
Sie haben in Augsburg eine Eigentumswohnung erworben? Bei einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis von 4.200 € und einer 80-Quadratmeter-Wohnung liegt der Kaufpreis bei rund 336.000 €. Die Käuferprovision von 3,57 % beträgt damit etwa 11.995 € – eine Summe, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern können.
Augsburg, mit rund 295.000 Einwohnern Bayerns drittgrößte Stadt, wurde von den Römern als Augusta Vindelicorum gegründet und blickt auf eine Handelsgeschichte zurück, die in der Fuggerei ihren baulichen Ausdruck findet: Die älteste bestehende Sozialsiedlung der Welt, 1521 von Jakob Fugger gestiftet, beherbergt noch heute Bedürftige für eine symbolische Jahresmiete. Die Augsburger Puppenkiste, der Renaissancebrunnen am Rathausplatz und der Augsburger Religionsfriede von 1555 prägen das kulturelle Selbstverständnis.
Das BGH-Urteil stellt für Käufer ein konkretes Instrument dar: Wenn Ihr Maklervertrag die gesetzlichen Formvorschriften für Online-Verträge nicht einhält, kann die gezahlte Provision zurückverlangt werden. In einer Stadt mit Kaufpreisen auf Augsburger Niveau handelt es sich dabei um wirtschaftlich relevante Beträge, deren Prüfung sich lohnt.
Die Maklergebühr ist auch als Provision, Quotage oder Maklerprovision bekannt.
Was kostet Wohneigentum in der Fuggerstadt? Eigentumswohnungen werden in Augsburg für durchschnittlich 4.200 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für 3.600 €/m². Die Nähe zur Metropolregion München treibt die Nachfrage – und die Preise.
Die Käuferprovision bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung beläuft sich auf rund 11.995 €. Ist dieser Betrag gerechtfertigt? Das hängt davon ab, ob der zugrunde liegende Maklervertrag den gesetzlichen Anforderungen genügt. Das <a href="/#bgh-urteil" class="font-medium text-blue-600 underline decoration-purple-500/60 hover:no-underline">BGH-Urteil</a> hat deutlich gemacht, dass bei Online-Verträgen häufig Formfehler vorliegen. Eine Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen kann Klarheit schaffen.
Der BGH hat am 09.10.2025 entschieden, dass Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam sind. Erfahren Sie, was das für Ihren Anspruch bedeutet und welche Schritte der BGH dazu festgelegt hat.
BGH-Urteil im Detail →Wer kann zurückfordern? Was kostet es? Wie lange dauert es? Alle Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um BGH-Urteil, Verbraucherstatus und Ablauf finden Sie auf unserer Hauptseite.
Alle Fragen und Antworten →Ihr Provisionsanspruch wird am Landgericht Augsburg verhandelt (Kornhausgasse 2, 86152 Augsburg), wenn der Streitwert über 5.000 € liegt. Bei geringeren Beträgen entscheidet das Amtsgericht Augsburg. Maßgeblich ist der Sitz des Maklerunternehmens, mit dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben (§§ 12, 17 ZPO).
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