Augsburg – Fuggerei und historische Altstadt

Maklergebühr zurückfordern in Augsburg

Sie haben in Augsburg eine Eigentumswohnung erworben? Bei einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis von 4.200 € und einer 80-Quadratmeter-Wohnung liegt der Kaufpreis bei rund 336.000 €. Die Käuferprovision von 3,57 % beträgt damit etwa 11.995 € – eine Summe, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern können.

Augsburg, mit rund 295.000 Einwohnern Bayerns drittgrößte Stadt, wurde von den Römern als Augusta Vindelicorum gegründet und blickt auf eine Handelsgeschichte zurück, die in der Fuggerei ihren baulichen Ausdruck findet: Die älteste bestehende Sozialsiedlung der Welt, 1521 von Jakob Fugger gestiftet, beherbergt noch heute Bedürftige für eine symbolische Jahresmiete. Die Augsburger Puppenkiste, der Renaissancebrunnen am Rathausplatz und der Augsburger Religionsfriede von 1555 prägen das kulturelle Selbstverständnis.

Das BGH-Urteil stellt für Käufer ein konkretes Instrument dar: Wenn Ihr Maklervertrag die gesetzlichen Formvorschriften für Online-Verträge nicht einhält, kann die gezahlte Provision zurückverlangt werden. In einer Stadt mit Kaufpreisen auf Augsburger Niveau handelt es sich dabei um wirtschaftlich relevante Beträge, deren Prüfung sich lohnt.

Die Maklergebühr ist auch als Provision, Quotage oder Maklerprovision bekannt.

Was kostet Wohneigentum in Augsburg?

Was kostet Wohneigentum in der Fuggerstadt? Eigentumswohnungen werden in Augsburg für durchschnittlich 4.200 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für 3.600 €/m². Die Nähe zur Metropolregion München treibt die Nachfrage – und die Preise.

Die Käuferprovision bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung beläuft sich auf rund 11.995 €. Ist dieser Betrag gerechtfertigt? Das hängt davon ab, ob der zugrunde liegende Maklervertrag den gesetzlichen Anforderungen genügt. Das <a href="/#bgh-urteil" class="font-medium text-blue-600 underline decoration-purple-500/60 hover:no-underline">BGH-Urteil</a> hat deutlich gemacht, dass bei Online-Verträgen häufig Formfehler vorliegen. Eine Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen kann Klarheit schaffen.

Augsburg: Lokale Makler und die Folgen des BGH-Urteils

Die Stadtsparkasse Augsburg (Sparkassen-Immobilien-Vermittlungsgesellschaft) (Provision: 3,57%), die VR Bank (regional) (3,57%) sowie Lenhart Immobilien (Unabhängig) (3,57%) gehören zu den etablierten Immobilienmaklern in Augsburg. Ob das BGH-Urteil zum fehlenden „zahlungspflichtig bestellen“-Button auch auf Verträge dieser Anbieter zutrifft, kann individuell geprüft werden.

MaklerTypProvision
Stadtsparkasse Augsburg (Sparkassen-Immobilien-Vermittlungsgesellschaft)Sparkasse3,57%
VR Bank (regional)Genossenschaftsbank3,57%
Lenhart ImmobilienUnabhängig3,57%

Preise am Augsburger Immobilienmarkt

Eigentumswohnung (Ø)4.507 €/m²
Einfamilienhaus (Ø)5.052 €/m²
Wohnungsgröße (Ø)75 m²

Der Augsburger Markt zeigt mit 3.7% Preiswachstum eine deutliche Aufwärtstendenz. Proportional dazu steigt auch die Höhe möglicher Rückforderungsbeträge.

Beispielrechnung

Beispielrechnung für Augsburg: Bei einem Kaufpreis von 338.000 € und einer üblichen Provision von 3,57 könnten Sie bis zu 12.100 € zurückfordern. Die gesetzlichen Zinsen erhöhen diesen Betrag zusätzlich.

