Freiburg im Breisgau – Münster und Altstadt

Provision zurückholen in Freiburg im Breisgau

Eine 75-m²-Eigentumswohnung in Freiburg im Breisgau kostet im Durchschnitt rund 390.000 €. Die Käuferprovision bei 3,57 % beträgt damit etwa 13.923 € – eine Summe, deren Rückforderung sich bei unwirksamen Verträgen wirtschaftlich erheblich auswirken kann.

Freiburg, mit rund 231.200 Einwohnern die südlichste Großstadt Deutschlands, gilt als Tor zum Schwarzwald und als Solarstadt mit den höchsten Sonnenstunden im Bundesgebiet. Das gotische Münster, die historischen Bächle in der Altstadt und die Nähe zu Frankreich und der Schweiz machen die Universitätsstadt zu einem der begehrtesten Wohnstandorte in Baden-Württemberg.

Das BGH-Urteil bildet den übergeordneten rechtlichen Rahmen für die Überprüfung von Online-Maklerverträgen. Bei den Freiburger Preisniveaus, die deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen, sind die Provisionsbeträge besonders hoch. Das Landgericht Freiburg ist bei Streitwerten über 10.000 € zuständig; Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.

Maklergebühr, Maklercourtage und Provision meinen dasselbe wie Maklerprovision.

Kaufpreise und Provision in Freiburg

Bei 5.200 €/m² für Eigentumswohnungen und 4.500 €/m² für Einfamilienhäuser ergibt sich für eine 75-m²-Wohnung ein Kaufpreis von rund 390.000 €. Die Provision bei 3,57 % beläuft sich auf etwa 13.923 €. Diese erhebliche Summe unterstreicht die wirtschaftliche Bedeutung einer Prüfung der Vertragsgrundlage.

Freiburg liegt mit seinen Quadratmeterpreisen rund 73 % über dem Bundesdurchschnitt von ca. 3.000 €/m². Die hohe Lebensqualität, die Universität und die Lage zwischen Schwarzwald und Rheinebene stützen das Preisniveau dauerhaft. Wer hier über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte die formale Wirksamkeit der Provisionsvereinbarung prüfen lassen.

Makler in Freiburg im Breisgau: Wer ist betroffen und was können Sie zurückfordern?

In Freiburg im Breisgau sind mehrere Immobilienmakler aktiv, darunter auch Institute der Sparkassen- und Genossenschaftsgruppe. Die Sparkasse Freiburg-Nördlicher Schwarzwald (über S-Immobilien) (Provision: 3,57%), die VR-Bank Freiburg (3,57%) sowie Amer Immobilien (Unabhängig) (3,57%) gehören zu den bekanntesten Akteuren auf dem Freiburger Immobilienmarkt. Ob deren Online-Verträge den Anforderungen des § 312j BGB entsprachen, lässt sich individuell prüfen.

MaklerTypProvision
Sparkasse Freiburg-Nördlicher Schwarzwald (über S-Immobilien)Sparkasse3,57%
VR-Bank FreiburgGenossenschaftsbank3,57%
Amer ImmobilienUnabhängig3,57%

Preise am Freiburger Immobilienmarkt

Eigentumswohnung (Ø)5.965 €/m²
Einfamilienhaus (Ø)5.072 €/m²
Wohnungsgröße (Ø)75 m²

Beispielrechnung

Ein typisches Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 447.000 € und einer Provision von 3,57 ergibt sich ein möglicher Rückforderungsbetrag von ca. 16.000 € – zuzüglich Zinsen. Für Immobilienkäufer in Freiburg im Breisgau kann sich die Prüfung damit erheblich lohnen.

Kaufpreis: 447.000 €Provision: 3,57Mögl. Rückforderung: 16.000 €

Lokaler Hintergrund: Die Universitätsstadt mit Nachfragespitzen zahlt durchschnittlich 5.126 Euro/m² für Eigentumswohnungen, woraus sich bei 3,57% Käufergebühr ca. 183 Euro Maklerprovision pro Quadratmeter ergibt, bedingt durch Flächenmangel und Naturschutzgrenzen.

