Berlin – Reichstag und Spree bei Dämmerung

Maklergebühr zurückfordern in Berlin

Das Brandenburger Tor steht in der Dämmerung wie ein steinerner Vorhang zwischen zwei Epochen. 1791 nach Entwürfen von Carl Gotthard Langhans vollendet, war es Triumphbogen preußischer Könige, Sperrriegel der Teilung und schließlich Bühne der Wiedervereinigung im November 1989. Wer heute durch die dorischen Säulen blickt, sieht die Straße Unter den Linden bis zur Museumsinsel – und ahnt, warum dieser Ort seit über zwei Jahrhunderten Menschen aus aller Welt anzieht.

Dieser Anziehungskraft folgt der Immobilienmarkt. Mit 5.135 €/m² für Eigentumswohnungen und 3.941 €/m² für Einfamilienhäuser gehört Berlin trotz moderater Preissteigerung von +0,7 % zu den teuersten Pflastern der Republik. 3,7 Millionen Einwohner und ein anhaltender Zuzug halten die Nachfrage hoch – und damit auch die Provisionen, die bei jedem Kauf anfallen.

Das BGH-Urteil zur Unwirksamkeit bestimmter Online-Maklerverträge hat auch für Berliner Immobilienkäufe Relevanz. Wer in der Hauptstadt über einen digitalen Maklervertrag erworben hat, sollte prüfen lassen, ob die gezahlte Provision möglicherweise zurückgefordert werden kann. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Maklers gemäß §§ 12, 17 ZPO.

Maklergebühr und Maklerprovision werden umgangssprachlich gleichbedeutend verwendet; hinzu kommen Courtage und Quotage.

Zuständiges Gericht in Berlin

Landgericht Berlin

Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin

Wer Provisionsansprüche gegen einen in Berlin ansässigen Makler geltend machen möchte, wendet sich an das Landgericht Berlin (Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin), sofern der Streitwert 10.000 € übersteigt. Unterhalb dieses Betrags sind die Berliner Amtsgerichte zuständig. Maßgeblich ist der Sitz des beklagten Maklers nach §§ 12, 17 ZPO.

BGH stärkt Verbraucherrechte – auch in Berlin

Am 09.10.2025 hat der BGH klargestellt, dass ein fehlender „zahlungspflichtig bestellen“-Button Online-Maklerverträge unwirksam machen kann. Auch in Berlin könnten Verträge davon betroffen sein.

BGH-Urteil nachlesen →

Maklergebühr zurückfordern: Die wichtigsten Fragen für Berlin

Kosten, Dauer, Erfolgsaussichten – Immobilienkäufer in Berlin haben viele Fragen zur Rückforderung der Maklerprovision. Wir beantworten die wichtigsten auf unserer Hauptseite.

FAQ durchlesen →
Kann ich als Immobilienkäufer in Berlin meine Maklergebühr zurückfordern?
Ja. Nach dem BGH-Urteil vom 09.10.2025 (I ZR 159/24) können Verbraucher, die in Berlin eine Immobilie über einen online beauftragten Makler gekauft haben, die Provision zurückfordern, wenn der Maklervertrag ohne „zahlungspflichtig bestellen"-Button zustande kam. Das gilt für Käufe zwischen 2016 und heute – unabhängig davon, ob es sich um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder eine andere Immobilie handelt.
Welches Gericht ist für die Maklergebühr-Rückforderung in Berlin zuständig?
Für mögliche Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk Berlin ist das Amts- oder Landgericht Berlin zuständig. Bei Streitwerten bis 10.000 € entscheidet das Amtsgericht, darüber das Landgericht.
Wie hoch ist die übliche Maklerprovision in Berlin?
Die übliche Käuferprovision in Berlin liegt bei 3,57% (BSK Immobilien GmbH (Berliner Sparkasse)) bzw. 3,57% (Berliner Volksbank Immobilien GmbH). Bei einem durchschnittlichen Kaufpreis von 422.000 € und einer Provision von 3,57 ergibt sich ein möglicher Rückforderungsbetrag von rund 15.100 €.
Wie viel Maklergebühr kann ich in Berlin zurückfordern?
Der konkrete Betrag hängt vom Kaufpreis und der vereinbarten Provision ab. Eine Beispielrechnung für Berlin: Bei einem Kaufpreis von 422.000 € und 3,57 Provision können Sie rund 15.100 € zurückfordern – zuzüglich Zinsen ab dem Zeitpunkt der Zahlung.
Kann ich auch auf Erfolgshonorarbasis vertreten werden?
In bestimmten Fällen ist eine Vertretung auf Erfolgshonorarbasis nach § 4a RVG möglich. Voraussetzung ist, dass Sie ohne eine solche Vereinbarung von der Rechtsverfolgung absehen würden – etwa weil keine Rechtsschutzversicherung besteht und die Kosten sonst ein Hindernis wären. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, prüfen wir individuell. Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten.

