Aachen – Aachener Dom und historische Altstadt

Maklergebühr zurückfordern in Aachen

In Aachen haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Käufer Immobilien über Online-Makler erworben. Die Kaiserstadt am Dreiländereck Deutschland-Belgien-Niederlande verbindet historische Bedeutung – der Aachener Dom als erstes deutsches UNESCO-Welterbe und Krönungskirche Karls des Großen – mit der Innovationskraft einer der führenden technischen Hochschulen Europas, der RWTH. Der Markt mit Preisen von 3.100 €/m² für Eigentumswohnungen und 2.700 €/m² für Einfamilienhäuser hat bei 246.854 Einwohnern entsprechende Provisionsvolumina erzeugt.

Am 09.10.2025 hat der BGH ein wegweisendes Urteil gesprochen. Es betrifft Online-Maklerverträge und hat Auswirkungen auf Käufer in ganz Deutschland – auch in Aachen. Verträge, die nicht den gesetzlichen Formanforderungen entsprechen, können unwirksam sein. Damit stellt sich für jeden Käufer, der über eine digitale Plattform einen Maklervertrag geschlossen hat, die Frage nach der Rückforderbarkeit der gezahlten Provision.

Für Käufer, deren Makler seinen Sitz in Aachen hat, ist das Landgericht Aachen der zuständige Gerichtsstand. Die Prüfung sollte zeitnah erfolgen, da Verjährungsfristen laufen. Das BGH-Urteil bietet eine rechtliche Grundlage, die Käufern in der Region eine konkrete Handlungsoption eröffnet.

Die Maklergebühr ist auch als Provision, Quotage oder Maklerprovision bekannt.

Wie sich der Immobilienmarkt in Aachen entwickelt hat

Der Aachener Immobilienmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stabil entwickelt. Eigentumswohnungen notierten zeitweise niedriger, haben sich aber auf einem Niveau von 3.100 €/m² eingependelt. Einfamilienhäuser liegen bei 2.700 €/m². Die Nachfrage wird getragen von Studierenden und Absolventen der RWTH, von Grenzpendlern in die Benelux-Staaten und von Käufern, die die Thermalquellen-Stadt am Elisenbrunnen als Wohnort schätzen.

Aus diesem Marktgeschehen resultierten in den letzten Jahren Maklergebühren in erheblicher Gesamthöhe. Seit dem <a href="/#bgh-urteil" class="font-medium text-blue-600 underline decoration-purple-500/60 hover:no-underline">BGH-Urteil</a> vom Oktober 2025 können Käufer, die über einen Online-Makler erworben haben, die Wirksamkeit ihres Vertrags prüfen lassen. Die zeitliche Einordnung ist dabei entscheidend: Je früher die Prüfung erfolgt, desto besser lassen sich etwaige Verjährungsrisiken vermeiden.

Das BGH-Urteil: Ihr Weg zur Rückzahlung

Der BGH hat am 09.10.2025 entschieden, dass Online-Maklerverträge ohne korrekten „zahlungspflichtig bestellen“-Button unwirksam sind. Erfahren Sie, was das für Ihren Anspruch bedeutet und welche Schritte der BGH dazu festgelegt hat.

BGH-Urteil im Detail →

Häufige Fragen zur Rückforderung

Wer kann zurückfordern? Was kostet es? Wie lange dauert es? Alle Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um BGH-Urteil, Verbraucherstatus und Ablauf finden Sie auf unserer Hauptseite.

Alle Fragen und Antworten →

Nächster Schritt: Das zuständige Gericht in Aachen

Landgericht Aachen

Kongressstraße 1, 52062 Aachen

Nach der Prüfung Ihrer Ansprüche ist das Landgericht Aachen (Kongressstraße 1, 52062 Aachen) die zuständige Instanz für zivilrechtliche Verfahren mit einem Streitwert über 5.000 €. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Maklerunternehmens gemäß §§ 12, 17 ZPO.

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Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklergebühr.