung ergibt sich ein Kaufpreis von rund 372.640 €. Die übliche Käuferprovision von 3,57 % beläuft sich damit auf etwa 13.305 € – ein Betrag, der bei einem unwirksamen Online-Maklervertrag möglicherweise zurückgefordert werden kann.
Hamburg, mit 1,9 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands, verbindet hanseatische Tradition mit maritimer Weltoffenheit. Die Elbphilharmonie am Hafen, die seit 2015 als UNESCO-Welterbe geschützte Speicherstadt und der Status als größter Seehafen Deutschlands machen die Hansestadt zu einem Immobilienstandort mit anhaltend hoher Nachfrage. Die Preissteigerung von +0,4 % deutet auf einen reifen, aber stabilen Markt hin.
Das BGH-Urteil hat die Spielregeln verändert: Bestimmte Online-Maklerverträge halten den gesetzlichen Formanforderungen nicht stand. Wenn Sie in Hamburg über einen solchen Vertrag erworben haben, können Ihre Provisionsansprüche auf dem Prüfstand stehen. Eine frühzeitige Klärung verhindert, dass Verjährungsfristen ungenutzt verstreichen.
Die Maklergebühr wird im Alltag oft als Maklerprovision oder Courtage bezeichnet.
Ihr Anspruch auf Rückforderung der Maklergebühr wird am Landgericht Hamburg geprüft (Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg), sofern der Streitwert 5.000 € übersteigt. Darunter ist das zuständige Amtsgericht Ihr Ansprechpartner. Entscheidend für den Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers, bei dem Sie den Vertrag geschlossen haben (§§ 12, 17 ZPO).
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Der BGH hat am 09.10.2025 entschieden, dass Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam sind. Erfahren Sie, was das für Ihren Anspruch bedeutet und welche Schritte der BGH dazu festgelegt hat.
BGH-Urteil im Detail →Wer kann zurückfordern? Was kostet es? Wie lange dauert es? Alle Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um BGH-Urteil, Verbraucherstatus und Ablauf finden Sie auf unserer Hauptseite.
Alle Fragen und Antworten →Was zahlt man für Wohneigentum in Hamburg? Eigentumswohnungen kosten durchschnittlich 4.658 €/m², Einfamilienhäuser 3.657 €/m². Die Preisentwicklung liegt bei +0,4 % – ein Markt, der seine Dynamik der Vorjahre hinter sich gelassen hat, aber auf hohem Niveau verharrt.
Wie hoch fällt die Provision aus? Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung beträgt die Käuferprovision rund 13.305 €. Was bedeutet das <a href="/#bgh-urteil" class="font-medium text-blue-600 underline decoration-purple-500/60 hover:no-underline">BGH-Urteil</a> für diesen Betrag? Wenn Ihr Maklervertrag online zustande kam und die gesetzlichen Formanforderungen nicht erfüllt wurden, kann ein Rückforderungsanspruch bestehen. Eine Prüfung der Vertragsunterlagen gibt Aufschluss.
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