
Erlangen ist das Zentrum eines der bedeutendsten Medizintechnik-Cluster Europas. Siemens Healthineers hat hier seinen Hauptsitz, die Friedrich-Alexander-Universität zählt zu den forschungsstärksten Hochschulen des Landes, und zahlreiche Spin-offs und Zulieferer ergänzen das Ökosystem. Die als Hugenotten-Planstadt angelegte Innenstadt mit ihrem Schlossgarten und die traditionsreiche Bergkirchweih verleihen der rund 113.000 Einwohner zählenden Stadt ihr besonderes Gepräge.
Die Kombination aus Hochtechnologie und Universität erzeugt eine außergewöhnlich hohe Kaufkraft. Eigentumswohnungen werden in Erlangen für durchschnittlich 3.600 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für etwa 3.200 €/m². Für eine mittelgroße Stadt sind das bemerkenswerte Werte – und sie schlagen sich unmittelbar in der Höhe der Maklergebühren nieder.
Das BGH-Urteil betrifft auch Maklerverträge, die am Standort Erlangen geschlossen wurden. Gerade weil die Provisionen aufgrund des hohen Preisniveaus substanziell ausfallen, kann eine Prüfung wirtschaftlich sinnvoll sein. Ansprüche bestehen möglicherweise auch dann, wenn der Kauf bereits einige Jahre zurückliegt – sofern keine Verjährung eingetreten ist.
Die Maklergebühr ist auch als Provision, Quotage oder Maklerprovision bekannt.
Der Erlanger Immobilienmarkt wird von zwei Kräften angetrieben: dem Medizintechnik-Cluster rund um Siemens Healthineers und der Friedrich-Alexander-Universität mit rund 40.000 Studierenden. Beide erzeugen eine konstante Nachfrage, die das ohnehin knappe Flächenangebot der kompakten Stadt zusätzlich verknappt. Ingenieure, Forscher und Hochschulbeschäftigte konkurrieren um Wohnraum in Campusnähe.
Die Folge sind Preise von 3.600 €/m² für Eigentumswohnungen und 3.200 €/m² für Einfamilienhäuser – Werte, die in der Metropolregion Nürnberg nur von wenigen Standorten übertroffen werden. Maklergebühren, die auf derartigen Kaufsummen beruhen, erreichen regelmäßig fünfstellige Beträge. Ob eine Rückforderung in Betracht kommt, sollte individuell geprüft werden.
Der BGH hat am 09.10.2025 entschieden, dass Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam sind. Erfahren Sie, was das für Ihren Anspruch bedeutet und welche Schritte der BGH dazu festgelegt hat.
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Alle Fragen und Antworten →Das Amtsgericht Erlangen in der Schuhstraße 2, 91052 Erlangen, ist die erste Anlaufstelle für zivilrechtliche Streitigkeiten am Technologiestandort Erlangen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten und dem jeweiligen Streitwert.
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