Preisdaten gemäß wohnungsboerse.net 2025, Stand 2026.

Das BGH-Urteil und Ihre Rechte in Freiburg im Breisgau

Seit dem BGH-Urteil vom 09.10.2025 steht fest: Online-Maklerverträge ohne „zahlungspflichtig bestellen“-Button können unwirksam sein. Immobilienkäufer in Freiburg im Breisgau haben damit Anlass, die Wirksamkeit ihres Maklervertrags prüfen zu lassen.

BGH-Urteil im Detail →

Ihre Fragen – unsere Antworten für Freiburg im Breisgau

Ob Verbraucherstatus, Verjährungsfristen oder der fehlende „zahlungspflichtig bestellen“-Button: Hier finden Käufer aus Freiburg im Breisgau Antworten auf alle relevanten Fragen.

Zu den FAQ →
Kann ich als Immobilienkäufer in Freiburg im Breisgau meine Maklergebühr zurückfordern?
Ja. Nach dem BGH-Urteil vom 09.10.2025 (I ZR 159/24) können Verbraucher, die in Freiburg im Breisgau eine Immobilie über einen online beauftragten Makler gekauft haben, die Provision zurückfordern, wenn der Maklervertrag ohne „zahlungspflichtig bestellen"-Button zustande kam. Das gilt für Käufe zwischen 2016 und heute – unabhängig davon, ob es sich um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder eine andere Immobilie handelt.
Welches Gericht ist für die Maklergebühr-Rückforderung in Freiburg im Breisgau zuständig?
Für mögliche Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk Freiburg im Breisgau ist das Amts- oder Landgericht Freiburg zuständig. Bei Streitwerten bis 10.000 € entscheidet das Amtsgericht, darüber das Landgericht.
Wie hoch ist die übliche Maklerprovision in Freiburg im Breisgau?
Die übliche Käuferprovision in Freiburg im Breisgau liegt bei 3,57% (Sparkasse Freiburg-Nördlicher Schwarzwald (über S-Immobilien)) bzw. 3,57% (VR-Bank Freiburg). Bei einem durchschnittlichen Kaufpreis von 447.000 € und einer Provision von 3,57 ergibt sich ein möglicher Rückforderungsbetrag von rund 16.000 €.
Wie viel Maklergebühr kann ich in Freiburg im Breisgau zurückfordern?
Der konkrete Betrag hängt vom Kaufpreis und der vereinbarten Provision ab. Eine Beispielrechnung für Freiburg im Breisgau: Bei einem Kaufpreis von 447.000 € und 3,57 Provision können Sie rund 16.000 € zurückfordern – zuzüglich Zinsen ab dem Zeitpunkt der Zahlung.
Kann ich auch auf Erfolgshonorarbasis vertreten werden?
In bestimmten Fällen ist eine Vertretung auf Erfolgshonorarbasis nach § 4a RVG möglich. Voraussetzung ist, dass Sie ohne eine solche Vereinbarung von der Rechtsverfolgung absehen würden – etwa weil keine Rechtsschutzversicherung besteht und die Kosten sonst ein Hindernis wären. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, prüfen wir individuell. Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten.

Ihr Gerichtsstand in Freiburg

Landgericht Freiburg

Holzmarkt 2, 79098 Freiburg

Wenn Sie gegen einen Makler in Freiburg vorgehen möchten, ist das Landgericht Freiburg, Holzmarkt 2, 79098 Freiburg, bei Streitwerten über 10.000 € zuständig. Die Zuständigkeit folgt dem Sitz des beklagten Maklers gemäß §§ 12, 17 ZPO.

Lesen Sie, wie wir Sie bei der Rückforderung Ihrer Maklerprovision unterstützen.

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