
Das Brandenburger Tor steht in der Dämmerung wie ein steinerner Vorhang zwischen zwei Epochen. 1791 nach Entwürfen von Carl Gotthard Langhans vollendet, war es Triumphbogen preußischer Könige, Sperrriegel der Teilung und schließlich Bühne der Wiedervereinigung im November 1989. Wer heute durch die dorischen Säulen blickt, sieht die Straße Unter den Linden bis zur Museumsinsel – und ahnt, warum dieser Ort seit über zwei Jahrhunderten Menschen aus aller Welt anzieht.
Dieser Anziehungskraft folgt der Immobilienmarkt. Mit 5.135 €/m² für Eigentumswohnungen und 3.941 €/m² für Einfamilienhäuser gehört Berlin trotz moderater Preissteigerung von +0,7 % zu den teuersten Pflastern der Republik. 3,7 Millionen Einwohner und ein anhaltender Zuzug halten die Nachfrage hoch – und damit auch die Provisionen, die bei jedem Kauf anfallen.
Das BGH-Urteil zur Unwirksamkeit bestimmter Online-Maklerverträge hat auch für Berliner Immobilienkäufe Relevanz. Wer in der Hauptstadt über einen digitalen Maklervertrag erworben hat, sollte prüfen lassen, ob die gezahlte Provision möglicherweise zurückgefordert werden kann. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Maklers gemäß §§ 12, 17 ZPO.
Maklergebühr und Maklerprovision werden umgangssprachlich gleichbedeutend verwendet; hinzu kommen Courtage und Quotage.
Wer Provisionsansprüche gegen einen in Berlin ansässigen Makler geltend machen möchte, wendet sich an das Landgericht Berlin (Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin), sofern der Streitwert 5.000 € übersteigt. Unterhalb dieses Betrags sind die Berliner Amtsgerichte zuständig. Maßgeblich ist der Sitz des beklagten Maklers nach §§ 12, 17 ZPO.
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Der BGH hat am 09.10.2025 entschieden, dass Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam sind. Erfahren Sie, was das für Ihren Anspruch bedeutet und welche Schritte der BGH dazu festgelegt hat.
BGH-Urteil im Detail →Wer kann zurückfordern? Was kostet es? Wie lange dauert es? Alle Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um BGH-Urteil, Verbraucherstatus und Ablauf finden Sie auf unserer Hauptseite.
Alle Fragen und Antworten →Berlin ist eine Stadt, in der sich die Wohnungsfrage seit jeher an der Geschichte abarbeitet: Von den Mietskasernen der Gründerzeit über die geteilten Kieze der Nachkriegszeit bis zur Gentrifizierungsdebatte der Gegenwart war Wohnen hier immer auch politisch. Heute liegt der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Eigentumswohnungen bei 5.135 €, für Einfamilienhäuser bei 3.941 € – ein Niveau, das die Dynamik einer wachsenden Hauptstadt widerspiegelt.
Ob Altbauwohnung in Prenzlauer Berg, Neubau in der Europacity oder Stadthaus in Zehlendorf – nahezu jeder Kauf wird von einem Makler begleitet. Die dabei anfallende Provision erreicht regelmäßig fünfstellige Beträge. Bei einem Erwerb über einen Online-Maklervertrag empfiehlt es sich, die Wirksamkeit des Vertrags und damit die Berechtigung der Provisionszahlung prüfen zu lassen.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklergebühr.