
Eigentumswohnungen werden in Frankfurt am Main derzeit für durchschnittlich 4.182 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser erreichen 3.645 €/m². Die Preisentwicklung von +2,1 % im Jahresvergleich signalisiert eine stetige Aufwärtsbewegung, die Frankfurt am Main unter den sieben teuersten Großstädten Deutschlands positioniert.
Mit rund 763.000 Einwohnern ist die Mainmetropole nicht nur größter Finanzplatz der Eurozone und Sitz der Europäischen Zentralbank, sondern auch eine Stadt mit starker Wohnraumnachfrage. Die Skyline – im Volksmund „Mainhattan" – steht für Internationalität, während der historische Römer und die Krönungsstadt-Tradition dem Standort kulturelle Tiefe verleihen.
Bei einem durchschnittlichen Wohnungskauf von 80 m² summiert sich die übliche Maklergebühr auf einen fünfstelligen Betrag. Das BGH-Urteil zur Wirksamkeit von Online-Maklerverträgen eröffnet Käufern in Frankfurt die Möglichkeit, gezahlte Provisionen prüfen zu lassen – gerade an einem Standort, an dem die wirtschaftliche Dimension solcher Forderungen erheblich sein kann.
Maklergebühr und Maklerprovision sind austauschbar; Courtage und Maklercourtage sind weitere Bezeichnungen.
Eigentumswohnungen kosten in Frankfurt am Main im Mittel 4.182 €/m², Einfamilienhäuser 3.645 €/m² – ein Preisniveau, das den Status als internationaler Finanzstandort widerspiegelt. Der Aufwärtstrend von +2,1 % setzt sich fort und liegt damit über dem Bundesdurchschnitt. Im Vergleich zu München oder Hamburg ordnet sich Frankfurt preislich im oberen Mittelfeld der Metropolen ein.
Die übliche Käuferprovision von 3,57 % beläuft sich bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung auf rund 11.944 €. Diese ökonomische Größe gewinnt durch das <a href="/#bgh-urteil" class="font-medium text-blue-600 underline decoration-purple-500/60 hover:no-underline">BGH-Urteil</a> an Bedeutung: Wer über einen Online-Maklervertrag erworben hat, sollte die Rückforderbarkeit der Provision prüfen lassen.
In Frankfurt am Main sind mehrere Immobilienmakler aktiv, darunter auch Institute der Sparkassen- und Genossenschaftsgruppe. Die Sparkassen-Immobilien-Vermittlungs-GmbH (über S-Immobilien) (Provision: 3,57%), die VR-Bank Frankfurt am Main (3,57%) sowie VON POLL IMMOBILIEN GmbH (Franchise) (3,57%) gehören zu den bekanntesten Akteuren auf dem Frankfurter Immobilienmarkt. Ob deren Online-Verträge den Anforderungen des § 312j BGB entsprachen, lässt sich individuell prüfen.
| Makler | Typ | Provision |
|---|---|---|
| Sparkassen-Immobilien-Vermittlungs-GmbH (über S-Immobilien) | Sparkasse | 3,57% |
| VR-Bank Frankfurt am Main | Genossenschaftsbank | 3,57% |
| VON POLL IMMOBILIEN GmbH | Franchise | 3,57% |
| Eigentumswohnung (Ø) | 6.294 €/m² |
| Einfamilienhaus (Ø) | 5.413 €/m² |
| Wohnungsgröße (Ø) | 75 m² |
Mit einem Preisanstieg von 2.11% im Vorjahresvergleich zählt Frankfurt am Main zu den dynamischen Märkten. Die Maklergebühren steigen proportional.
Rechnen wir es für Frankfurt am Main durch: 472.000 € Kaufpreis, 3,57 Provision – das ergibt eine mögliche Erstattung von 16.900 €. Hinzu kommen Zinsen ab dem Zeitpunkt der Zahlung an den Makler.
Lokaler Hintergrund: In Frankfurts Luxussegment zahlten Käufer für die 111 Transaktionen über 10.000 Euro/m² teils über 350 Euro Maklergebühr pro m², eine der höchsten Provisionsbelastungen Deutschlands in der Innenstadt-Elite.
Datengrundlage: Engelvoelkers 2026 (Stand 2026). Angaben ohne Gewähr.
Seit dem BGH-Urteil vom 09.10.2025 steht fest: Online-Maklerverträge ohne „zahlungspflichtig bestellen“-Button können unwirksam sein. Immobilienkäufer in Frankfurt am Main haben damit Anlass, die Wirksamkeit ihres Maklervertrags prüfen zu lassen.
BGH-Urteil nachlesen →Ob Verbraucherstatus, Verjährungsfristen oder der fehlende „zahlungspflichtig bestellen“-Button: Hier finden Käufer aus Frankfurt am Main Antworten auf alle relevanten Fragen.
Zu den FAQ →Für zivilrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert über 10.000 € ist das Landgericht Frankfurt am Main zuständig (Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main). Unterhalb dieser Schwelle entscheiden die Amtsgerichte im Gerichtsbezirk. Bei Provisionsklagen gegen Makler bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Beklagten gemäß §§ 12, 17 ZPO. In der Berufungsinstanz ist das Oberlandesgericht Frankfurt zuständig.
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