Kaufpreis: 338.000 €Provision: 3,57Mögl. Rückforderung: 12.100 €

Lokaler Hintergrund: Die Neubautätigkeit in Augsburg ist stark rückläufig, was bei knappem Angebot und zurückkehrender Nachfrage zu Preisunterstützung führt.

Preisdaten gemäß McCompass 2026 / Wohnungsboerse.net 2025, Stand 2026.

Weitere Städte in der Nähe von Augsburg

Das BGH-Urteil und Ihre Rechte in Augsburg

Der Bundesgerichtshof hat am 09.10.2025 entschieden: Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button können unwirksam sein. Für Immobilienkäufer in Augsburg bedeutet das Grund, die Wirksamkeit ihres Maklervertrags prüfen zu lassen.

Zum BGH-Urteil →

Maklergebühr zurückfordern: Die wichtigsten Fragen für Augsburg

Wie wirkt sich das BGH-Urteil auf Maklerverträge in Augsburg aus? Was muss ich tun, um meine Provision zurückzufordern? Alle Antworten finden Sie in unseren FAQ.

Zu den FAQ →
Kann ich als Immobilienkäufer in Augsburg meine Maklergebühr zurückfordern?
Ja. Nach dem BGH-Urteil vom 09.10.2025 (I ZR 159/24) können Verbraucher, die in Augsburg eine Immobilie über einen online beauftragten Makler gekauft haben, die Provision zurückfordern, wenn der Maklervertrag ohne „zahlungspflichtig bestellen"-Button zustande kam. Das gilt für Käufe zwischen 2016 und heute – unabhängig davon, ob es sich um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder eine andere Immobilie handelt.
Welches Gericht ist für die Maklergebühr-Rückforderung in Augsburg zuständig?
Für mögliche Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk Augsburg ist das Amts- oder Landgericht Augsburg zuständig. Bei Streitwerten bis 10.000 € entscheidet das Amtsgericht, darüber das Landgericht.
Wie hoch ist die übliche Maklerprovision in Augsburg?
Die übliche Käuferprovision in Augsburg liegt bei 3,57% (Stadtsparkasse Augsburg (Sparkassen-Immobilien-Vermittlungsgesellschaft)) bzw. 3,57% (VR Bank (regional)). Bei einem durchschnittlichen Kaufpreis von 338.000 € und einer Provision von 3,57 ergibt sich ein möglicher Rückforderungsbetrag von rund 12.100 €.
Wie viel Maklergebühr kann ich in Augsburg zurückfordern?
Der konkrete Betrag hängt vom Kaufpreis und der vereinbarten Provision ab. Eine Beispielrechnung für Augsburg: Bei einem Kaufpreis von 338.000 € und 3,57 Provision können Sie rund 12.100 € zurückfordern – zuzüglich Zinsen ab dem Zeitpunkt der Zahlung.
Kann ich auch auf Erfolgshonorarbasis vertreten werden?
In bestimmten Fällen ist eine Vertretung auf Erfolgshonorarbasis nach § 4a RVG möglich. Voraussetzung ist, dass Sie ohne eine solche Vereinbarung von der Rechtsverfolgung absehen würden – etwa weil keine Rechtsschutzversicherung besteht und die Kosten sonst ein Hindernis wären. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, prüfen wir individuell. Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten.

Wo werden Ansprüche in Augsburg verhandelt?

Landgericht Augsburg

Kornhausgasse 2, 86152 Augsburg

Ihr Provisionsanspruch wird am Landgericht Augsburg verhandelt (Kornhausgasse 2, 86152 Augsburg), wenn der Streitwert über 10.000 € liegt. Bei geringeren Beträgen entscheidet das Amtsgericht Augsburg. Maßgeblich ist der Sitz des Maklerunternehmens, mit dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben (§§ 12, 17 ZPO).

Lesen Sie, wie wir Sie bei der Rückforderung Ihrer Maklerprovision unterstützen.

Jetzt prüfen