Wohnen in Berlin – Markt und Preise

Berlin ist eine Stadt, in der sich die Wohnungsfrage seit jeher an der Geschichte abarbeitet: Von den Mietskasernen der Gründerzeit über die geteilten Kieze der Nachkriegszeit bis zur Gentrifizierungsdebatte der Gegenwart war Wohnen hier immer auch politisch. Heute liegt der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Eigentumswohnungen bei 5.135 €, für Einfamilienhäuser bei 3.941 € – ein Niveau, das die Dynamik einer wachsenden Hauptstadt widerspiegelt.

Ob Altbauwohnung in Prenzlauer Berg, Neubau in der Europacity oder Stadthaus in Zehlendorf – nahezu jeder Kauf wird von einem Makler begleitet. Die dabei anfallende Provision erreicht regelmäßig fünfstellige Beträge. Bei einem Erwerb über einen Online-Maklervertrag empfiehlt es sich, die Wirksamkeit des Vertrags und damit die Berechtigung der Provisionszahlung prüfen zu lassen.

Maklergebühr zurückfordern in Berlin: Lokale Daten und Beispielrechnung

In Berlin sind mehrere Immobilienmakler aktiv, darunter auch Institute der Sparkassen- und Genossenschaftsgruppe. Die BSK Immobilien GmbH (Berliner Sparkasse) (Provision: 3,57%), die Berliner Volksbank Immobilien GmbH (3,57%) sowie Engel & Völkers (Franchise) (3,57%) gehören zu den bekanntesten Akteuren auf dem Berlier Immobilienmarkt. Ob deren Online-Verträge den Anforderungen des § 312j BGB entsprachen, lässt sich individuell prüfen.

MaklerTypProvision
BSK Immobilien GmbH (Berliner Sparkasse)Sparkasse3,57%
Berliner Volksbank Immobilien GmbHGenossenschaftsbank3,57%
Engel & VölkersFranchise3,57%

Preise am Berlier Immobilienmarkt

Eigentumswohnung (Ø)5.627 €/m²
Einfamilienhaus (Ø)4.816 €/m²
Wohnungsgröße (Ø)75 m²

Berlin verzeichnet ein moderates Preiswachstum von 0.5% im Vorjahresvergleich.

Beispielrechnung

Ein typisches Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 422.000 € und einer Provision von 3,57 ergibt sich ein möglicher Rückforderungsbetrag von ca. 15.100 € – zuzüglich Zinsen. Für Immobilienkäufer in Berlin kann sich die Prüfung damit erheblich lohnen.

Kaufpreis: 422.000 €Provision: 3,57Mögl. Rückforderung: 15.100 €

Gut zu wissen: Eigentumswohnungsverkäufe im ersten Halbjahr 2025 um 14 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen, mit 7.276 abgeschlossenen Transaktionen - ein markantes Marktzeichen.

Preisdaten gemäß ImmoPortal Feb 2026, Stand 2026.

Nachbarstädte: Maklergebühr zurückfordern in der Region

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