
Die Hansestadt Bremen ist ein bedeutender Wirtschaftsstandort im Nordwesten Deutschlands. Mit rund 570.000 Einwohnern verbindet sie traditionelle Branchen wie Hafen und Logistik mit moderner Hochtechnologie: Airbus fertigt hier Flugzeugteile, Mercedes-Benz betreibt ein großes Werk, und die Lebensmittelindustrie mit Marken wie Beck's hat ihren festen Platz. Diese Branchenvielfalt erzeugt eine stabile Wohnungsnachfrage bei Beschäftigten aus Fertigung, Ingenieurwesen und Dienstleistung gleichermaßen.
Die Kaufkraft, die aus der Luft- und Raumfahrtindustrie sowie der Automobilbranche resultiert, spiegelt sich in den Immobilienpreisen wider: Eigentumswohnungen werden durchschnittlich für 3.100 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für rund 2.600 €/m². Bei einem typischen Wohnungskauf summiert sich die Maklergebühr rasch auf mehrere Tausend Euro – ein Betrag, der für viele Haushalte spürbar ist.
Das BGH-Urteil zur Unwirksamkeit bestimmter Online-Maklerverträge verleiht dieser Summe eine neue Dimension. Wer am Standort Bremen über einen solchen Vertrag eine Immobilie erworben hat, sollte die gezahlte Provision prüfen lassen. Bei den genannten Marktpreisen können Rückforderungsbeträge wirtschaftlich erheblich sein.
Im Vertragsrecht: Maklergebühr; im Alltag oft: Maklerprovision, Courtage oder Provision.
Bremens Wirtschaftsstruktur aus Luft- und Raumfahrt, Automobil, Hafen und Nahrungsmittelproduktion sorgt für ein breites Spektrum an Einkommensgruppen. Die überdurchschnittlichen Gehälter in der Airbus-Fertigung und bei Mercedes treiben vor allem die Nachfrage in stadtnahen Lagen, während der Logistiksektor rund um den Hafen ein ergänzendes Segment bedient. Die daraus resultierende Kaufkraft hält die Preise stabil.
Von 3.100 €/m² bei Eigentumswohnungen bis zu 2.600 €/m² bei Einfamilienhäusern reicht die Bandbreite im Bremer Durchschnitt. Maklergebühren, die auf diesen Kaufpreisen basieren, erreichen regelmäßig vier- bis fünfstellige Beträge. Ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt, hängt von der Art des Maklervertrags ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Immobilienkäufer in Bremen begegnen regelmäßig Maklern wie Die Sparkasse Immobilien Bremen GmbH (Provision: 3,57%), die VR Bank (regional) (3,57%) sowie Engel & Völkers (Franchise) (3,57%). Wer über eine solche Website einen Maklervertrag abgeschlossen hat, sollte prüfen, ob der „zahlungspflichtig bestellen“-Button korrekt vorhanden war. Wir prüfen für Sie, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden.
| Makler | Typ | Provision |
|---|---|---|
| Sparkasse Immobilien Bremen GmbH | Sparkasse | 3,57% |
| VR Bank (regional) | Genossenschaftsbank | 3,57% |
| Engel & Völkers | Franchise | 3,57% |
| Eigentumswohnung (Ø) | 2.798 €/m² |
| Einfamilienhaus (Ø) | 3.471 €/m² |
| Wohnungsgröße (Ø) | 75 m² |
Bei einem Kaufpreis von 210.000 € und 3,57 Maklerprovision sprechen wir über einen möglichen Rückforderungsbetrag von rund 7.500 €. In Bremen liegen die Kaufpreise typischerweise in dieser Größenordnung – die Provision macht also eine spürbare Summe aus.
Hintergrund: Im Berichtsjahr 2024 wurden 5.751 Kaufverträge registriert, ein Anstieg um 12,76 Prozent gegenüber Vorjahr, Transaktionsvolumen 308,1 Millionen Euro.
Datengrundlage: Engel & Völkers Dez 2025 / McCompass 2025 (Stand 2026). Angaben ohne Gewähr.
Laut BGH-Urteil vom 09.10.2025 können Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam sein. In Bremen kann sich unter Umständen ein Rückforderungsbetrag von bis zu 7.500 € ergeben – je nach Kaufpreis und Provisionshöhe.
Was bedeutet das Urteil? →Viele Käufer in Bremen fragen sich, ob ihr Online-Maklervertrag ohne „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam ist. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Jetzt informieren →Das Landgericht Bremen ist als Zivilgericht am Wirtschaftsstandort Bremen für Streitigkeiten mit höherem Streitwert zuständig. Klagen gegen Makler mit Geschäftssitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt. Die Adresse lautet: Landgericht Bremen, Osterdeich 64, 28203 Bremen.
Alle Informationen zur Rückforderung Ihrer Maklergebühr finden Sie hier.