Freiburg im Breisgau – Münster und Altstadt

Maklergebühr zurückfordern in Freiburg im Breisgau

Eine 75-m²-Eigentumswohnung in Freiburg im Breisgau kostet im Durchschnitt rund 390.000 €. Die Käuferprovision bei 3,57 % beträgt damit etwa 13.923 € – eine Summe, deren Rückforderung sich bei unwirksamen Verträgen wirtschaftlich erheblich auswirken kann.

Freiburg, mit rund 231.200 Einwohnern die südlichste Großstadt Deutschlands, gilt als Tor zum Schwarzwald und als Solarstadt mit den höchsten Sonnenstunden im Bundesgebiet. Das gotische Münster, die historischen Bächle in der Altstadt und die Nähe zu Frankreich und der Schweiz machen die Universitätsstadt zu einem der begehrtesten Wohnstandorte in Baden-Württemberg.

Das BGH-Urteil bildet den übergeordneten rechtlichen Rahmen für die Überprüfung von Online-Maklerverträgen. Bei den Freiburger Preisniveaus, die deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen, sind die Provisionsbeträge besonders hoch. Das Landgericht Freiburg ist bei Streitwerten über 5.000 € zuständig; Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.

Maklergebühr, Maklerquotage und Provision meinen dasselbe wie Maklerprovision.

Kaufpreise und Provision in Freiburg

Bei 5.200 €/m² für Eigentumswohnungen und 4.500 €/m² für Einfamilienhäuser ergibt sich für eine 75-m²-Wohnung ein Kaufpreis von rund 390.000 €. Die Provision bei 3,57 % beläuft sich auf etwa 13.923 €. Diese erhebliche Summe unterstreicht die wirtschaftliche Bedeutung einer Prüfung der Vertragsgrundlage.

Freiburg liegt mit seinen Quadratmeterpreisen rund 73 % über dem Bundesdurchschnitt von ca. 3.000 €/m². Die hohe Lebensqualität, die Universität und die Lage zwischen Schwarzwald und Rheinebene stützen das Preisniveau dauerhaft. Wer hier über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte die formale Wirksamkeit der Provisionsvereinbarung prüfen lassen.

Das BGH-Urteil: Ihr Weg zur Rückzahlung

Der BGH hat am 09.10.2025 entschieden, dass Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam sind. Erfahren Sie, was das für Ihren Anspruch bedeutet und welche Schritte der BGH dazu festgelegt hat.

BGH-Urteil im Detail →

Häufige Fragen zur Rückforderung

Wer kann zurückfordern? Was kostet es? Wie lange dauert es? Alle Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um BGH-Urteil, Verbraucherstatus und Ablauf finden Sie auf unserer Hauptseite.

Alle Fragen und Antworten →

Ihr Gerichtsstand in Freiburg

Landgericht Freiburg

Holzmarkt 2, 79098 Freiburg

Wenn Sie gegen einen Makler in Freiburg vorgehen möchten, ist das Landgericht Freiburg, Holzmarkt 2, 79098 Freiburg, bei Streitwerten über 5.000 € zuständig. Die Zuständigkeit folgt dem Sitz des beklagten Maklers gemäß §§ 12, 17 ZPO.

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Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklergebühr.