
In Aachen haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Käufer Immobilien über Online-Makler erworben. Die Kaiserstadt am Dreiländereck Deutschland-Belgien-Niederlande verbindet historische Bedeutung – der Aachener Dom als erstes deutsches UNESCO-Welterbe und Krönungskirche Karls des Großen – mit der Innovationskraft einer der führenden technischen Hochschulen Europas, der RWTH. Der Markt mit Preisen von 3.100 €/m² für Eigentumswohnungen und 2.700 €/m² für Einfamilienhäuser hat bei 246.854 Einwohnern entsprechende Provisionsvolumina erzeugt.
Am 09.10.2025 hat der BGH ein wegweisendes Urteil gesprochen. Es betrifft Online-Maklerverträge und hat Auswirkungen auf Käufer in ganz Deutschland – auch in Aachen. Verträge, die nicht den gesetzlichen Formanforderungen entsprechen, können unwirksam sein. Damit stellt sich für jeden Käufer, der über eine digitale Plattform einen Maklervertrag geschlossen hat, die Frage nach der Rückforderbarkeit der gezahlten Provision.
Für Käufer, deren Makler seinen Sitz in Aachen hat, ist das Landgericht Aachen der zuständige Gerichtsstand. Die Prüfung sollte zeitnah erfolgen, da Verjährungsfristen laufen. Das BGH-Urteil bietet eine rechtliche Grundlage, die Käufern in der Region eine konkrete Handlungsoption eröffnet.
Die Maklergebühr ist auch als Provision, Quotage oder Maklerprovision bekannt.
Der Aachener Immobilienmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stabil entwickelt. Eigentumswohnungen notierten zeitweise niedriger, haben sich aber auf einem Niveau von 3.100 €/m² eingependelt. Einfamilienhäuser liegen bei 2.700 €/m². Die Nachfrage wird getragen von Studierenden und Absolventen der RWTH, von Grenzpendlern in die Benelux-Staaten und von Käufern, die die Thermalquellen-Stadt am Elisenbrunnen als Wohnort schätzen.
Aus diesem Marktgeschehen resultierten in den letzten Jahren Maklergebühren in erheblicher Gesamthöhe. Seit dem <a href="/#bgh-urteil" class="font-medium text-blue-600 underline decoration-purple-500/60 hover:no-underline">BGH-Urteil</a> vom Oktober 2025 können Käufer, die über einen Online-Makler erworben haben, die Wirksamkeit ihres Vertrags prüfen lassen. Die zeitliche Einordnung ist dabei entscheidend: Je früher die Prüfung erfolgt, desto besser lassen sich etwaige Verjährungsrisiken vermeiden.
Wer in Aachen eine Immobilie gekauft hat, hatte oft mit einem der regionalen Makler zu tun. Die Sparkassen Immobilien GmbH (S-Immo Aachen) (Provision: 3,57%), die VOBA IMMOBILIEN eG (3,57%) sowie Mahis Immobilien (Unabhängig) (3,57%) sind typische Beispiele. Die Frage, ob deren Online-Vertrag einen korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button enthielt, ist für die Rückforderung der Provision entscheidend.
| Makler | Typ | Provision |
|---|---|---|
| Sparkassen Immobilien GmbH (S-Immo Aachen) | Sparkasse | 3,57% |
| VOBA IMMOBILIEN eG | Genossenschaftsbank | 3,57% |
| Mahis Immobilien | Unabhängig | 3,57% |
| Eigentumswohnung (Ø) | 3.505 €/m² |
| Einfamilienhaus (Ø) | 3.200 €/m² |
| Wohnungsgröße (Ø) | 75 m² |
Der Rückgang von 3.2% macht deutlich: Wer vor dem Preisrückgang in Aachen gekauft hat, hat höhere Provisionen entrichtet als bei heutigem Preisniveau.
Beispielrechnung für Aachen: Bei einem Kaufpreis von 263.000 € und einer üblichen Provision von 3,57 könnten Sie bis zu 9.400 € zurückfordern. Die gesetzlichen Zinsen erhöhen diesen Betrag zusätzlich.
Gut zu wissen: Der Gutachterausschuss erfasste 2025 rund 630 Kaufverträge in der Städteregion, auf deren Basis die Bodenrichtwerte ermittelt werden - eine stabile Grundlage für valide Marktanalysen.
Datengrundlage: Engel & Völkers Feb 2026 / ImmoPortal 2026 (Stand 2026). Angaben ohne Gewähr.
Seit dem BGH-Urteil vom 09.10.2025 steht fest: Online-Maklerverträge ohne „zahlungspflichtig bestellen“-Button können unwirksam sein. Immobilienkäufer in Aachen haben damit Anlass, die Wirksamkeit ihres Maklervertrags prüfen zu lassen.
Zum BGH-Urteil →Ob Verbraucherstatus, Verjährungsfristen oder der fehlende „zahlungspflichtig bestellen“-Button: Hier finden Käufer aus Aachen Antworten auf alle relevanten Fragen.
Zu den FAQ →Nach der Prüfung Ihrer Ansprüche ist das Landgericht Aachen (Kongressstraße 1, 52062 Aachen) die zuständige Instanz für zivilrechtliche Verfahren mit einem Streitwert über 10.000 €. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Maklerunternehmens gemäß §§ 12, 17 ZPO.
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