Darmstadt – Mathildenhöhe

Maklergebühr zurückfordern in Darmstadt

In Darmstadt haben in den vergangenen Jahren Käufer Immobilien in einem der teuersten Märkte Hessens erworben. Die Wissenschaftsstadt, Sitz der TU Darmstadt, des European Space Operations Centre (ESOC) und des Chemie- und Pharmakonzerns Merck, zieht mit 159.878 Einwohnern Fachkräfte aus aller Welt an. Die Mathildenhöhe mit ihrer Jugendstilarchitektur – seit 2021 UNESCO-Welterbe – und die Waldspirale von Friedensreich Hundertwasser prägen das Stadtbild. Der Markt mit Preisen von 3.800 €/m² für Eigentumswohnungen und 3.300 €/m² für Einfamilienhäuser hat erhebliche Provisionsvolumina hervorgebracht.

Am 09.10.2025 verkündete der BGH ein Urteil, das den Umgang mit Online-Maklerverträgen grundlegend neu bewertet. Für Käufer in Darmstadt ist diese Entscheidung besonders relevant: Bei den hier üblichen Kaufpreisen erreichen Maklergebühren regelmäßig fünfstellige Beträge. Wer seinen Maklervertrag über eine digitale Plattform abgeschlossen hat, kann dessen formale Wirksamkeit nun überprüfen lassen.

Das Landgericht Darmstadt ist für entsprechende Verfahren über 5.000 € Streitwert zuständig. Da Verjährungsfristen zu beachten sind, empfiehlt sich eine zügige Prüfung. Das BGH-Urteil schafft für Darmstädter Immobilienkäufer eine neue rechtliche Ausgangslage.

Maklergebühr und Maklerprovision werden umgangssprachlich gleichbedeutend verwendet; hinzu kommen Courtage und Quotage.

Nächster Schritt: Das zuständige Gericht in Darmstadt

Landgericht Darmstadt

Mathildenplatz 13, 64283 Darmstadt

Nach der Prüfung Ihrer Ansprüche ist das Landgericht Darmstadt (Mathildenplatz 13, 64283 Darmstadt) die zuständige Instanz für Zivilverfahren mit einem Streitwert über 5.000 €. Die örtliche Zuständigkeit bei Provisionsklagen bestimmt sich nach dem Sitz des beklagten Maklers gemäß §§ 12, 17 ZPO.

Klicken Sie hier, um Google Maps zu laden. Dabei werden Daten an Google LLC übertragen.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Das BGH-Urteil: Ihr Weg zur Rückzahlung

Der BGH hat am 09.10.2025 entschieden, dass Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam sind. Erfahren Sie, was das für Ihren Anspruch bedeutet und welche Schritte der BGH dazu festgelegt hat.

BGH-Urteil im Detail →

Häufige Fragen zur Rückforderung

Wer kann zurückfordern? Was kostet es? Wie lange dauert es? Alle Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um BGH-Urteil, Verbraucherstatus und Ablauf finden Sie auf unserer Hauptseite.

Alle Fragen und Antworten →

Wie sich der Immobilienmarkt in Darmstadt entwickelt hat

Darmstadts Immobilienmarkt hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich nach oben entwickelt. Eigentumswohnungen, die vor einem Jahrzehnt noch für unter 2.500 €/m² zu haben waren, kosten heute 3.800 €/m². Einfamilienhäuser liegen bei 3.300 €/m². Die Nachfrage speist sich aus der Dichte an Wissenschaftseinrichtungen und Technologieunternehmen sowie der Nähe zum Frankfurter Rhein-Main-Gebiet. Die ehemalige Landgrafen-Residenz hat sich zu einem der dynamischsten Immobilienmärkte in Südhessen gewandelt.

Aus dieser Preisentwicklung resultieren steigende Provisionssummen. Bei 3,57 % und einer 80-Quadratmeter-Wohnung beträgt die Käuferprovision rund 10.853 €. Seit dem <a href="/#bgh-urteil" class="font-medium text-blue-600 underline decoration-purple-500/60 hover:no-underline">BGH-Urteil</a> vom Oktober 2025 können Käufer, die über einen Online-Makler erworben haben, prüfen lassen, ob ihr Vertrag wirksam zustande gekommen ist. Eine zeitnahe Klärung kann wirtschaftlich erhebliche Bedeutung haben.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklergebühr.